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Obdachlosigkeit: Auch eine Frage der Aufenthaltsberechtigung

06.12.2021
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Obdachlosigkeit gehört zu den extremen Formen von Armut und gesellschaftlicher Exklusion. Eine vom Schweizerischen Nationalfonds geförderte Studie zu Obdachlosigkeit in acht der grössten Städte der Schweiz kommt zu dem Ergebnis, dass unter den von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen 61 Prozent keine gültigen Aufenthaltspapiere besitzen. Wer sind diese Menschen, in welchen Städten leben sie, und in welchen Lebensbereichen zeigt sich ihr gesellschaftlicher Ausschluss?

Zu den bemerkenswerten Ergebnissen der Studie gehört, dass 61 Prozent (332 Personen) der 543 befragten Personen, die zum Zeitpunkt der Befragung obdachlos waren, keine gültigen Aufenthaltspapiere für die Schweiz besassen. Sie waren nicht nur obdachlos, sondern galten als Migranten und Migrantinnen ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Der Anteil dieser auch als Sans-Papiers bezeichneten Gruppe an den Obdachlosen erhöht sich auf 73 Prozent, wenn nur diejenigen 452 obdachlosen Personen ohne schweizerischen Pass berücksichtigt werden, für die die Frage des Aufenthalts aufgrund ihrer ausländischen Nationalität relevant ist. Europaweit betrachtet ist der für die Schweiz festgestellte hohe Anteil von Obdachlosen ohne gültige Papiere eine Besonderheit. In der Schweiz bestehen im Vergleich zu den Mitgliedsstaaten der EU strengere Regelungen des Aufenthalts.

Der ohnehin geringe Anteil der Frauen unter den Obdachlosen ist bei denjenigen ohne gültige Aufenthaltspapiere mit 15 Prozent nochmals geringer als in der Gruppe der Obdachlosen mit gültigen Ausweispapieren (20 Prozent). Der Altersdurchschnitt liegt bei den obdachlosen Sans-Papiers mit 37,6 Jahren unter dem Mittelwert der Obdachlosen mit gültiger Aufenthaltsbewilligung (44,2 Jahre).

Hoher Anteil von Sans-Papiers in den Städten Lausanne und Genf

Die Sans-Papiers unter den Obdachlosen verteilen sich unterschiedlich auf die acht untersuchten Städte: In Genf, wo 244 Personen und damit die meisten Obdachlosen gezählt und befragt wurden, waren 75 Prozent ohne gültige Papiere. In Lausanne, das mit 122 Personen die zweitmeisten Obdachlosen aufwies, waren sogar 79 Prozent ohne gültige Papiere. In Zürich gehörten 41 Prozent der 64 befragten Obdachlosen zu den Sans-Papiers, in Basel waren 38 Prozent der 47 Obdachlosen ohne gültige Aufenthaltspapiere. Deutlich geringer waren die Anteile der Sans-Papiers unter den Obdachlosen in Bern (18 Prozent der 38 Betroffenen) und Lugano (14 Prozent der 14 Betroffenen). In den Städten Luzern (9 Betroffene) und St. Gallen (5 Betroffene) gab es keine Personen mit ungültigen Aufenthaltspapieren unter den befragten Obdachlosen. Als Gründe für diese Unterschiede zwischen den Städten können stadtspezifisch unterschiedliche Zugänge und Barrieren zu den Hilfen (z.B. Essen und Trinken, Wärmestube, Notschlafstelle, Hygiene) infrage kommen. Zudem tendieren armutsbetroffene Migranten und Migrantinnen dazu, in die Städte zu gehen, in denen sie soziale, materielle und emotionale Unterstützung eher erwarten, da in der Stadt die gleiche Sprache gesprochen wird oder dort Menschen leben, mit denen sie bereits Kontakt haben.

Mehr als ein Viertel der Sans-Papiers ist bereits zwei Jahre und länger obdachlos

Der Eintritt in ein vertraglich abgesichertes Wohnen ist für Menschen ohne gültigen Aufenthalt in der Schweiz bereits aus strafrechtlichen Gründen massiv erschwert. Wer beispielsweise eine Person ohne Aufenthaltsbewilligung beherbergt, kann sich wegen Förderung des rechtswidrigen Aufenthaltes nach Artikel 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) strafbar machen. Die wenigen Forschungen in der Schweiz legen die Vermutung nahe, dass die Zugangsbarrieren auf dem Wohnungsmarkt dazu führen, dass die Betroffenen mit zunehmender Dauer der Obdachlosigkeit entweder die Schweiz in Richtung eines Drittlandes verlassen oder in die Länder gehen, für die sie eine Nationalität besitzen, selbst wenn die Rückkehr mit sozialen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Risiken und Sanktionen verknüpft ist.

