Vom ersten Treffen an mit Klienten, die Sozialhilfe beantragen möchten, stehen den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern verschiedene Instrumente zur Verfügung, mit denen der Anspruch korrekt beurteilt werden soll.
unrechtmässiger Bezug

Arbeiten in einem Klima gegenseitigen Vertrauens

26.08.2021
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Zur Bekämpfung von unrechtmässiger Inanspruchnahme von Sozialhilfe im Kanton Wallis werden verschiedene Instrumente eingesetzt. Die gewählten Instrumente und Verfahren und insbesondere auch Kontrollaufgaben der im Wallis für die Führung der Dossiers zuständigen Sozialmedizinischen Zentren (SMZ) ermöglichen es den Sozialarbeitenden, auf den Sozialdiensten in einem Klima des gegenseitigen Vertrauens unter den verschiedenen Akteuren und den Sozialhilfebeziehenden selbst zu arbeiten.

Zunächst gilt es, daran zu erinnern, dass sich die überwiegende Mehrheit der Sozialhilfebeziehenden korrekt verhält und die Leistungen der Sozialdienste legal und rechtmässig in Anspruch nimmt. Natürlich ist auch die Sozialhilfe nicht vor dem Risiko gefeit, dass einzelne Personen versuchen, das bestehende System zu umgehen. Durch das missbräuchliche Verhalten verstärken sie das Misstrauen der Öffentlichkeit gegenüber dem System – ein Misstrauen, das sicherlich seine Wurzeln in der historischen Unterscheidung zwischen «guten» und «schlechten» Armen hat, wie es von Robert Castel in seinem Buch «La métamorphose de la question sociale» beschrieben wird. Im Gegensatz zu dem jedoch, was sich die Kritiker des Sozialhilfesystems und der Sozialdienste manchmal vorzustellen scheinen, sind die Fachleute dieser Dienste weder naiv noch unaufrichtig. Die Massnahmen, die zur Bekämpfung möglicher Missbräuche ergriffen werden, sind weit entschlossener und wirksamer, als sich die Kritiker vorstellen.

Da die Sozialhilfe hauptsächlich mit den von den Gemeinden erhobenen Steuern finanziert wird, müssen die Sozialdienste ganz besonders darauf achten, diese öffentlichen Mittel sinnvoll einzusetzen. Aus diesem Grund ist die Sozialhilfe sicherlich auch in den Gemeinden eine der am gründlichsten kontrollierten Aufgaben. Eine der Hauptaufgaben der Sozialarbeitenden während der Betreuung der Leistungsempfänger ist deshalb in der Folge, die Kontrolle mit dem Ziel sicherzustellen, dass die richtige Leistung nur Personen gewährt wird, die tatsächlich ein Anrecht darauf haben, nicht mehr und nicht weniger.

Sammlung formaler Hinweise

Vom ersten Treffen mit dem potenziellen Sozialhilfeempfänger an stehen den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern verschiedene Instrumente zur Verfügung, mehrheitlich in Form von Checklisten. In diesen Checklisten sind alle Informationen aufgeführt, welche die antragstellende Person vorlegen muss, um ihre Bedürftigkeit, d. h. ihre fehlenden finanziellen Mittel, zu belegen. Damit wird abgeklärt, ob die Person nicht mehr über ausreichende Mittel (Einkommen oder Vermögen) verfügt, um den Bedarf ihres Haushalts zu decken. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die antragstellende Person alle ihr zustehenden Leistungen in Anspruch genommen hat, bevor die Sozialhilfe gewährt wird, da diese gegenüber allen anderen verfügbaren Leistungen subsidiär ist.

Diese verschiedenen Instrumente sind wertvoll, aber die Aufmerksamkeit, die die Fachleute auf den Sozialdiensten den Sozialhilfebeziehenden entgegenbringen, ist ebenso entscheidend. Die umfassenden Kenntnisse der Fachleute über die Rechtsgrundlagen der Sozialhilfe und viele andere damit zusammenhängenden Fragen ermöglichen nicht nur die Auszahlung der korrekten finanziellen Leistung an den Leistungsempfänger. Sie ermöglichen auch die Rückforderung allfälliger Beträge von anderen möglichen Leistungsträgern (Sozialversicherungen, Arbeitgebern, Dritten usw.) – oder die Vermeidung von zu Unrecht gezahlten Beträgen. Darüber hinaus ermöglichen regelmässige Treffen mit den Sozialhilfebeziehenden und die Pflicht, monatlich Rechenschaft über die Einkommenssituation abzulegen, eine transparente Zusammenarbeit. Dabei werden zuweilen auch Ungereimtheiten festgestellt, die zur Identifizierung von Betrug führen können.

