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Weiterbildungsoffensive in der Sozialhilfe – die Bilanz

Ziel der Offensive war einerseits, die teilnehmenden Sozialdienste zu unterstützen, interne Prozesse und Strukturen zu entwickeln, die die Förderung der Bildung von Sozialhilfebeziehenden begünstigen. Sozialhilfebeziehende andererseits sollten im Rahmen dieser entstehenden Strukturen die Möglichkeit erhalten, an Weiterbildung teilzunehmen, vom Erwerb von Grundkompetenzen über berufliche Qualifizierung bis hin zum Berufsabschluss für Erwachsene. Das Vorgehen bzw. der Weg zur Qualifizierung im Verständnis der WBO gliederte sich in vier Etappen: Fundierte Abklärung der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten einschliesslich der Grund-, Schlüssel- und Alltagskompetenzen (Assessment) Bestimmung ihres Bildungsziels durch Betroffene Erstellung des individuellen Bildungsplans Suche des geeigneten Bildungsangebots Die betroffene Person wird vom Sozialdienst – oder einer anderen Stelle – auf dem gesamten Bildungsweg begleitet, gecoacht und gefordert. Die Verantwortung der Sozialhilfe dauert an, bis das Bildungsziel erreicht ist, ein Einstieg in die Arbeitswelt erfolgt ist und noch eine angemessene Frist darüber hinaus. Ein erstes Ergebnis des Projekts war bereits die Formulierung der jeweiligen Ziele, die die Sozialdienste mit Unterstützung von Fachleuten verfassten. Die Ziele der Sozialdienste waren vergleichbar, wiesen jedoch sozialdienstspezifische Schwerpunkte auf: Mitarbeitende für das Thema Grundkompetenzen/Weiterbildung sensibilisieren Potenzialabklärung in den Prozess implementieren Schnittstellen identifizieren und klären (intern: Fachstelle Arbeit, extern: Angebote der Arbeitsintegration) Erarbeiten und Testen von Instrumentarien zum Erkennen von Förderbedarf in der Bildung und insbesondere bezüglich Grundkompetenzen Individuelle Bildungspläne für Sozialhilfebeziehende erstellen Gesamtkonzept für die Förderung der Grundkompetenzen erstellen Wissensvermittlung zum Thema Bildung und Arbeitsmarkt implementieren Ist-Analyse/Übersicht der Bildungsangebote erstellen, Vernetzung mit Bildungsanbietern in der Region In allen Sozialdiensten ergab sich zu Projektbeginn ein klarer Fokus auf das Thema «Grundkompetenzen erkennen und ansprechen» sowie das Erfassen und Dokumentieren aller relevanten Informationen zum Thema Grundkompetenzen und Bildung. Zunächst war es im Kontext der WBO daher zentral, den Zusammenhang zwischen Grund- und Alltagskompetenzen zu definieren. In der Folge ist die Checkliste «Kenne ich die Kompetenzen meiner Klient:in?» entstanden. Alle teilnehmenden Sozialdienste nutzten die Checkliste, teilweise in angepasster Form, für das Erfassen grundlegender Informationen über die Bildungsbiografie und den Bildungsstand der Sozialhilfebeziehenden. Für eine detaillierte Abklärung des Förderbedarfs in den Grundkompetenzen wurde im Herbst 2020 ein Standortbestimmungsinstrument vorgestellt. Es macht mithilfe konkreter Aufgaben aus dem Alltag die Grundkompetenzen beim Sprechen, Lesen, Schreiben, bei der Alltagsmathematik und bei den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sichtbar. Das Instrument wurde von mehreren Sozialdiensten angepasst und getestet. Das Ergebnis der Standortbestimmung wurde von den Sozialarbeitenden als zielführend bezeichnet, der Prozess aber als deutlich zu aufwendig beurteilt. Folgende Massnahmen wurden in der Folge getestet und vielfach in die tägliche Praxis der Sozialdienste aufgenommen: Integration eines Notizblattes in den Beratungsprozess mit dem Ziel, durch die Beobachtung der Sozialhilfebeziehenden beim Erstellen einfacher Notizen eine erste Einschätzung darüber machen zu können, ob ein Förderbedarf im Bereich der Grundkompetenzen besteht. Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob weitere Fragen gestellt oder detailliertere Abklärungen angestrebt werden sollen. Ein Katalog an Fragen, die im Beratungsprozess zum groben Einschätzen der Grundkompetenzen gestellt werden können, wurde erarbeitet. Aus den Antworten und Beobachtungen können Rückschlüsse auf die Grundkompetenzen gezogen werden. Alle teilnehmenden Sozialdienste investierten in die Anpassung der internen Prozesse, um Aus- und Weiterbildung systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehörte auch, die vorhandenen internen und externen Schnittstellen zu identifizieren und zu klären. Die Sozialdienste überarbeiteten Konzepte, Formulare und Prozesse und erweiterten sie um den Fokus Bildung. Diese Arbeiten resultierten in überarbeiteten Vorlagen für die Situationsanalyse, den Intakebericht oder den Ablauf des Intakes. In einigen der teilnehmenden Sozialdienste wurden diese neuen und ergänzten Prozesse getestet und evaluiert. In anderen Sozialdiensten ist die Evaluation zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch am Laufen. Die angepassten Dokumente wurden für die teilnehmenden Sozialdienste auf einer internen Austauschplattform der SKOS abgelegt. Einige Sozialdienste leisteten umfassende konzeptuelle Arbeiten. Es entstand ein Leitfaden zur Förderung der Bildung im Beratungsprozess, ein «Konzept Grundkompetenzförderung» sowie ein internes Schulungskonzept, das es ermöglichen soll, das Wissen in der Organisation zu verankern. Von einer Bildungsexpertin wurde ein Konzept für ein «Lernloft» erarbeitet, der im Kanton Thurgau auf Initiative des Sozialdiensts Eschlikon eröffnet wurde. Exemplarisch für die konzeptuelle Arbeit kann das «Konzept Grundkompetenzen» des Sozialdiensts Dietikon veröffentlicht werden, das im Rahmen der WBO erarbeitet wurde (siehe Kasten). In den Sozialdiensten wurden Übersichten über regionale Bildungsangebote erarbeitet. Sie enthalten die bestehenden Angebote im Bereich der Bildung und der Arbeitsintegration, die für den jeweiligen Sozialdienst zugänglich sind. Das Bewusstsein darüber, dass Sozialhilfebeziehende Kurse besuchen können, die im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes angeboten werden, konnte im Rahmen der WBO deutlich gestärkt werden. Die Angebote im Bereich der Sprachförderung in der Region waren bei den Sozialarbeitenden bereits vor Projektbeginn gut bekannt und wurden rege genutzt. Andere Grundkompetenzkurse wie Lesen, Schreiben, Alltagsmathematik und IKT waren hingegen weniger bekannt und wurden nicht systematisch genutzt. Recherchen der Expertinnen der Weiterbildung konnten bisher unbekannte Angebote aufzeigen. Es wurden aber auch regionale Angebotslücken identifiziert. Die bestehenden Angebote im Bereich Grundkompetenzen konzentrieren sich oft auf die Einzugsgebiete grösserer Städte. Teilweise wurden daher Angebote über die Kantonsgrenzen hinweg genutzt, wenn diese näher beim Sozialdienst waren. Im Projektverlauf hat sich die Vernetzung der teilnehmenden Sozialdienste mit