Trotz des Drucks, die Schweiz zu verlassen, war in der vorliegenden Studie bei 27 Prozent der Sans-Papiers die Obdachlosigkeit stark verfestigt: Sie befanden sich hierzulande bereits zwei Jahre und länger ohne ein Zimmer oder eine Wohnung. Der grösste Teil der obdachlosen Sans-Papiers (32 Prozent) war zwischen einem Monat und einem halben Jahr obdachlos. 12 Prozent der Sans-Papiers waren erst seit Kurzem ohne Obdach; sie waren seit weniger als vier Wochen obdachlos. Die Dauer der Obdachlosigkeit zwischen den Betroffenen mit und ohne gültige Aufenthaltspapiere unterscheidet sich lediglich durch die längere Dauer der Obdachlosigkeit. Mit einem Anteil von 30 Prozent wies die Gruppe der Obdachlosen mit gültigen Aufenthaltspapieren einen um 3 Prozentpunkte höheren Anteil derjenigen auf, die bereits zwei Jahre und länger obdachlos waren.

Woher kommen die obdachlosen Sans-Papiers?

Anhand der Nationalität lässt sich etwas über die Herkunft der Sans-Papiers erfahren. Mit einem Anteil von 22,6 Prozent (d.h. 75 Personen) nahmen die Menschen mit einer rumänischen Staatsangehörigkeit in der Studie den grössten Anteil unter den Sans-Papiers ein. Dahinter folgten Menschen mit Nationalitäten aus den afrikanischen Ländern Nigeria (44 Personen), Algerien (35 Personen) und Marokko (24 Personen) sowie Frankreich (19 Personen). Diese Staatsangehörigkeiten machten 59 Prozent aller Nationalitäten unter den obdachlosen Sans-Papiers aus.

Die Obdachlosen mit rumänischer Nationalität verteilten sich auf die Städte Genf (31 Personen), Lausanne (19), Zürich (14) und Basel (10). Die Sans-Papiers aus Algerien, Frankreich und Marokko hielten sich vor allem in den französischsprachigen Städten Genf und Lausanne auf. Insgesamt umfassten die obdachlosen Sans-Papiers Nationalitäten aus 45 Ländern.

Diskriminierungserfahrungen statt sozialer Integration

Die soziale Integration war bei den Sans-Papiers markant eingeschränkt. Dies zeigt bereits ein Vergleich mit den in dieser Studie untersuchten Armutsbetroffenen, die sich in einem Wohnsetting befanden. 43 Prozent der obdachlosen Sans-Papiers erlebten Diskriminierungen im öffentlichen Raum, während dies bei den Armutsbetroffenen im gesicherten Wohnen bei 36 Prozent der Fall war. Die geringere soziale Integration zeigte sich auch daran, dass sich lediglich 44 Prozent der obdachlosen Sans-Papiers persönlich mit der Stadt verbunden fühlten, während dies bei 71 Prozent der Armutsbetroffenen im gesicherten Wohnen der Fall war. Weiter gaben nur 26 Prozent der obdachlosen Sans-Papiers an, dass ihre Freunde, Freundinnen und Bekannten in der Stadt leben, in der auch sie leben. Auch hier verfügten Armutsbetroffene, die nicht wohnungslos waren, mit einem Anteil von 50 Prozent über ein deutlich höheres soziales Kapital.

Die obdachlosen Sans-Papiers sind de facto nicht im regulären Arbeitsmarkt eingebunden und gehen auch keiner Ausbildung nach, da Personen mit ungültigen Aufenthaltspapieren vom Gesetz her (Artikel 117 AIG) keiner regulären Erwerbsarbeit in der Schweiz nachgehen dürfen. In der vorliegenden Studie waren von den 331 obdachlosen Sans-Papiers nur vier Personen, die einer bezahlten Erwerbsarbeit nachgingen; drei Personen waren in Ausbildung. Prekäre Arbeitsbeziehungen bestehen dagegen häufiger: 47 Prozent der obdachlosen Sans-Papiers gaben an, in den letzten zwölf Monaten kurze Arbeitseinsätze von einigen Tagen ohne Vertrag getätigt zu haben oder Geld durch Betteln oder private Bezahlung, z.B. für geleistete Haushaltsarbeiten oder andere Aufgaben, etwa in einer Gassenküche, erhalten zu haben.

Corona-Pandemie verschlechtert die bestehende prekäre Situation

Unter den Bedingungen von Corona und den Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verschlechtert sich die materielle und soziale Situation der obdachlosen Menschen in der Schweiz, insbesondere für diejenigen, die keine gültigen Aufenthaltspapiere besitzen. Für 68 Prozent der obdachlosen Sans-Papiers hatte sich ihr ohnehin schwieriger Alltag seit der Corona-Pandemie nochmals verschlechtert; bei den Obdachlosen mit gültigen Aufenthaltspapieren klagten 54 Prozent über eine Verschlechterung ihres Alltags; bei den Armutsbetroffenen, die sich in einer gesicherten Wohnsituation befanden, nahmen noch 47 Prozent eine Verschlechterung ihres Alltags wahr. Die grössere Einschränkung des Alltags bei den Obdachlosen bzw. bei den obdachlosen Sans-Papiers aufgrund der Corona-Pandemie lässt sich dadurch erklären, dass der Aufenthalt an den für Obdachlose so wichtigen öffentlichen Orten in der Pandemie noch stärker beschränkt war, ebenso die Nutzung von Einrichtungen (z.B. Gassenküchen) und der Erhalt von basalen Hilfen (z.B. Essen, Kleidung, Wärme). Viele Einrichtungen waren gezwungen, ihr Angebot während des Lockdowns einzuschränken oder ganz einzustellen.

