Praxisbeispiel

Wer bezahlt erhöhte Stromkosten?

05.06.2023
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Die Stromkosten sind 2023 regional stark angestiegen. Die Preisspanne liegt aktuell zwischen 8 und 70 Rappen. Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang sind die Stromkosten von der Sozialhilfe zu übernehmen?

Das Ehepaar Max und Maria Stuber* wohnt in Churwalden (Kanton GR), ist bedürftig und bezieht Sozialhilfe. Es erhält den Grundbedarf für einen Zweipersonenhaushalt ausbezahlt, der seit 1.1.2023 monatlich CHF 1577.– beträgt. Anfang April erhält das Ehepaar eine Stromrechnung für das erste Quartal 2023 von total CHF 245.–. Der Stromtarif der Gemeinde Churwalden beläuft sich im Jahr 2023 auf CHF 0.56/kWh.

Frage

Muss das Ehepaar Stuber die Quartalsrechnung für den Strom aus dem Grundbedarf bezahlen?

Grundlagen

Der Grundbedarf (GBL) umfasst nach SKOS-RL C.3.1 unter anderem den Energieverbrauch. Dazu gehören die Stromkosten (SKOS-RL C.3.1 Erläuterungen lit. a). Stromkosten sind deshalb grundsätzlich aus dem GBL zu finanzieren.

Wenn unterstützten Personen aufgrund von vorübergehenden Preissteigerungen auf unausweichlichen Positionen hohe Zusatzkosten entstehen, kann gemäss Empfehlung der SKOS nach einer Einzelfallprüfung die Übernahme dieser Kosten in Betracht gezogen werden. Diese Empfehlung lässt sich auf die Stromkosten anwenden, zumal die Strompreise 2023 regional sehr unterschiedlich sind.

Die Preisspanne für Strom liegt im Jahr 2023 zwischen 8 und 70 Rappen. Da die Unterschiede auch innerhalb eines Kantons auftreten, braucht es in jedem Fall eine Prüfung auf Gemeindeebene. Erhöhte Stromkosten liegen vor, wenn der im GBL vorgesehene Anteil von 4,7 Prozent (SKOS-Warenkorb) die Kosten für den Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes nicht deckt. Dies ist bei einem Zweipersonenhaushalt dann der Fall, wenn der Stromtarif mehr als CHF 0.41/kWh beträgt (Rechner für SIL Stromkosten). Für diesen Fall empfiehlt die SKOS, eine Situationsbedingte Leistung (SIL) für erhöhte Stromkosten zu bezahlen (Merkblatt zur Auswirkung der Teuerung auf die Sozialhilfe).

Die SKOS empfiehlt zwei Modelle: Entweder für alle unterstützten Haushalte eine SIL als Pauschale in der Höhe der Differenz zwischen den Stromkosten für einen Durchschnittshaushalt und dem im GBL vorgesehenen Betrag, unabhängig vom effektiven Stromverbrauch (Rechner für SIL Stromkosten), oder die Übernahme der individuellen Stromrechnung in der Höhe der nicht durch den GBL gedeckten Stromkosten als SIL auf Antrag (Rechner für SIL Stromkosten).

Generell wird erwartet, dass unterstützte Haushalte mit überdurchschnittlichem Stromverbrauch die nötigen Massnahmen zum Stromsparen ergreifen. Dies nach dem Grundsatz, wonach unterstützte Haushalte nicht bessergestellt werden sollen als nicht unterstützte Haushalte, die in sehr bescheidenen Verhältnissen leben.

Antwort

Da der Stromtarif in Churwalden mit CHF 0.56/kWh über der Limite von CHF 0.41/kWh liegt, muss die Gemeinde Churwalden gemäss Empfehlung der SKOS einen Teil der Stromkosten als SIL bezahlen. Wählt sie die Pauschallösung, muss das Ehepaar die Rechnung selbst bezahlen. Es erhält aber gemäss dem Rechner für SIL Stromkosten für das ganze Jahr 2023 eine SIL in der Höhe von CHF 29.– pro Monat, unbesehen davon, wie hoch die Rechnung tatsächlich ist. Wählt die Gemeinde die individuelle Lösung, muss die Gemeinde von der Rechnung CHF 22.65 als SIL übernehmen. Dieser Betrag ergibt sich aus folgender Berechnung:

CHF 245.– (Rechnungsbetrag) minus 4,7 Prozent des jährlichen GBL, die für die Stromkosten eingerechnet sind: für einen Zweipersonenhaushalt macht das CHF 889.43 für 12 Monate; pro Quartal sind das somit CHF 222.35. CHF 245.– minus CHF 222.35 ergibt eine einmalige Zahlung von CHF 22.65. Den restlichen Rechnungsbetrag von CHF 222.35 muss das Ehepaar im Falle einer individuellen Abrechnung aus dem Grundbedarf bezahlen.

 *Name geändert.

Anja Loosli Brendebach
Leiterin Recht und Beratung

Praxis

In dieser Rubrik werden exemplarische Fragen beantwortet und publiziert, die der SKOS im Rahmen ihrer Beratungsangebote gestellt werden.

Weitere Informationen unter skos.ch → Beratung für Institutionen.