Menü
Logo Logo
  • DE
  • FR
  • Schwerpunkt 44
  • Praxisbeispiel 20
  • Editorial 18
  • Kommentar 14
  • Forschung 13
  • Praxis 12
  • Im Gespräch 11
  • Reportage 11
  • Debatte 5
  • Recherche 5
  • Fachbeitrag 4
  • Nachgefragt 3
  • Entretien 2
  • Interview 2
  • Politik 2
  • SKOS 2
  • Inserate 1
  • Ingrid Hess 16
  • Iris Meyer  8
  • Markus Kaufmann 7
  • Amanda Ioset 5
  • Claudia Hänzi 5
  • Andrea Beeler 3
  • Anja Loosli Brendebach 3
  • Corinne Hutmacher-Perret 3
  • Salomon Bennour 3
  • Simon Vögeli 3
  • Audrey Hauri 2
  • Gaby Szöllösy 2
  • Ingrid Hess 1
  • Yasmine Praz Dessimoz und Nadège Dergalenko 1
  • Alexander Suter 1
  • Aline Fleury, Frédéric Panza 1
  • Andreas Dvorak 1
  • Anja Buis, Elisabeth Eze 1
  • Anja Lehmann 1
  • Anouk Friedmann 1
  • Bernhard Heeb und Andrea Nobs 1
  • Brigitta Zimmermann 1
  • Béatrice Aerni 1
  • Béatrice Métraux 1
  • Camille Jacot 1
  • Camille Jacquet 1
  • Camille Zimmermann 1
  • Caroline Duriaux 1
  • Caroline Henchoz, Tristan Coste, Anna Suppa 1
  • Cäcilia Märki 1
  • Cécile Send 1
  • Daniel Bachmann 1
  • Daniela Jacot 1
  • Das Gespräch führte Ingrid Hess 1
  • Das Gespräch führten 1
  • Diana Wider 1
  • Doris Sfar 1
  • Dr. Benedikt Hassler, Dr. Christophe Roulin 1
  • Dr. Christoph Imhof, Prof. Anne Parpan-Blaser 1
  • Dr. Christoph Imhof, Prof. Anne Parpan-Blaser, 1
  • Dr. Christophe Roulin, Dr. Benedikt Hassler 1
  • Dr. Paloma López Grüninger 1
  • Dr. Rahel Strohmeier Navarro Smith, Prof. Dr. Miryam Eser Davolio, Sarah Maria Lohr, Michael Alexander Koller 1
  • Dr. iur. Alexander Suter 1
  • Dr. phil. Christophe Roulin, Dr. Benedikt Hassler 1
  • Elena Schneider  1
  • Emilie Clavel 1
  • Erich Roth 1
  • Esther Güdel 1
  • Esther Mühlethaler, Matthias Drilling, Magdalena Küng 1
  • Eve Moser, Manfred Dachs 1
  • Fabrice Ghelfi 1
  • Felix Wolffers 1
  • Henri Della Casa 1
  • Jens Rogge 1
  • Judith Bovay, Elizabeth Galleguillos 1
  • Judith Notter 1
  • Julia Rippstein 1
  • Julie Bernet 1
  • Julien Nicolet 1
  • Lilian Blurtschi 1
  • Magali Gani 1
  • Marianne Hochuli 1
  • Markus Bieri 1
  • Markus Kaufmann, 1
  • Mathilde Hofer 1
  • Melody Cebey Vazquez, Leïla Badiss 1
  • Michael Noack 1
  • Michelle Beyeler 1
  • Mirjam Ballmer 1
  • Nicolas Gachet, Hospice général, Genève 1
  • Oliver Hümbelin und Prof. Robert Fluder 1
  • Oliver Hümbelin und Robert Fluder 1
  • Patricia Max 1
  • Prof Dr. Dorothee Schaffner, Dr. Heidi Hirschfeld, Dipl.-Psych. Lalitha Chamakalayil  1
  • Prof. Anne Parpan-Blaser, Christoph Imhof, Paloma López Grüninger 1
  • Prof. Jörg Dittmann, Simone Dietrich, Dr. Holger Stroezel, Prof. Matthias Drilling 1
  • Prof. Matthias von Bergen, Prof. Simon Steger, Nathalie Joder 1
  • Prof. Maël Dif-Pradalier und Michaela Villani 1
  • Prof. Maël Dif-Pradalier und Michela Villani 1
  • Prof. Oliver Hümbelin und Prof. Robert Fluder 1
  • Prof. Oliver Hümbelin, Prof. Robert Fluder 1
  • Prof. Paloma López Grüninger 1
  • Rachel Mosimann 1
  • Robin Hübscher, Anna Gonon, Anna John, Prof. Eva Nadai 1
  • Roland Bourdin und Roland Favre 1
  • Roland Favre 1
  • Roxana Frey 1
  • Ruth Schnyder 1
  • Salome Goepfert 1
  • Salome Göpfert 1
  • Silvia Domenico Pfister 1
  • Simon Steger 1
  • Sonja Imoberdorf 1
  • Sophie Guerry und Caroline Reynaud 1
  • Susanna Valentin 1
  • Thierry Apothéloz 1
  • Thomas Knill 1
  • Thomas Matti, Prof. Dr. Roger Pfiffner 1
  • Timo Sykora 1
  • 1/21 16
  • 2/22 11
  • 4/23 10
  • 3/22 9
  • 4/21 9
  • 1/24 8
  • 2/23 8
  • 3/21 8
  • 3/23 8
  • 3/24 8
  • 2/21 7
  • 3/26 7
  • 4/22 7
  • 4/24 7
  • 1/22 6
  • 2/24 6
  • 2/25 6
  • 1/23 5
  • 1/25 5
  • 3/25 5
  • 4/25 5
  • 1/26 1
  • 2/26 1
Es wurden 166 Ergebnisse in 2 Millisekunden gefunden. Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 166.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • ....
  • »
Ergebnisse pro Seite:

«Es wird ganz oft an den Adressatinnen und Adressaten vorbeikommuniziert.»