Doppelte Kontrolle

Die Sozialdienste sind so organisiert, dass jede ausbezahlte Leistung vorgängig doppelt kontrolliert wird. Zu diesem Zweck können sich die Teams der Sozialdienste auf die multidisziplinären Kompetenzen der sozialen Fachpersonen einerseits und des Verwaltungs- oder Finanzpersonals andererseits stützen, die jeweils auf ihrer Ebene für die ordnungsgemässe Verwendung der öffentlichen Mittel verantwortlich sind.

Wenn die Sozialbehörden oder die SMZ einen Missbrauch zwar vermuten, jedoch nicht in der Lage sind, ihn zu beweisen, können sie ausserdem die Dienste eines Ermittlungsdienstes in Anspruch nehmen. Diese Aufgabe übernehmen spezialisierte Inspektoren, die in der kantonalen Verwaltung angestellt und bereits in anderen verwandten Bereichen tätig sind, in denen ebenfalls Kontrollen durchgeführt werden, insbesondere im Zusammenhang mit Schwarzarbeit. Die Ergebnisse nach einigen Jahren Praxis bestätigen den Nutzen einer solchen Massnahme: Sie belegen nicht nur, dass die Sozialdienste in begründeten Fällen tatsächlich weitere Untersuchungen anfordern, sondern auch, dass diese sinnvoll und angemessen sind.

Repressive Elemente

Auch repressive Elemente, z. B. das System der Kürzung der finanziellen Unterstützung, stehen als Instrument zur Verfügung. Neben den Sanktionen, die verhängt werden, wenn sich Sozialhilfebeziehende nicht an die Vorschriften halten und dadurch unberechtigte Vorteile erhalten haben, tragen diese Bestimmungen dazu bei, Missbrauch zu verhindern.

Schliesslich hat der Kanton Wallis bei der jüngsten Revision seiner Rechtsgrundlagen für die Sozialhilfe seinen Willen bekräftigt, die Entscheidkompetenzen auf dem Gebiet der Sozialhilfe bei den Gemeinden zu belassen. Diese Organisation erweist sich einerseits als unschätzbar wichtig, denn die Gemeinden können wertvolle Unterstützung für die soziale und berufliche Integration eines lokal ansässigen Sozialhilfebeziehenden leisten. Der Nachteil dieser Art von Organisation besteht sicher darin, zu vermeiden, dass die Nähe der Gemeinden zu ihren Bürgern nicht zu Formen der sozialen Kontrolle führt, die potenzielle Leistungsempfänger aus Angst vor Stigmatisierung davon abhalten, Leistungen zu beantragen.

Berichtigung eines irreführenden Bildes

Im Bereich der Sozialhilfe wurden hochwirksame Kontrollelemente eingerichtet. Die Erfahrung zeigt, dass es auf dem Gebiet der Sozialhilfe nicht mehr Betrug gibt als in anderen staatlich regulierten Bereichen. Das illegale Beziehen von Sozialhilfeleistungen ist dennoch viel häufiger in den Schlagzeilen als andere Missbräuche, etwa als die Steuerhinterziehung. Betrachtet man die in diesen beiden Fällen verwendete Terminologie, so zeigt sich, dass die Begriffe «Steueroptimierung» und «Sozialhilfebetrug» im allgemeinen Sprachgebrauch nicht in gleicher Weise verwendet werden, was sich sehr negativ auf das Bild des Sozialhilfeempfängers auswirkt. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Ausübung einer glaubwürdigen Kontrolle dieses irreführende Bild korrigieren kann; auf diese Weise wird die allgemeine Akzeptanz der Sozialhilfe verbessert und so dazu beigetragen, eine notwendige Voraussetzung für die Rückkehr zur Autonomie derjenigen zu schaffen, die sie in Anspruch nehmen müssen.

Roland Bourdin und Roland Favre
Koordinationsstelle für soziale Leistungen Wallis