Zwischen Aussteuerung und Sozialhilfebezug – rasches Handeln ist angezeigt
Jede sechste neue Anmeldung in der Sozialhilfe erfolgt von einer Person, die zuvor von der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausgesteuert wurde. Zwischen der Aussteuerung und dem Sozialhilfebezug können Monate oder Jahre vergehen, da die Betroffenen, sofern vorhanden, zunächst Ersparnisse oder Vermögen verzehren oder sich verschulden. Je länger die Arbeitslosigkeit andauert, umso anspruchsvoller ist es, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Es ist daher zentral, rasch zu handeln und die Zeit auch nach der Aussteuerung möglichst optimal zu gestalten. Ein neues Positionspapier der SKOS.
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