Anne Parpan-Blaser: In der Schweiz wird sicher noch nicht genug getan. Im Schattenbericht von Inclusion Handicap zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird 2022 festgehalten, dass im Bereich der Kommunikation und Information noch sehr viele Barrieren bestehen. Während der Bund verpflichtet ist, Zugänglichkeit sicherzustellen, gilt dies für Kantone, Gemeinden und private Anbieter – noch – nicht. Zugänglichkeit ist auch eine Frage der Verständlichkeit von Sprache. Es ist immer eine individuelle Frage, was ich brauche, um meine Rechte und Pflichten als Bürgerin wahrnehmen zu können. Als Einzelperson kann das Recht auf verständliche Information aber nicht eingeklagt werden, weil die Schweiz das Zusatzprotokoll zur UN-Behindertenrechtskonvention nicht unterzeichnet hat. Es gibt eine Reihe von Initiativen zur Leichten Sprache in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, aber sie zeigen noch keine umfassende Wirkung, weil sie immer abhängig sind von engagierten Einzelpersonen, von engagierten Teams, von engagierten Gemeindeverwaltungen oder Organisationen. Damit bleiben die Massnahmen sehr punktuell. Die Zielgruppe der Leichten Sprache ist sehr breit. Es sind im Grunde alle Personen, die vorübergehend oder dauerhaft in ihrer Lese- und Verstehenskompetenz eingeschränkt sind. Das können Personen sein, die einen Schlaganfall hatten oder die als Zugezogene eine der Landessprachen lernen. Es können Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung sein. Es können Menschen sein mit Sehbehinderungen, Menschen, die mit zunehmendem Alter Verständigungs- oder Wahrnehmungsschwierigkeiten haben. Es geht auch um Menschen mit geringem Bildungsniveau, Menschen in Belastungs- oder Notsituationen. Wir alle können in eine dieser Situationen kommen. Das ist so. Eine Studie aus Deutschland zeigt: Behörden gehen meistens von einem zu hohen Sprachniveau ihrer Adressaten aus. In der Regel gehen sie vom C1-Niveau gemäss dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen aus; er unterscheidet Sprachniveaus von A1 bis C2. Etwa 70 Prozent der Personen, die die Unterlagen lesen, haben aber ein tieferes Sprachniveau und verstehen den Text nicht oder nur schlecht. Das heisst, es wird ganz oft an den Adressatinnen und Adressaten vorbeikommuniziert – das gilt auch für die Schweiz. Wenn ich also beispielsweise für den Antrag auf Sozialhilfe schwer verständliche Informationen erhalte, stellt sich die Frage, ob ich diese dann noch nachvollziehen kann, wenn ich zu Hause bin und für den Antrag Unterlagen zusammenstelle, Nachweise erbringen muss usw. Für das Projekt Durchblick* haben wir viele Gespräche bei Sozialdiensten hospitiert und auch die Unterlagen und Dokumente untersucht, die im Rahmen der Gespräche abgegeben wurden. Es war einerseits auffällig, dass es sehr viele Unterlagen sind und andererseits, dass diese sehr komplexe Sachverhalte betreffen, zum Beispiel die Subsidiarität der materiellen Sozialhilfe. Weiter fiel auf, dass es den Unterlagen zum Teil an Systematik fehlt, sie nicht aufeinander aufbauen, sich nicht aufeinander beziehen. Auch das Layout ist oft nicht unterstützend, um sich leichter in den Erklärungen zurechtzufinden. Das Material ist für Personen geeignet, die in der Schweiz aufgewachsen sind, gute Sprachkenntnisse haben, das Sozialhilfesystem kennen und mit administrativen Abläufen vertraut sind. Wir haben gemerkt, dass die Sozialarbeitenden viel investieren, um die Informationen verständlich zu machen und sie zu übersetzen. Aber ein Gespräch ist flüchtig, Klienten machen meist keine Notizen. Dann fragt sich, ob sie zu Hause noch wissen, was das Wichtigste war, was jetzt zu tun ist. Haben sie verstanden, was ihre Rechte und Pflichten sind? Es bräuchte etwas, das die Gespräche begleitet, worauf man sich beziehen kann. Damit die Betroffenen zu Hause mit ihrer Familie, Angehörigen oder Bekannten noch einmal ansehen können, was vorher besprochen wurde. Aber es reicht nicht, einzelne Dokumente in Leichte Sprache zu übertragen. Es bräuchte ein Kommunikationskonzept, das festhält, wie solche Elemente eingebettet sind, und Leitlinien festlegt, wie ein Sozialdienst mit Adressaten kommuniziert. Es gibt verschiedene Ansätze. Bald wird eine DIN-Norm zu Leichter Sprache erscheinen. Dort ist sehr detailliert beschrieben, wie man in Leichter Sprache formuliert oder wie man Texte, die schon vorliegen, in Leichte Sprache überträgt. Auch die Vereinigung Inclusion Europe stellt Leitlinien oder Standards zur Verfügung. Eine andere Entwicklungslinie zur Vereinfachung der deutschen Sprache sind sogenannte Angemessenheitsfaktoren: Passt der Text eigentlich in den Kontext, in dem er eine Funktion hat? Ist er ausreichend einfach? Ist er ausreichend kurz? Hat er eine klare Ordnung? Macht er Lust aufs Lesen, oder ist er eine Buchstabenwüste? Das ist so. Die Wahl der Bildsprache ist manchmal nicht dem Publikum angemessen, das sie ansprechen soll. Im Übrigen ist die Annahme falsch, dass Bilder immer zur Verständlichkeit beitragen. Auch Bilder müssen verstanden werden bzw. man muss auch Bilder lesen können. * Projekt zur Erarbeitung visueller Kommunikationshilfen für Beratungsgespräche auf Sozialdiensten (https://skos.ch/shop/artikel/durchblick sowie www.mehrdurchblick.ch). Ingrid Hess

Koordinationsstelle Gesundheit und Soziales als Brücke

Die Aufgabe der Koordinationsstelle, in der heute auch Sozialarbeitende arbeiten, besteht darin, den Kontakt zwischen dem Hospice général und den Genfer Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sicherzustellen, um eine möglichst optimale medizinisch-psychosoziale Betreuung für durch die Sozialhilfe unterstützte Personen und Migrantinnen und Migranten zu gewährleisten. Die Arbeit der Koordinationsstelle begleitet die soziale Eingliederung und soll ein Hebel zur beruflichen Eingliederung sein oder, wenn die Situation dies nicht zulässt, andere Wege aufzeigen, die auf die gesundheitlichen Probleme der unterstützten Personen abgestimmt sind. Zur Erfüllung dieses Auftrags wurden vier Schwerpunkte definiert: Direkte Unterstützung und Hilfestellung für die Mitarbeitenden vor Ort angesichts festgefahrener Situationen im Zusammenhang mit einer Gesundheitsproblematik bei unterstützten Personen Koordination mit dem Vereinsnetz und dem psychosozialen institutionellen Netz, um die Aktivierung unterstützten Personen zu erleichtern Gestaltung von Partnerschaften, um den unterstützten Personen geeignete Massnahmen zur sozialen Integration vorzuschlagen Projekte und Entwicklungen der Koordinationsstelle Der erste Schwerpunkt bietet Sozialarbeitenden die Möglichkeit, Fälle zu melden, bei denen sie nur schwer vorankommen und bei denen die Barrieren auf psychosoziale und/oder medizinische Probleme der Unterstützten zurückzuführen sind. Die Sozialarbeitenden können der Koordinationsstelle per Telefon, E-Mail oder mittels Sprechstunden in den Sozialzentren ihre Fälle schildern. Die Mitarbeitenden der Koordinationsstelle versuchen dann, ihr Fachwissen und ihre spezifischen Kenntnisse in diesen Austausch einzubringen, um die Fachleute bei ihren komplexen Betreuungen zu unterstützen. Gelegentlich organisiert die Koordinationsstelle auch Workshops und Schulungen in den Sozialzentren mit Partnern, die auf Gesundheitsthemen spezialisiert sind, zum Beispiel mit dem Verein Trajectoires. In diesen Sitzungen werden vielfältige Themen wie Verleugnung, Sucht, eigene Ansichten über psychische Erkrankungen oder auch kulturelle Aspekte behandelt, die manchmal mit einer sozialmedizinischen Betreuung zusammentreffen. Der zweite Schwerpunkt sieht vor, dass die Abteilung nicht nur Brücken zum Genfer Gesundheits- und Sozialnetz baut, sondern auch in der Lage ist, diese Verbindungen regelmässig zu pflegen. Um die Arbeit mit komplexen Gesundheitssituationen optimal auszuführen, ist beispielsweise die Zusammenarbeit mit medizinischem Fachpersonal unerlässlich. Um diese gegenseitige Nutzung von Kompetenzen zu konkretisieren, hat die Koordinationsstelle der Ärztevereinigung des Kantons Genf vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich regelmässig über fächerübergreifende Themen austauscht. Daraus entstand ein Kompetenznachweis, ein Dokument, das heute innerhalb des Hospice général in der Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten der Leistungsempfänger verwendet wird. Netzwerkaktivitäten, die Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen und an Arbeitsgruppen auf kantonaler Ebene vervollständigen diesen zweiten Schwerpunkt. Auf diese Weise können die Massnahmen zugunsten der Nutzerinnen und Nutzer maximiert werden. Der dritte Schwerpunkt konzentriert sich auf die soziale Eingliederung und darauf, wie entsprechende Angebote mit Partnerschaften erlangt werden können. Den unterstützten Personen ein Sprungbrett zu einer beruflichen Laufbahn zu bieten oder sie zu ermutigen, einen Moment über sich selbst nachzudenken, scheint manchmal notwendig zu sein, um wieder in eine engagiertere Zukunft zu starten. So können sie zum Beispiel an künstlerisch inspirierten Workshops wie Kunsttherapie teilnehmen oder eine Geschichte über ihr Leben schreiben, die als Theaterstück aufgeführt wird. Es werden auch angepasste Aktivitäten angeboten, die den Körper und die Beweglichkeit stärken. Diese Mobilisierung ist besonders für Alleinstehende und Menschen, die oft sitzen, sehr willkommen, denn sie haben häufig im Laufe ihres Lebens ihren Körper vernachlässigt und ihn zu wenig bewegt, als dass sie einer gewissen körperlichen Belastung standhalten könnten. Eine noch spezifischere Massnahme wurde in Zusammenarbeit mit dem Universitätsspital Genf ins Leben gerufen und mit der Stiftung «Genève roule» entwickelt. Sie richtet sich an Personen, die unter den Folgen ihres Suchtverhaltens leiden. Diese Zielgruppe kann eine besondere Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es darum geht, sie bei einem sozioprofessionellen Projekt zu begleiten. Für sie ist es eine besondere Herausforderung, eine regelmässige medizinische Betreuung zu akzeptieren oder in Anspruch zu nehmen, und wenn es eine solche gibt, reicht sie manchmal nicht aus, um eine echte Verhaltensänderung zu bewirken. In Zusammenarbeit mit den beiden oben genannten Partnern schlug die Koordinationsstelle vor, dass diese Personen eine Wiedereingliederungsmassnahme (in Bereichen wie Verwaltung, Empfang, Mechanik oder Reinigung) absolvieren und gleichzeitig von einem Job-Coaching profitieren, das von in Suchtfragen ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt wird. Die Kombination von sozialen und pflegerischen Massnahmen, die direkt in der Stadt – am Ort der Aktivität – angesiedelt sind, soll diesen unterstützten Personen eine weitere Möglichkeit bieten, ihren Platz in der sozioprofessionellen Welt schrittweise (wieder) einzunehmen. Der letzte Schwerpunkt der Koordinationsstelle konzentriert sich schliesslich auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der Aktivitäten der Koordinationsstelle. Das geschieht durch die regelmässige Suche nach aktuellen wissenschaftlichen und erfahrungsbasierten Informationen aus dem Gesundheits- und Sozialnetzwerk, um bewährte Praktiken innerhalb der Koordinationsstelle zu implementieren. Die ständige Verbindung mit dem Hospice général und seinem Netzwerk ist eine unabdingbare Voraussetzung, um den von der Sozialhilfe unterstützten Personen wirksame Massnahmen vorzuschlagen. Der Austausch mit Betroffenen – den eigentlichen Leistungsempfängern – über die ihnen angebotenen Leistungen ist ein wichtiger Aspekt, der die Aktivitäten der Koordinationsstelle unterstützt. Die vier oben beschriebenen Schwerpunkte sind zweifellos miteinander verflochten, und der eine kann sich ohne den anderen nur schwerlich entwickeln. Ebenso wenig wäre die Existenz der Koordinationsstelle ohne die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den verschiedenen Ressourcendiensten – insbesondere der Arbeitsintegration und dem Wohnungswesen – des Hospice général denkbar. Ein flexibler und innovationsfördernder institutioneller Arbeitsrahmen ermöglicht es der Koordinationsstelle, optimal zu funktionieren. Die Zukunft der Koordinationsstelle liegt in der Festigung ihrer bisherigen Leistungen, aber auch in einer gewissen beruflichen Entwicklung: Die Anwendung des ab 2025 geltenden Sozialhilfegesetzes und die Bekämpfung der Prekarität versprechen einen erweiterten Fokus für die zukünftige Entwicklung dieser Abteilung. Magali Gani