Bildungsanbietern in der Region deutlich verbessert. Der Sozialdienst Biel z.B. hat ein Austauschtreffen mit Anbietern organisiert mit dem Ziel, Bedarf und Zusammenarbeit zu besprechen. Die «Lernstuben» im Kanton Zürich wurden ein Anknüpfungspunkt für den Sozialdienst Dietikon. Sozialhilfebeziehende konnten das Angebot an Grundkompetenzkursen im angrenzenden Altstetten besuchen. Der Kanton Luzern hat durch die Bildungsgutscheine im Bereich Grundkompetenzen das entsprechende Angebot stark ausgebaut. Die Sozialhilfebeziehenden des ZENSO konnten davon profitieren. In den Auswertungsgesprächen mit den involvierten Sozialdiensten hat sich gezeigt, dass die für die Umsetzung der WBO Verantwortlichen mit dem Ergebnis zufrieden sind. Einzelne Sozialdienste konnten alle Ziele erreichen, andere sind noch dran. Das Pilotprojekt WBO unterscheidet sich von anderen Projekten insofern, als das Projekt nicht endet, sondern nach der intensiven Aufbauphase der Umsetzungsprozess weitergeht. Die Ergebnisse: Die Mehrheit der Sozialdienste berichtete, dass die WBO inzwischen gut in die Prozesse integriert und die Zusammenarbeit an den internen Schnittstellen etabliert sei. Einige Sozialdienste haben zudem ständige Arbeitsgruppen eingerichtet und Multiplikatoren in unterschiedlichen Abteilungen verankert. Regelmässige Schulungen für das ganze Team erachteten alle Sozialdienste als zentral für die nachhaltige Verankerung der WBO. Sie wurden durchgeführt oder sind in Planung. Der quantitative Effekt der WBO auf die Teilnahme an Bildungsmassnahmen konnte zum Zeitpunkt der Evaluation nicht ausgewiesen werden. Individuelle Bildungsziele bis hin zu einem EBA- oder EFZ-Abschluss umzusetzen und zu begleiten, braucht mehr Zeit als die WBO-Projektdauer von zwei Jahren. Dennoch wurde im Projektverlauf klar, dass die Sozialdienste vermehrt Sozialhilfebeziehende in Bildungsangebote vermittelt haben. Eine sozialdienstinterne Evaluation der Wirkung der WBO nach ein bis zwei Jahren ist in einigen Sozialdiensten geplant, andere wollen schon früher die Wirkung im Hinblick auf die tatsächliche Teilnahme von Sozialhilfebeziehenden an der nonformalen Weiterbildung bis zum Einstieg in den Berufsabschluss für Erwachsene überprüfen. Für die nachhaltige Verankerung des Themas im Sozialdienst war auch die politische Ebene wichtig. Durch die Teilnahme am Pilotprojekt, das eine «Weiterbildungsoffensive in der Sozialhilfe» auf nationaler Ebene verfolgt, war es für die Sozialdienste einfacher, das Thema gegenüber den kommunalen Entscheidungsträgern mit Nachdruck zu vertreten. Das Zusammenspiel der WBO-Sozialdienste mit dem regionalen und kantonalen Umfeld im Bereich der Förderung von Aus- und Weiterbildung war erfolgsrelevant, insbesondere die Stärkung der Zusammenarbeit mit den für die Förderung der Grundkompetenzen zuständigen Stellen in den Kantonen. Im Rahmen der Weiterbildungsoffensive wurden die Systemgrenzen deutlich. Nebst dem Erkennen von Bildungslücken sowie dem Suchen und Begleiten eines sinnvollen Bildungsweges ist oft auch die Finanzierung von Bildungsmassnahmen eine Herausforderung für die Sozialdienste ( Positionspapier Bildungskosten ). Zweite Phase der WBO startet 2023 Aufbauend auf den Erfahrungen der Pilotphase der WBO ist eine zweite Projektphase (WBO.2) in Vorbereitung. Hierfür soll das WBO-Modell weiterentwickelt werden. Ziel ist auch, mit der Romandie zusammenzuarbeiten. Es bestehen ferner konzeptionelle Überlegungen, für die WBO.2 flankierende, begleitende Projekte und neue Partnerschaften zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von Sozialhilfebeziehenden aufzubauen. Der Projektstart der WBO.2 ist für 2023 geplant. Link: WBO , SVEB , Evaluationsbericht Andrea Beeler, Cäcilia Märki