Implikationen für die Sozialpolitik

Der hohe Anteil von 61 Prozent Sans-Papiers an den von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen in der Schweiz macht es deutlich: Wer Obdachlosigkeit in der Schweiz bekämpfen und verhindern möchte, muss das Thema des Aufenthaltsrechts in den Blick nehmen – unabhängig davon, ob der Verlust der Aufenthaltsbewilligung zu Obdachlosigkeit geführt hat oder mit dem Verlust der Wohnung, der Arbeit oder aus anderen Gründen der legale Aufenthalt in der Schweiz verloren ging.

Die von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW durchgeführte Studie hat Exklusionserfahrungen der Sans-Papiers aus zentralen Bereichen des Lebens, d.h. Erwerbsarbeit, Wohnen, öffentlichem Raum und sozialen Kontakten faktenbasiert aufgezeigt. Wenn Bürgerrechte durch den fehlenden Aufenthaltstitel verwirkt oder massiv eingeschränkt sind, reduziert sich die Hilfe auf Überlebenshilfe, die im Falle der Sans-Papiers vor allem von der Mildtätigkeit, etwa von der Zivilgesellschaft und von privaten Hilfswerken (z.B. Caritas) abhängt. Aus dieser Situation, in der Tag für Tag gelebt und überlebt wird, können für diese Menschen keine tragfähigen Ansätze zur Bewältigung der Armut und Obdachlosigkeit entwickelt werden. Nicht nur das UN-Menschenrecht (UNO-Pakt I), sondern auch Artikel 41 der Bundesverfassung zeigt an, dass die Überwindung der Obdachlosigkeit in staatlicher Verantwortung liegt. Die Bearbeitung abgelaufener und illegaler Aufenthalte ist ein entscheidender Schlüssel für die Verbesserung der in diesem Beitrag geschilderten prekären Lebensverhältnisse obdachloser Sans-Papiers in der Schweiz.

Schweizweite Studie über Obdachlosigkeit

Im Dezember 2020 und März 2021 wurden von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW 1182 Nutzer und Nutzerinnen von Notschlafstellen sowie Tageseinrichtungen für Wohnungs- und Obdachlose in den acht Städten Basel, Bern, Genf, Lausanne, Luzern, Sankt Gallen, Zürich und Lugano nach ihrer Wohn- und Lebenssituation befragt (www.obdachlosigkeit.ch). 543 Befragte waren zum Zeitpunkt der Befragung obdachlos, weil sie aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit entweder draussen übernachten mussten oder in einer Notschlafstelle untergebracht waren (Feantsa 2021). 109 wohnungslose Personen hatten insofern ein Obdach, als sie bei Freunden, Freundinnen oder Bekannten unterkamen; weitere 52 befanden sich in einer längerfristigen Einrichtung für Menschen in Wohnungsnot, die auch tagsüber genutzt werden kann und häufig auch Einzelzimmer anbietet. Weitere 12 Personen befanden sich in einer Asylunterkunft, fünf Frauen waren in einem Frauenhaus untergebracht, und 27 Personen lebten auf einem Campingplatz. 70 Personen gaben an, woanders übernachtet zu haben. Darunter fallen u.a. Übernachtungen in Hotels und Billigpensionen, Aufenthalte in der Psychiatrie, im Spital oder im Gefängnis sowohl im In- als auch im Ausland. Schliesslich hatten 325 Personen eine mietvertraglich abgesicherte Wohnung, ein Zimmer oder Haus zur Verfügung. Die finanzielle Situation und weitere Merkmale der Betroffenen zeigen an, dass diese arm sind: Die Mehrheit der 1182 Befragten haben im Laufe ihres Lebens schon einmal draussen (67,4 Prozent; d.h. 797 Personen) oder in einer Notunterkunft (64,8 Prozent; d.h. 766 Personen) geschlafen. Knapp die Hälfte (46,4 Prozent, d.h. 548 Personen) musste in der Vergangenheit wegen Wohnungslosigkeit auch mindestens einmal privat unterkommen.

Quellen

Feantsa (2021): ETHOS – Europäische Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnversorgung. www.feantsa.org/download/at___6864666519241181714.pdf [Zugriff: 11.10.2021].

Temesvary, Zsolt (2019): Hungarian Homeless People in Basel: Homelessness and Social Exclusion from a Lifeworld-oriented Social Work Perspective. European Journal of Homelessness 13 (2). 27–49.