Wer zahlt, wenn Durchreisende die Schweiz nicht mehr verlassen?

Amar Aabibi* aus Algerien ist vor einiger Zeit in die Schweiz eingereist, um Freunde zu besuchen. Er hat bisher keinen Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung eingereicht. Er wohnt nach wie vor bei seinen Freunden in Siders, ist auf Arbeitssuche und möchte gerne in der Schweiz bleiben. Er hat mittlerweile seine Vermögenswerte aufgebraucht und verfügt über keine Einkünfte mehr. Da er sein Existenzminimum nicht mehr decken kann, wendet er sich folglich an die Sozialbehörden der Gemeinde Siders, in der er aktuell lebt Was muss der Sozialdienst Siders in diesem Fall unternehmen? Amar Aabibi darf sich nicht in der Schweiz aufhalten, da kein entsprechender Antrag beim Migrationsamt eingereicht wurde. Er hat daher weder Anspruch auf einen zivilrechtlichen noch auf einen Unterstützungswohnsitz: Aabibi möchte in der Schweiz leben, aber das Niederlassungsvorhaben nach Art. 4 ZUG kann nicht realisiert werden. Da Aabibi keinen Wohnsitz begründet hat, muss nach Art. 21 ZUG der Aufenthaltskanton seinen Antrag auf Sozialhilfe prüfen. Der Kanton (in diesem Fall der Kanton Wallis) muss zudem für die Rückkehr der betreffenden Person in ihr Wohn- oder Heimatland sorgen, sofern kein ärztlicher Vorbehalt besteht. Falls eine Rückreise möglich ist, muss die zuständige Sozialbehörde eine Rückkehrhilfe leisten, die sich gemäss der SKOS-Richtlinie A.5 auf die Transport- und Verpflegungskosten beschränken sollte. Nach den gleichen SKOS-Richtlinien hat die Person, solange eine Rückreise nicht möglich und nicht zumutbar ist, Anrecht auf eine Nothilfe, die folgende Bereiche deckt: Verpflegung, Unterkunft, Kleidung, medizinische Grundversorgung. Amar Aabibi möchte aktuell nicht in sein Heimat- bzw. in sein Herkunftsland zurückkehren, sondern weiterhin bei seinen Freunden leben. Der Sozialdienst ist nach Art. 12 BV verpflichtet, jeder auf ihrem Territorium lebenden Person Hilfe in Notlagen zu gewähren. Diese ist vergleichbar mit der Hilfeleistung, solange eine Rückkehr nicht möglich ist. Es handelt sich dabei um ein unantastbares Grundrecht. Selbst wenn die Person einen alternativen Lösungsvorschlag wie die Rückkehrhilfe abgelehnt hat, muss Nothilfe gewährt werden. Gemäss BGE 131 I 166, E. 4.4, muss das verfassungsmässige Recht jeder Person auf die Sicherung eines Existenzminimums, unabhängig von seinem Status, berücksichtigt werden. So darf die Nothilfe nicht zeitlich begrenzt sein oder an die Bedingung geknüpft werden, dass der Antragstellende die Rückkehr in sein Land vorbereitet. Die Hilfe muss unabhängig vom Status der betroffenen Person gewährt werden, einzig die Notwendigkeit ihrer Beanspruchung darf beurteilt werden. Die Hilfe kann jedoch auch in Form von Naturalien gewährt werden, etwa durch die Abgabe von Nahrungsmitteln und Kleidern oder durch ein Wohnangebot, auch in einer Gruppenunterkunft. Aabibi ist als Durchreisender ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz migrationsrechtlich noch nicht gemeldet. Sein Entscheid, in der Schweiz zu verbleiben, kann neben den Auswirkungen in migrationsrechtlicher Hinsicht auch Auswirkungen im Bereich der Sozialhilfe haben. Sofern die finanziellen Mittel von Aabibi aufgebraucht sind, kann er sich an die Sozialbehörde der Gemeinde Siders wenden. Der Sozialdienst Siders hat Amar Aabibi eine Nothilfe anzubieten oder die Rückkehrhilfe zu übernehmen. Die Nothilfe ist unabhängig von seinem migrationsrechtlichen Status zu gewähren und umfasst Verpflegung und Kleidung - auch in Form von Naturalien – sowie Unterkunft und medizinische Grundversorgung. Der Kanton Wallis hat für die Rückkehr der betreffenden Person in ihr Wohn- oder Heimatland zu sorgen, sofern kein ärztlicher Vorbehalt besteht. Die vom Sozialdienst Siders zu leistende Rückkehrhilfe beschränkt sich auf die Transport- und Verpflegungskosten. Der Sozialdienst muss zudem eine Meldung an das Migrationsamt machen, dass für Aabibi Sozialleistungen ausbezahlt werden. Das Migrationsamt kann nun die migrationsrechtlichen Fragen klären und eine Rückkehr prüfen und organisieren. * Name geändert Roland Favre

«Das einzig Konstante ist die Veränderung»