Finanzierungslücken in der beruflichen Grundbildung für Erwachsene

Rund 10 700 über 25-Jährige machten im Jahr 2020 in der Schweiz einen Berufsabschluss. Für die berufliche Grundbildung für Erwachsene gibt es diverse Finanzierungsmöglichkeiten. Das Zusammenspiel der verschiedenen Systeme ist jedoch komplex und weist Lücken auf. Letzten Juni erschien hierzu eine landesweite Bestandsaufnahme. Der Bericht bietet eine präzise Übersicht über mögliche Formen der Unterstützung bei der beruflichen Grundbildung für Erwachsene. Anhand der Konstruktion von sieben Modellpersonen werden Unterschiede in den Kantonen und Finanzierungslücken ersichtlich. Die SKOS betrachtet die Studie als wichtige Grundlage für weitere Optimierungen. In einem Positionspapier greift die SKOS die wichtigsten Ergebnisse auf und empfiehlt Massnahmen zur Förderung der beruflichen Grundbildung für Erwachsene mit dem Ziel der Prävention vor Armut und Sozialhilfeabhängigkeit. Bei den Kosten für die berufliche Grundbildung wird zwischen direkten und indirekten Kosten unterschieden. Direkte Bildungskosten sind Ausgaben, die direkt für die Ausbildung anfallen, etwa Anmeldegebühren oder Unterrichtsmaterial. Die direkten Bildungskosten sind generell besser gedeckt als die indirekten Bildungskosten. Die Berufsschulvereinbarung leistet hier einen wichtigen Beitrag. Dennoch bestehen Finanzierungslücken, insbesondere bei den überbetrieblichen Kursen für Ausbildende ohne Lehrvertrag und bei Kosten für Anmeldungen, Qualifikations- und Abschlussverfahren. Auch gibt es eine Ungleichbehandlung von Personen mit und ohne Erstabschluss. Zudem sind Informations- und Beratungsangebote nur in der Hälfte der Kantone kostenlos für Erwachsene. Die SKOS empfiehlt, die Finanzierungslücken für die überbetrieblichen Kurse zu schliessen, Personen mit und ohne Erstabschluss gleichzustellen und den Zugang zu Informations- und Beratungsangebote unentgeltlich zu machen. Indirekte Bildungskosten entstehen durch Einkommenseinbussen. Lernende der beruflichen Grundbildung erzielen während der Lehre meist einen tieferen Lohn als bei einer regulären Erwerbstätigkeit. Indirekte Bildungskosten sind laut Forschungsstand das Haupthindernis für die berufliche Grundbildung für Erwachsene. Es gibt in der Schweiz zahlreiche Finanzierungsquellen, die die indirekten Bildungskosten kompensieren können. Es bestehen jedoch Zugangshürden, ferner unterscheiden sich die Regeln von Kanton zu Kanton. Einerseits gibt es Ausbildungsbeiträge – Stipendien und Darlehen – zur Deckung der indirekten Bildungskosten. Diese liegen im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Die Zugangsschwellen sind zahlreich: Altersgrenzen, die Anwesenheitsbewilligung und Aufenthaltsdauer, Zweitausbildungen oder ein eng definierter Weg zum Berufsabschluss, um nur einige zu nennen. Die SKOS plädiert dafür, die Altersgrenzen für Ausbildungsbeiträge zu erhöhen, verschiedene Wege zum Berufsabschluss einzubeziehen, migrationsrechtliche Hürden abzubauen und Umschulungen zuzulassen. Zudem ist es wichtig, dass Ausbildungsbeiträge