Der Umgang mit Freizügigkeitsguthaben in der Sozialhilfe
In der Sozialhilfe gilt grundsätzlich das Prinzip der Subsidiarität. In Bezug auf die Altersvorsorge heisst das: Leistungen und Vermögen der Altersvorsorge gehen der Sozialhilfe grundsätzlich vor. Gle