An der Südstrasse 55 in Biel steht zwischen Wohnblöcken und Schule ein heller Plattenbau. Hier ist seit 1962 die Stiftung Battenberg ansässig. Ursprünglich wurde sie gegründet, um angesichts des damals spürbaren Fachkräftemangels Menschen mit vorwiegend körperlichen Behinderungen in den Produktionsstätten der Uhrenindustrie auszubilden und zu beschäftigen. Heute unterstützt die Stiftung Menschen mit besonderen Bedürfnissen, fördert ihre Stärken und Talente und begleitet sie auf ihrem Weg in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt und in ein möglichst selbstständiges Leben. Die Stiftung bietet nebst Arbeits- und Beschäftigungsplätzen auch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und Wohndienstleistungen an. Die Stiftung steht der Uhrenindustrie noch immer nahe und bietet zusätzlich rund 40 verschiedene Ausbildungen in den Sparten Uhrmacherei, Industrie und Handwerk, Elektronik, Informatik, Gestaltung, Verwaltung sowie Wohnen, Gastronomie und Gebäudedienstleistungen an. Im Erdgeschoss neben dem öffentlichen Restaurant befindet sich die Tagesstätte der Stiftung. Der helle Raum mit Fensterfronten auf beiden Seiten ist lichtdurchflutet. Heute herrscht emsiges Treiben. In einer Ecke sitzen sich Nadine* und Amanda* gegenüber, zwischen sich diverse Farben in Flaschen, Pinsel, einfach alles, was man zum Malen braucht. Nadine wohnt und arbeitet nach einem Klinikaufenthalt seit rund fünf Wochen in der Stiftung Battenberg. Hier hat sie das Malen für sich entdeckt. «Es ist wie meditieren», meint sie, während sie für spätere Weihnachtskarten Grundierungsarbeiten ausführt. «Ich bin hierhergekommen und habe als Erstes einen Seelenverwandten gefunden, obwohl ich eigentlich keinen Mann mehr wollte», meint sie schmunzelnd. Die Tagesstätte fokussiert sich unter anderem auf die berufliche Integration. «Wir haben viele junge Menschen, die übers Wohnen für die Tagesstruktur zu uns kommen. Sie bleiben so lange in der Tagesstätte, bis der nächste berufliche Schritt aufgegleist ist», erklärt Irene Dill, Leiterin der Tagesstätte. Anschlusslösungen können stiftungsintern wie auch extern sein. «Wir fangen hier auch Personen auf, die in einer Ausbildungskrise stecken. Wir bieten ihnen ein Time-out, damit sie sich wieder fangen können», erklärt sie weiter. «Wenn dadurch ein Ausbildungsabbruch verhindert werden kann, ist es für alle eine Win-win-Situation.» Die Bandbreite der Teilnehmenden reicht von Minderjährigen bis zu Personen im Rentenalter. Die Stiftung Battenberg hat im Laufe der Zeit Institutionen mit Angeboten des zweiten Arbeitsmarktes integriert. Durch dieses soziale Engagement wurden Arbeitsplätze unterschiedlicher Niveaus in der Stiftung vereint. Der Austausch zwischen den verschiedenen Ausbildungsformen ist in verschiedenen Bereichen spürbar und sichtbar, zum Beispiel wenn der Mitarbeiter im zweiten Arbeitsmarkt dem EFZ-Lernenden Elektronik erklärt, wie seine Maschine funktioniert. Auch im Wohnbereich «haben wir heute eine kunterbunte Mischung von Altersstrukturen. Es treffen sich Menschen aus verschiedenen Ausbildungs- oder Beschäftigungsprogrammen und mit unterschiedlichen Lebensplänen. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner verbringen gerne Zeit zusammen und unterstützen sich gegenseitig», sagt Francine Bornand, Leiterin des Fachbereiches Wohnen. «Die Nachfrage zeigt, dass es Menschen gibt, die eine Form der Begleitung und Betreuung im Wohnalltag wünschen und die Gemeinschaft suchen», stellt sie fest. Battenberg bietet daher verschiedene Wohnsettings an: An der Südstrasse stehen erwachsenen Personen auf zwei Stockwerken möblierte Einzelzimmer zur Verfügung. Die Bewohnerinnen und Bewohner kochen zusammen und begegnen sich in den Gemeinschaftsräumen. Während der Woche steht das Selbstbedienungsrestaurant für das Mittagessen zur Verfügung, an den Wochenenden sind die Bewohnenden selbst für die Verpflegung verantwortlich und unterstützen sich gegenseitig. In den von der Stiftung gemieteten Zweierwohngemeinschaften und Studios im Stadtquartier Biel-Mett und in Viererwohngemeinschaften am Hauptstandort wird mit punktueller Unterstützung durch Fachpersonen der letzte Schritt vor dem selbstständigen Wohnen geübt. Am Wohnstandort Tulip bietet die Stiftung Wohnmöglichkeiten für bis zu 38 mehrheitlich minderjährige und junge Erwachsene, die meist innerhalb des Battenbergs eine Ausbildung absolvieren. Da die Wohnanfragen für Minderjährige stark zugenommen haben, besteht hier seit September 2023 ein 24/7-Wohnangebot. Die Finanzierung dieser Wohnaufenthalte wird von IV-Stellen, Sozialdiensten und EKS-/KESB-Stellen getragen. Es gibt immer mehr psychisch beeinträchtigte und von Krankheiten geschwächte Menschen, die mit dem rasanten Tempo des Alltags in der Gesellschaft nicht mehr Schritt halten können und selbst bei niederschwelligen und geschützten Arbeitsangeboten überfordert sind. Die Tagesstätte bietet deshalb ein «Living Museum» an und folgt damit dem Konzept einer weltweiten Bewegung, die 1987 in New York entstanden ist. Ziel des «Living Museum» ist es, diesen Menschen einen Schutzraum in einer stressfreien Umgebung zu bieten. «Das freie Schaffen hilft, wieder festen Boden unter die Füsse zu bekommen, und stärkt das Selbstwertgefühl», sagt Irene Dill. «Das ‹Living Museum› ist schweizweit ein richtiger Boom. Wir können es zunächst nur für die Personen der Tagesstätte anbieten, aber Ziel wäre, es für alle in der Stiftung zu öffnen.» Es soll über die gemeinsame musische Betätigung eine Art sozialer Treffpunkt entstehen. Ausstellungen können der interessierten Öffentlichkeit Einblick in das künstlerische Schaffen und die «Innenwelten» jener Menschen geben, die sonst kaum Beachtung finden. Kunsttherapeutin Barbara Vetter bestätigt, dass künstlerische Tätigkeit etwas sehr Befreiendes haben kann. Das Fördern der Kreativität und Ausdruckskraft, auch im Hinblick auf die Integration in den Arbeitsmarkt, ist ihr ein wichtiges Anliegen. Durch das abwechselnd angeleitete und freie Arbeiten entdecken die Teilnehmenden ihre eigenen Ressourcen. Einige können ohne Anleitungen arbeiten, andere brauchen etwas Lenkung. Es gibt einen Unterschied zwischen IV-Rentnern und Personen aus dem Sozialdienst. «Letztere haben mehr Pepp», stellt Barbara Vetter fest. Es sei zwar nicht ihre Aufgabe zu therapieren, aber sie habe die Möglichkeit, auf allfällige Therapiemöglichkeiten hinzuweisen, was von den Sozialdiensten sehr geschätzt werde. «Man kann in den Arbeiten sehr gut die innerlichen Fortschritte sehen.» Im lichtdurchfluteten Nebenzimmer der Tagesstätte werden Näh- und Strickarbeiten ausgeführt. Im angrenzenden Raum befindet sich eine kleine Schreinerei, wo Martin* Rahmen für Wildbienenhäuschen baut. Der chronische Schmerzpatient wohnt seit einigen Monaten im Battenberg und freut sich, dass er auf seinem Beruf arbeiten kann. «Als meine Beziehung nach 25 Jahren in die Brüche ging, brauchte ich Hilfe, da ich überfordert war mit allem.» Das Ende der Beziehung und die ständigen Schmerzen seien psychisch zu viel gewesen, meint der schlanke blonde Mann. Seit er im Battenberg wohnt, seien die Schmerzen wesentlich zurückgegangen. «Es gibt nun auch schmerzfreie Zeiten» sagt er aufatmend, «ich beruhige mich langsam.» Durch das betreute Wohnen bleibt Martin eine kleinere IV-Rente. «Ich verwalte mein Geld selbst, das ist mir wichtig, auch wenn es knapp ist.» Er möchte irgendwann gerne wieder selbstständig wohnen. «Das einzig Konstante ist die Veränderung», meint Irene Dill, «wir wissen nie, was der Tag bringt, denn die Teilnehmenden dürfen täglich ihre Beschäftigung wählen, je nach ihrer Befindlichkeit.» Das ist Irene Dill wichtig, denn «sie müssen Entscheidungen treffen können, kleine tägliche Entscheidungen für ihr eigenes Leben». *Namen geändert Iris Meyer 

«Ich würde mir wünschen, dass die Erkenntnisse und die Instrumente noch mehr Verbreitung und Umsetzung erfahren.»

ZESO: Frau Wüthrich, vor zehn Jahren hat der Bund das Nationale Programm gegen Armut lanciert. Seit fünf Jahren gibt es zur Umsetzung der Ziele die Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Sie hat eine Vielzahl von Studien und Veranstaltungen realisiert. Das zweite Fünfjahresprogramm wird nun abgeschlossen. Was hat es bisher gebracht? Astrid Wüthrich: Demnächst wird die Evaluation des Programms veröffentlicht. Sie zeigt, dass wir mit dem Programm im Vergleich zu den zur Verfügung gestellten Mitteln sehr viel erreicht haben. Unser Fokus war es, Grundlagen und Wissen zu ausgewählten Armutsthemen zu schaffen und darauf basierend Leitfäden für die Praxis zu erarbeiten. Die Praxisleitfäden werden offenbar sehr geschätzt. Wichtig war auch die Vernetzung der Akteure über die Plattform und die Begleitgruppen. Ich würde mir wünschen, dass die Erkenntnisse und die Instrumente noch mehr Verbreitung und Umsetzung erfahren. Wir haben zwar eine treue Anhängerschaft, aber wir hätten gerne mehr Kanäle, um breiter bekannt zu werden und zusammen mit den Kantonen an der Umsetzung zu arbeiten. Während der Corona-Pandemie bekam Armut plötzlich ein neues Gesicht via all die Menschen, die für Lebensmittel Schlange standen – ein ungewohntes Bild für die Schweiz. So wurde Armutsprävention ein wichtiges Thema – aus der Warte der Sozialhilfe war die Prävention hier erfolgreich. Was hat die Plattform dazu beigetragen? Zu Beginn war die Sorge – auch seitens der SKOS – gross, dass die Armut infolge der Ereignisse rasch ansteigen würde. Hier hat es sich die Plattform zur Aufgabe gemacht, Wissen zusammenzutragen, die mit dem Thema Armut befassten Stellen zusammenzubringen und herauszufinden, wo es Handlungsbedarf gab. Die Plattform hat bis 2022 dann auch ein Monitoring geführt zu Studien und Veröffentlichungen, die sich der Auswirkung der Pandemie auf die Armutssituation in der Schweiz widmeten. Dazu gibt es einen Synthesebericht. Wenn man die Studie liest, denkt man oft: «Ja, ist ja klar.» Sie trägt aber erstmals die verschiedenen Aspekte des Phänomens strukturiert und wissenschaftlich abgestützt zusammen. Wichtig scheint mir zum Beispiel, dass einzelne Gruppen, die besonders gefährdet sind, beschrieben wurden. Das sind – wenig überraschend – beispielsweise junge Mütter, die nicht nur eine Ausbildung und den Berufseinstieg meistern müssen, sondern zusätzlich durch die Mutterschaft mit enormen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Das ist ein Thema, bei dem es Handlungsbedarf gibt, auch wenn vereinzelt bereits gute Praxisbeispiele entstanden sind. Aber es gibt sie vor allem lokal. Angebote sind nicht breit implementiert. Intensiv hat sich die Plattform auch mit dem Thema Bildung/Grundkompetenzen und Armut befasst, was ja auch für die SKOS ein zentrales Thema ist. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, Betroffene ohne Bildung in den Lebenswelten zu erreichen und herauszufinden, warum sie sich nicht bilden. Was ist die Quintessenz? Bildung ist klar der wichtigste Türöffner für den Arbeitsmarkt. Dennoch gibt es Menschen, die keine Berufsausbildung machen. Gemäss einer unserer Studien, die unter Einbezug von Betroffenen verfasst wurde, gibt es unter den Sozialhilfebeziehenden ohne Ausbildung verschiedene Typen. Die einen sind an Bildungsangeboten interessiert und nehmen Angebote wahr. Andere, wie alleinerziehende junge Mütter, haben neben Teilzeitarbeit, familiären Verpflichtungen und dem Stress durch die Armutssituation keine Ressourcen dafür. Wieder andere sind nicht zu weiteren Bildungsmassnahmen bereit, weil sie einen Marathon hinter sich haben, um ihren Anspruch auf Sozialhilfe geltend zu machen. Sie haben dann das Gefühl, dass der Reigen an Forderungen an sie nie endet, um Sozialhilfe zu erhalten. Es ist daher wichtig, die Massnahmen an die Bedürfnisse dieser unterschiedlichen Gruppen anzupassen. Am Anfang stand die Untersuchung zur rechtlichen Situation von Armutsbetroffenen. Sie hatte gezeigt, dass es hier grosse Unterschiede in der Sozialhilfe gibt. Wie werden Betroffene beispielsweise darüber aufgeklärt, dass es sich bei einem Entscheid um eine Verfügung handelt, gegen die Beschwerde eingereicht werden kann? Wie lange sind die Beschwerdefristen? Ich fand es erstaunlich, dass diese Erkenntnisse, die wir an einer partizipativ organisierten Tagung vorgestellt hatten, bei den Akteuren nicht eine grössere Resonanz ausgelöst haben. Auch wenn die Verantwortung für die Sozialhilfe auf der Kantonsebene liegt, müsste man doch für möglichst gleiche Rahmenbedingungen einstehen. Es gibt bereits Städte, die reagiert haben und begannen bspw. eine Rechtsberatung zu finanzieren. Und es gibt auch an verschiedenen Orten private Initiativen. Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass unsere Arbeit konkrete Wirkung zeigt. Nach der Tagung, an der auch Betroffene mitgewirkt haben, wollten wir die positiven Erfahrungen nutzen und haben beschlossen, den Schwerpunkt weiterzubearbeiten. Wir liessen eine ebenfalls partizipativ verfasste Studie durchführen, die Möglichkeiten aufzeigen sollte, wie man Armutsbetroffenen eine repräsentative Stimme geben kann. Wir haben uns für die nächste Etappe vorgenommen, konkrete Möglichkeiten hierfür vertieft zu prüfen. Wie eine solche Struktur aussehen könnte und wie sie in politische Prozesse involviert würde, wären zu prüfende Fragen. Wie möchte sich dieses Gremium verstanden wissen, wie möchte es arbeiten, sind weitere. Es sind noch viele Fragen offen. Die Studie zur Familienarmut läuft noch bis kommenden Herbst. Mit ihr werden wir das Fünfjahresprogramm abschliessen. Es wird in letzter Zeit viel über Kinder gesprochen, aber wir möchten die Frage nach der Familienarmut stellen, weil Kinder immer Teil eines Familiensystems sind, selbst wenn sie nicht in der Familie selbst leben. Es ist klar, dass wir uns auch mit der Situation von Kindern und mit den Auswirkungen von Armut auf sie beschäftigen werden. Neben dieser Form, über Familienarmut zu sprechen, könnten wir uns auch vorstellen, mögliche Varianten vertieft zu prüfen, wie Familien in prekären Situationen besser unterstützt werden können. Es gab Vorstösse im Parlament dazu, die aber keine Mehrheiten fanden. Das ist aus fachlicher Sicht schade. Die kantonalen Aktivitäten im Bereich der Sozial- und Armutsberichterstattung haben seit den 2000er-Jahren deutlich zugenommen. Mittlerweile haben 21 Kantone mindestens einmal einen Sozial- oder Armutsbericht oder eine anderweitige Sozialberichterstattung publiziert. Nun soll auch ein nationales Armutsmonitoring erstellt werden. Was kann es bringen? Wir sind vom Parlament beauftragt, alle fünf Jahre einen nationalen Bericht zu Armut zu veröffentlichen. Dieser soll einerseits eine Übersicht über die allgemeine Armutssituation der Bevölkerung in unterschiedlichen Lebensbereichen geben. Andererseits sollen Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut dargestellt werden. Dieses Armutsmonitoring wird also für Bund, Kantone und Gemeinden Steuerungswissen zur Verfügung stellen, um die Bekämpfung und Prävention stetig weiterzuentwickeln. Die Berichte in den Kantonen sind sehr unterschiedlich. Das hat mit unterschiedlichen Schwerpunkten, den verfügbaren Daten und mit weiteren Faktoren zu tun. Wir haben dies in einem Bericht, den wir auch veröffentlicht haben, analysiert. Damit wir Aussagen zur Situation der Menschen in der ganzen Schweiz machen können, sind wir auf nationale Statistiken und Datengrundlagen angewiesen, die das Bundesamt für Statistik erstellt, oder auch auf Daten aus den Sozialversicherungen. Ich würde mir wünschen, dass unser Bericht Politik und Bevölkerung für das Thema sensibilisiert. Armut in der reichen Schweiz ist nach wie vor teilweise ein Randthema. Zudem erhoffe ich mir, dass der Bericht einen Dialog zwischen den zuständigen Stellen auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden auslöst oder intensiviert. Armutsprävention und -bekämpfung findet in vielen Lebensbereichen der Menschen statt und ist darum eine Aufgabe, die in verschiedenen Politikfeldern angegangen werden muss. Das ist eine Diskussion, die wir auch mit anderen Bundesstellen führen. Unsere Mittel belaufen sich auf rund 250 000 Franken pro Jahr. Damit können wir nicht die Armutsquote senken, wir können aber Grundlagenwissen erarbeiten, Best Practice aufzeigen und die Akteure vernetzen. Wir sehen uns eher als Triebfeder, durch die Vernetzung, das Aufnehmen von Themen und das zur Verfügungstellen von Wissen geschehen kann. Das ist offen. Das Armutsmonitoring wird in jedem Fall durchgeführt, und es braucht daher eine Struktur, um über die gesammelten Daten zu sprechen. In jedem Fall ist Armutsprävention eine dauerhafte Aufgabe für den Bund, ganz unabhängig davon, ob es die Plattform weiterhin gibt. Wir haben wie gesagt mit wenig Mitteln viel erreicht. Wir wünschen uns, dass unsere Ergebnisse noch breiter zur Kenntnis genommen werden. Dazu möchten wir die Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden, aber auch Akteuren wie der SKOS stärken und vermehrt Themen gemeinsam bearbeiten. Wir würden zudem gerne Möglichkeiten suchen, wie armutsbetroffene Menschen in politischen Prozessen vermehrt eine Stimme finden. Partizipation war bereits in der zu Ende gehenden Phase ein wichtiges Thema, und wir haben verschiedene Aktivitäten unter Einbezug von armutsbetroffenen oder armutserfahrenen Personen gestaltet. Persönlich bin ich in eher bescheidenen Verhältnissen aufgewachsen. In Kreuzlingen, wo ich aufgewachsen bin, lebten schon in den 1980er-Jahren viele Ausländerinnen und Ausländer. Fast die Hälfte der Kinder in der Schule kam aus Italien, dem damaligen Jugoslawien, der Türkei. Ihre Eltern arbeiteten oftmals als Hilfsarbeiter. Kinder aus meiner Klasse lebten in Armut, weil ihre Mutter alleinerziehend war – sei dies als Witwe oder weil sie geschieden war. Wenn ich die ehemaligen Schulkolleginnen und -kollegen heute sehe, ist der Einfluss ihrer Herkunft auf ihr Leben deutlich zu sehen. Es gibt Kinder, die einen sozialen Aufstieg hinter sich haben. Aber einige haben auch eine auffallend ähnliche berufliche Karriere wie ihre Eltern und stehen in befristeten Arbeitsverhältnissen oder arbeiten als Hilfsarbeiter. Ganz grundsätzlich finde ich, dass es ein staatspolitisches Interesse ist, sich für die Chancengleichheit einzusetzen und dafür, dass Armut nicht zu einem Stigma wird, sondern dass die Menschen die Unterstützung erhalten, sie zu überwinden. * Das Gespräch fand vor dem Entscheid des Bundesrates zur Weiterführung der strategischen Aufgabe Armutsprävention statt. Das Gespräch führte Ingrid Hess

Kooperation oder Sanktionierung 

Vererbung der Armut – Schicksal?

«Vererbte Armut: ein unabwendbares Schicksal? Kindern in der Sozialhilfe einen Platz geben.» So lautet der Titel des Dossiers des Monats, das Artias im März veröffentlichte. Unter jenen, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen, befinden sich viele Familien. Allein erziehen, also die blosse Tatsache, Kinder zu haben, erhöht das Armutsrisiko. Deshalb machen Kinder ein Drittel der Sozialhilfeempfänger aus; sie sind die demografische Gruppe, die am häufigsten von der Sozialhilfe unterstützt wird. Während Kinder bei der Bemessung der wirtschaftlichen Unterstützung durchaus berücksichtigt werden, gibt es hingegen kaum Überlegungen, wie der Alltag dieser Kinder aussieht, die in Familien aufwachsen, die manchmal über viele Jahre hinweg Sozialhilfe beziehen. So haben die erwachsenen Kinder ein hohes Risiko, ebenfalls ein prekäres Leben zu führen und die Armut von einer Generation an die nächste weiterzugeben. Der Alltag von Kindern in Armut, ihre Forderungen, Wünsche und Träume bilden den Kern einer vom Schweizerischen Nationalfonds finanzierten partizipativen Forschung, die von Professorin Sylvia Garcia Delahaye und ihrem Team geleitet wird. Zusammen mit jungen Co-Forscherinnen und Co-Forschern, die selbst von Armut betroffen sind, hat das Forschungsteam Kinder gebeten, ihre Situation zu schildern und in Bildern darzustellen. Die gesammelten Aussagen zeigten anschaulich, wie die Kinder ihre familiäre Situation erleben, insbesondere Armut, Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder auch Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Verschiedene Zielgruppen wurden schliesslich mit den Aussagen von Kindern konfrontiert. Die Autorinnen holten Reaktionen und Überlegungen von Sozialarbeitenden und Fachleuten der Sozialhilfe dazu ein. «(...) Das Risiko ist, dass (die Jugendlichen) aufgeben, weil sie nicht nur den Haushalt machen und kochen, sondern auch das ganze Geld ihrer Arbeit von der Sozialhilfe abgezogen wird, das ist ein Gefühl der Ungerechtigkeit als Jugendlicher, und es sagt (viel über die ‹Logik›) der Sozialhilfe aus.» Fachkraft Sozialhilfe In einem zweiten Schritt werden im Dossier die Menschen- und Grundrechtsverpflichtungen der Schweiz dem Sozialhilferecht bzw. den SKOS-Richtlinien gegenübergestellt. Wiederholt stellen die Autorinnen fest, dass das Recht der Realität von Kindern widerspricht. Die Kinderrechtskonvention proklamiert das Recht der Kinder auf Gesundheit, Schutz vor Misshandlung sowie das Recht auf Bildung und Förderung, Freizeit, Erholung und Spiel, ein sicheres Zuhause und das Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft. «Diese Rechte werden bei Kindern, die von Armut betroffen sind, wiederholt verletzt. Da sie von Erwachsenen abhängig sind, die selbst arm und verletzlich sind, haben sie ein höheres Risiko, an Krankheiten zu erkranken und in ihrer Entwicklung eingeschränkt zu werden», schreibt Caritas Schweiz 2012. Am Schluss werden Empfehlungen vorgestellt, wie die Rechte von Kindern in der Sozialhilfe und generell in der Sozialarbeit sowie in der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik besser berücksichtigt werden können. Die Empfehlungen orientieren sich an den drei vom Bundesrat definierten Säulen der Kinder- und Jugendpolitik: Schutz, Förderung, Partizipation. Systematische Berücksichtigung des Kindeswohls während der Dauer der sozialen Betreuung und bei der Entscheidungsfindung, insbesondere bei Themen wie Erwerbstätigkeit bzw. Eingliederung der Eltern, Ausbildung der Kinder, Unterbringung der Familie und Verhängung von Sanktionen. Verankerung der Kinder in der institutionellen Politik der Sozialhilfe sowie im Pflichtenheft der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, um sie sichtbar zu machen und eine reale und angemessene Arbeitszeit für die effektive Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Ausbildung der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie der Fachkräfte der Sozialhilfe in dieser Begleitung. Förderung von Gesetzesrevisionen, die einerseits auf eine Erhöhung der Leistungen abzielen, um die Bedürfnisse von Familien zu decken, die mittel- oder langfristig auf die Betreuung angewiesen sind. Andererseits gilt es, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, einschliesslich derjenigen, die mit Sozialdiensten in Verbindung stehen, zu fördern. Angemessene Schulungen für Sozialarbeiter/innen zu Kinderrechten. Diese Schulungen vermitteln den Praktikern das nötige Wissen, um die Rechte des Kindes zu verstehen und durchzusetzen. Einrichtung wirksamer Monitoringsysteme zur Bewertung der Auswirkungen von Massnahmen auf die Verringerung der Kinderarmut. Diese Systeme müssen eine genaue Datenerhebung gewährleisten und dabei auch die Erfahrungen der Kinder berücksichtigen, um eine kontinuierliche Bewertung der Politiken und Programme zu ermöglichen. «(...) Ich stelle mir wirklich Jugendliche vor, die isoliert sind, es nicht schaffen aus ihrem System herauszukommen in die Bildung. Man braucht jemanden, der ihnen sagt, dass es das gibt und dass er/sie da ist und dass sie diese Chance haben.» Sozialarbeiter:in Situationsbedingte Leistungen (SIL) zur Förderung der kindlichen Entwicklung (Art. 11 BV) werden in SIL zur Deckung des Grundbedarfs umgewandelt, damit sie von Rechts wegen Kindern gewährt werden können. Einführung eines höheren Freibetrags für das Einkommen von Auszubildenden, damit das verdiente Geld nicht nur dazu dient, das Existenzminimum der Familie zu decken. Förderung von qualifizierenden und den Wünschen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildungen von Kindern und Jugendlichen, die in armutsbetroffenen Familien aufwachsen, durch ein Stipendiensystem. Schaffung bzw. Ausbau von Einrichtungen, die ihnen den Zugang zu solchen Ausbildungen ermöglichen. «(Man sollte) manchmal grundlegende Fragen stellen, für die niemand mehr Zeit hat. Es ist klar, dass die Sozialarbeiter ... zwischen den Akten, und das sind viele! Also das Kind zu sehen, ist nicht immer möglich, (auch wenn sie manchmal) die Eltern begleiten.» Sozialarbeiter:in Entwicklung von geeigneten, nicht konfrontativen Räumen und Instrumenten für das Zuhören, Sammeln und Anerkennen der Aussagen von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Sozialhilfedienste unter Berücksichtigung der bestehenden Asymmetrie mit Erwachsenen. Einrichtung eines Systems zur Bewertung, ob die Ansichten von Kindern in der Politik, in Programmen und bei wichtigen Entscheidungen, die sie betreffen, tatsächlich berücksichtigt werden. Ingrid Hess

Armutsspirale für Familien stoppen

Die Familienpolitik ist in der Schweiz so eine Sache. Auf nationaler Ebene besteht sie rechtlich vor allem aus der Mutter- und Vaterschaftsversicherung und den Familienzulagen. Institutionell beschäftigt sich die Eidgenössische (ausserparlamentarische) Kommission für Familienfragen mit dem Thema, und der Bund veröffentlicht alle paar Jahre einen Familienbericht. Alles andere liegt hauptsächlich in der Hand der Kantone und Gemeinden: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildung, Kindesschutz, frühe Förderung usw. Vieles in der Familien­politik wird auch heute noch als Privatsache betrachtet. Die Schweiz investiert heute 1,5 Prozent ihres BIP für die Familien. Eine Studie, welche die OECD-Länder miteinander vergleicht, zeigt auf, dass der Durchschnitt bei 2,4 Prozent liegt. Schweizer Familien geben 14 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Kinderbetreuung aus, in den OECD-Ländern sind es im Vergleich 10 Prozent. In der Schweiz sind Alleinerziehende und kinderreiche Familien besonders häufig von Armut betroffen, und soziale Risiken wie Scheidung oder Krankheit treffen wenig qualifizierte Eltern besonders stark. Dies hat verheerende Folgen: Armut bremst und behindert Kinder in ihrer Entwicklung, Ausbildung und Gesundheit, was wiederum dazu führen kann, dass sie auch als Erwachsene nicht aus der Armutsspirale herausfinden. Dies hat nicht nur individuelle Folgen, sondern ist auch ein ökonomisches Risiko für die gesamte Gesellschaft, denn sie hat Sozial- und Integrationskosten statt qualifizierte Arbeitskräfte zur Folge. Eine Massnahme, um dieses Risiko zu mindern, sind bedarfsabhängige Ergänzungsleistungen (EL) für Familien. Die Kantone Tessin, Waadt, Genf und Solothurn setzen dies bereits um, im Kanton Freiburg wird zurzeit eine Vorlage dazu behandelt. Bestrebungen, dies auf Bundesebene einzuführen, waren bisher nicht erfolgreich. Ein Vorstoss für ein Rahmengesetz zur Armutsbekämpfung mit Familienergänzungsleistungen lehnte das Parlament vor einigen Jahren ab. Unterdessen sind neue Vorstösse in diese Richtung eingereicht worden. Eine effiziente Familienpolitik verbunden mit Investitionen in die frühe Förderung hätte auch positive Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation und die Sozialleistungen. Im Kanton Freiburg zeigt der neue Armutsbericht auf, dass beinahe die Hälfte der Bevölkerung über keinerlei Kapital verfügt. Als Kanton mit der jüngsten Bevölkerung sind davon viele Familien betroffen. Sie sind somit einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Gut konstruierte Ergänzungsleistungen für Familien sind ein erster Schritt, um armutsbetroffenen Familien den Ausstieg aus der Sozialhilfe zu ermöglichen und armutsgefährdete davor zu bewahren. Eine umfassende Frühförderung wäre ein wirksames Mittel für eine grundsätzliche Armutsbekämpfung. Mirjam Ballmer

Die Ateliers Phénix, eine Brücke zu einem Neuanfang

Die Waschmaschinen laufen auf Hochtouren. Auf dem Boden der Waschküche der Ateliers Phénix in Neuenburg türmt sich die schmutzige Wäsche. Es ist keine Waschküche wie jede andere: Die Hände, die hier die Wäsche sortieren und in die Maschine stecken, bügeln und zusammenlegen, gehören Menschen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden. Sie sind im Rahmen eines Programms zur sozioprofessionellen Integration hier. Das ist das Ziel der Ateliers Phénix, die vor mehr als 38 Jahren vom gleichnamigen Verein gegründet wurden. «Die Initiative ging von Sozialarbeitern der Stadt Neuenburg aus. Sie wollten Arbeitslosen und vor allem Sozialhilfeempfängern eine sinnvolle Beschäftigung bieten», erklärt Mathieu Nadeau, der seit April für die Ateliers verantwortlich ist. Die Einrichtung war damals eine Pionierleistung in der Region und entsprach einem Bedürfnis. Inzwischen sind im Kanton weitere ähnliche Angebote entstanden. Hauswartung, Wäscherei, Transport und Logistik, Veloreparatur, Kochen und Verkauf: Eine bunte Palette von Werkstätten steht allen Personen zwischen 18 und 60 Jahren offen, die Sozialleistungen (Sozialhilfe oder Arbeitslosenentschädigung) beziehen. Die Anmeldung erfolgt über die Sozialberatungsstellen, die Migrationsdienste oder die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). «Die Teilnahme kann freiwillig sein oder von einem Sozialarbeitenden oder einem RAV-Berater, einer -Beraterin initiiert werden», erklärt Mathieu Nadeau. Die Teilnehmenden unterzeichnen einen dreimonatigen Vertrag, der bis zu einem Jahr verlängert werden kann. In dieser Zeit lernen sie die verschiedenen Facetten eines Sektors kennen und erwerben mit Unterstützung eines Ausbilders Kompetenzen. Die Zielgruppe steht oft vor dem gleichen Hindernis: mangelnde Erfahrung, die die Arbeitssuche erschwert. «Wir nutzen die Zeit des Einsatzes, um die Person zu coachen, ihr zu helfen, einen Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben zu verfassen und einen Praktikumsplatz zu finden», betont der Leiter der Ateliers Phénix. Am Ende der Vertragslaufzeit wird ein Kompetenzzertifikat ausgestellt, das bei Bewerbungen ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist. Die begrenzte Anzahl von Plätzen pro Atelier – etwa ein Dutzend – ermöglicht eine persönliche Betreuung. Rui, ein Informatiklehrer, passt sich dem Niveau und dem Rhythmus jedes Einzelnen an, was die Teilnehmer motiviert: «Unsere Aufgabe ist es, ihnen so viel wie möglich beizubringen. Wir müssen in der Lage sein, sie auf diesem Weg zu begleiten.» Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin könne selbst entscheiden, wie viel er oder sie lernen möchte. «Es ist wichtig, die Verfügbarkeit jedes Einzelnen zu respektieren», sagt Mathieu Nadeau. Eine Mutter habe zum Beispiel weniger Zeit als ein 20-Jähriger. Auf mehreren Etagen des grossen lachsfarbenen Gebäudes sind die Werkstätten verteilt, in denen eifrig gearbeitet wird. Durch die Eingangstür mit dem Slogan «Lasst uns zusammen arbeiten» dringt man in die Wärme der Waschküche. Wie die Transport- und Entrümpelungsdienste, die Hausmeisterdienste und die Fahrradreparatur ist auch diese Werkstatt speziell für Menschen gedacht, die im Hinblick auf ihre sozioprofessionelle Reintegration unterstützt werden, da für diese Tätigkeiten keine Qualifikation erforderlich ist. Hauptziel ist es, dass sich die Teilnehmenden aus ihrem Kokon herauswagen und sie dabei zu unterstützen, wieder soziale Kontakte zu knüpfen», erklärt der Leiter. So wie Corinne, 52, die seit September 2024 in der Wäscherei arbeitet. An einer der Bügelstationen inmitten von Dampfwolken bügelt sie fleissig kiloweise Kleider und Bettwäsche, mehrere Stunden am Stück. Eine anstrengende Arbeit, die sie aber liebt. «Wenn ich hierherkomme, komme ich aus meiner Isolation und Komfortzone heraus. Es ist eine Tätigkeit, die mich beschäftigt und aufwertet, ich muss morgens aufstehen und mich um mich selbst kümmern. Das gibt meinem Tag einen Sinn.» Sihem Lakhal, Leiterin der Wäscherei, ist überzeugt, dass die Ateliers Phénix Vorurteile abbauen können: «Sozialhilfeempfänger werden oft von der Gesellschaft ausgegrenzt, man denkt, sie wollen nicht arbeiten. Aber das stimmt nicht. Hier haben sie die Möglichkeit, sich wieder in den Kreislauf einzugliedern und Selbstvertrauen zu gewinnen.» Die junge Frau ist das beste Beispiel dafür. Sie kam im November 2020 aus der Arbeitslosigkeit zu den Ateliers Phénix. Nachdem ihre ALV-Ansprüche ausgelaufen waren, erhielt Sihem Sozialhilfe und wurde in der Wäscherei angestellt. Zuerst als einfache Angestellte, heute als Leiterin. «Ich bin stolz auf meinen Werdegang, denn er zeigt, dass es möglich ist, aus der Sozialhilfe herauszukommen, Kompetenzen zu erwerben und aufzusteigen.» Die Arbeit in einer Werkstatt kann zu mehr finanzieller Unabhängigkeit führen. Corinne berichtet: «Mit meinen gesundheitlichen Problemen und meinem Alter ist es schwierig für mich, wieder Arbeit zu finden. Was ich hier verdiene, ist ein willkommenes Zusatzeinkommen.» Mathieu Nadeau erklärt, dass die Personen, die in die Werkstätten kommen, zusätzlich zu dem von den kantonalen Behörden festgelegten monatlichen Betrag eine kleine Prämie erhalten. «Wir erhalten vom Staat über die Sozialdienste und die RAV Subventionen. Die Höhe der Prämie pro Person ist klar definiert.» Ein Stockwerk tiefer arbeitet die 48-jährige Amelia in der Cafeteria. Die Mutter von zwei Kindern stammt aus Angola. Nach einer Zwischenstation in der Hausmeisterwerkstatt leitet sie nun die Hauswirtschaft des Gebäudes. Sie fühlt sich wohl: «Ich mag meine Kollegen und die Teamarbeit.» In der Küche nebenan ist Teamarbeit angesagt. Karotten schälen, Nudeln trocknen, Geräte reinigen: Gut gelaunt bereiten drei Personen die Menüs und Produkte für den Verkauf im Laden in der Innenstadt vor. Der Workshop richtet sich an qualifizierte Arbeitslose, die die RAV in die engere Wahl genommen hatten. Burim, ein junger Familienvater, hofft, wieder eine Stelle in der Uhrenindustrie zu finden. «Es ist nicht meine Welt, aber es gefällt mir hier. Die Atmosphäre ist gut, ich lerne neue Leute kennen.» Zwischenmenschliche Beziehungen stehen im Mittelpunkt der Ateliers Phénix, die sich nicht nur als Ausbildungs- und Arbeitsstätte, sondern auch als Ort der Begegnung verstehen. Für Mathieu Nadeau ist die Leitung dieser Einrichtung eine bereichernde Erfahrung. «Ich komme mit Menschen aus allen Bereichen zusammen und habe unglaubliche Begegnungen», sagt der gebürtige Kanadier. «Das zwingt einen dazu, bescheiden zu bleiben und jedem auf Augenhöhe zu begegnen.» Heterogen ist das Wort, das das Publikum der Ateliers Phénix beschreibt. «Wir haben sehr junge und sehr alte Leute, aber die Mehrheit ist zwischen 45 und 55 Jahre alt», sagt Nadeau. Frauen und Männer halten sich die Waage, rund 70 Prozent sind Ausländer, 30 Prozent Schweizer. Die Zahl der Beschäftigten in den Werkstätten schwankt je nach Arbeitslosenquote und Zuwanderung, aber sie steigt, wie der Direktor versichert. Der neue Direktor will diese Entwicklung fortsetzen. Demnächst wird in La Chaux-de-Fonds eine Reparaturwerkstatt für Elektrovelos eröffnet. Mathieu Nadeau, diplomierter Modedesigner, möchte dem Secondhand-Spielzeugladen, in dem es von bunten Brettspielen nur so wimmelt, eine künstlerische Note verleihen und ihn mit einer Werkstatt für Möbelrestauration kombinieren. Julia Rippstein

Dürfen Sozialhilfeorgane mündliche Entscheide fällen?

Lucia Blumer bezieht seit rund einem Jahr Sozialhilfe. In einem Gespräch mit ihrem Sozialarbeiter legt sie ein Rezept für eine Brille vor und bittet um die Kostenübernahme. Ihr Betreuer sagt ihr, dass eine neue Brille gemäss Rezept übernommen werde, das Brillengestell aber maximal 200 Franken kosten dürfe. Nach dem Gespräch hält er die Abmachung in einer Aktennotiz fest. Etwa zwei Wochen später trifft die Rechnung des Optikers ein, und der Sozialarbeiter stellt fest, dass das Brillengestell 250 Franken kostet. In telefonischer Rücksprache mit Lucia Blumer sagt ihm diese, er habe ihr am Gespräch gesagt, das Brillengestell dürfe ungefähr 200 Franken kosten, weshalb sie davon ausgegangen sei, dass auch ein etwas teureres Gestell übernommen werde. Ist es zulässig, in der Sozialhilfe mündlich zu entscheiden? Sollen die Gesamtkosten des Brillengestells oder nur die in der Aktennotiz festgehaltenen 200 Franken übernommen werden? In der Praxis der Sozialhilfe werden Entscheide regelmässig von den fallführenden Fachpersonen getroffen. Insbesondere infolge der Prinzipien der Individualisierung und Bedarfsdeckung (vgl. SKOS-RL A.3.) kann sich das soziale Existenzminimum von Klientinnen und Klienten von Monat zu Monat verändern. Gerade situationsbedingte Leistungen (SIL) (vgl. SKOS-RL C.6.) werden dabei häufig auf Grundlage eines mündlichen Entscheids ausgerichtet. Grundversorgende SIL wie beispielsweise Kosten für die auswärtige Verpflegung werden auf der Basis einer Lohnabrechnung direkt angerechnet und ausbezahlt. Für Brillen, Zahnbehandlungen oder fördernde SIL werden teilweise schriftliche Kostengutsprachen erstellt oder mündlich bewilligte Kostenrahmen wie im Falle von Lucia Blumer in einer Aktennotiz festgehalten. Mündliche Entscheide sind aus verwaltungsökonomischer Betrachtung sinnvoll, da sie den Prozess beschleunigen und vereinfachen. Auch kann es mit Blick auf ein gutes Arbeitsbündnis mit den unterstützten Personen schneller und vertrauensfördernd sein, wenn nicht jede Änderung der Unterstützungssumme schriftlich verfügt wird. Gleichermassen ist zu beachten, dass stark einschneidende oder für die Klientel nachteilige behördliche Entscheide schriftlich in Form einer Verfügung zu erlassen sind. Die SKOS-Richtlinien – sowie das Bundesgericht – unterstreichen in diesem Zusammenhang, dass insbesondere Leistungseinstellungen immer schriftlich und nach verfahrensrechtlichen Vorgaben zu erfolgen haben und formlose und damit mündliche Einstellungsentscheide unzulässig sind (SKOS-RL F.3. Erläuterungen b). Des Weiteren ist auf Verlangen der betroffenen Person eine Verfügung zu erlassen. Dazu muss ein schutzwürdiges Interesse vorliegen, was in der Regel bei einem Entscheid in der Sozialhilfe der Fall ist. Insbesondere wenn die unterstützte Person mit einem Entscheid nicht einverstanden ist oder dieser zu ihrem Nachteil gereicht (bspw. Nichtgewährung einer SIL), hat sie ein Recht auf eine schriftliche, anfechtbare Verfügung (vgl. Art. 34 Abs. 2 VwVG). Der mündliche Entscheid ist damit in der Sozialhilfe zulässig, wenn es insbesondere um die Ausrichtung von SIL geht und dieser klar kommuniziert und idealerweise rückversichert wird. Vorbehalten bleiben Sachverhalte, in denen kantonale Bestimmungen zwingend die Schriftlichkeit für Entscheide in der Sozialhilfe verlangen. Es ist zu beachten, dass mündliche wie schriftliche Entscheide fachlich begründet und in einem sinnvollen Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen müssen (vgl. SKOS-RL C.6.1. Erläuterungen a). Wird ein Entscheid in einer Aktennotiz festgehalten, ist diese verfahrensrechtlich nicht bindend. Besteht eine widersprüchliche Einschätzung über eine Leistung zwischen der unterstützten Person und der Behörde, ist der Erlass einer schriftlichen Verfügung erforderlich. Mit Blick auf einen gelingenden und zielführenden Hilfsprozess kann in konflikthaften Situationen das schriftliche Verfügen einer SIL die Zielerreichung der Sozialhilfe begünstigen. Es ist zulässig, dass der Sozialarbeiter die Übernahme des Brillengestells von Lucia Blumer mündlich entscheidet und in einer Aktennotiz festhält. Der weitere Verlauf der Fallgeschichte zeigt jedoch, dass mündliche Entscheide oder das Verzichten auf eine schriftliche Kostengutsprache zu Problemen führen können. Denn die Einschätzung von Lucia Blumer steht im Widerspruch zur Aktennotiz. Insofern werden die in der Aktennotiz festgehaltenen 200 Franken übernommen. Wenn jedoch Lucia Blumer damit nicht einverstanden ist, hat sie ein Anrecht auf eine anfechtbare schriftliche Verfügung über den mündlich gefällten Entscheid. Um solche Widersprüche zu vermeiden, können auch Merkblätter über spezifische SIL Klarheit schaffen und Missverständnisse verhindern. Thomas Knill

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • ....
  • »
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookies
© SKOS
  • Suche
  • SKOS-Shop
  • Archiv
  • Kontakt
  • Impressum
Schliessen