die Lücke zum Existenzminimum decken, damit nicht gleichzeitig zwei Systeme Leistungen erbringen müssen. Mit diesen Massnahmen soll die Zahl an Stipendien für Erwachsene in beruflicher Grundausbildung um 50 Prozent von heute 3200 auf 4800 im Jahr 2027 erhöht werden. Andererseits kann die Arbeitslosenversicherung sogenannte Ausbildungszuschüsse gewähren. Zielgruppe sind Personen ohne Berufsabschluss / ohne anerkannten Berufsabschluss oder mit Schwierigkeiten, in ihrem erlernten Beruf eine Stelle zu finden. Die Versicherten müssen mindestens 30 Jahre alt sein, und die Ausbildungen dürfen höchstens drei Jahre dauern. Die Ausbildungszuschüsse entsprechen der Differenz zwischen dem Lernendenlohn und dem Orts- und branchenüblichen Lohn, maximal aber monatlich 3500 Franken. Kantonal bestehen grosse Unterschiede bei der Gewährung von Ausbildungszuschüssen. Während einige Kantone eine sehr restriktive Handhabung kennen, fördern andere das Nachholen einer beruflichen Grundbildung mit Ausbildungszuschüssen. Insgesamt werden Ausbildungszuschüsse jedoch nur selten geleistet. Im Jahr 2020 profitierten schweizweit 912 Personen, was lediglich 0,4 Prozent der Leistungsbeziehenden der referenzierten Alterskategorie entspricht. Die SKOS empfiehlt, das Anwenden von Ausbildungszuschüssen in der ALV aktiv zu fördern, und schlägt vor, dass auf nationaler Ebene durch das SECO ein Ziel zur Verdoppelung der Anzahl Ausbildungszuschüsse von heute jährlich ca. 1000 auf 2000 bis ins Jahr 2027 angestrebt wird. Auch die IV kann Bildungsmassnahmen und indirekte Bildungskosten finanzieren. Rund 15 000 Personen erhielten 2020 eine berufliche Erstausbildung bzw. Weiterbildungen, rund 9000 Personen eine Umschulung. Mit dem heutigen gesetzlichen Rahmen besteht aber eine Hürde für Personen aus dem Tieflohnsektor, weil nach gängiger Praxis Umschulungen nur dann finanziert werden, wenn mindestens eine Lohneinbusse von 20 Prozent vorhanden ist. Die SKOS sieht die Umschulungsmassnahmen der IV als wichtigen Pfeiler der beruflichen Bildung für Erwachsene und empfiehlt, die Hürden für Umschulungen zu senken. Die SKOS schlägt das Ziel vor, bis zum Jahr 2027 jährlich 13 500 Personen in der IV eine Umschulung zu ermöglichen (gegenüber 9000 Personen im Jahr 2020). Weiter wurden in der Studie verschiedene kantonale Programme sowie Massnahmen von Branchen und Arbeitgebenden identifiziert, welche die indirekten Bildungskosten der beruflichen Grundbildung von Erwachsenen finanzieren. Sie wurden vier Typen zugeteilt: Stipendien für Personen ohne reguläre Anspruchsberechtigung, kantonalen Fonds zur Entschädigung des Einkommensausfalls beim Weg zum Berufsabschluss über Artikel 32 BBV, kantonalen Ausbildungszuschüssen für Arbeitslose sowie Projekten mit finanzieller Unterstützung und Coaching während der Ausbildung. Die SKOS begrüsst die branchenspezifischen Bildungsoffensiven und plädiert für einen gezielten Ausbau dieser Massnahmen als Beitrag zur Erreichung des Bildungsziels für Erwachsene über 25 Jahre. Die Sozialhilfe finanziert Bildungsmassnahmen subsidiär zu den vorgelagerten Systemen. Die SKOS empfiehlt den Sozialdiensten, die Aus- und Weiterbildung von Sozialhilfebeziehenden wo immer möglich zu fördern. Im Rahmen der Weiterbildungsoffensive unterstützt die SKOS Sozialdienste bei der Implementierung geeigneter Förderstrukturen. In der Sozialhilfe sollen bis 2027 50 Prozent mehr erwachsene Sozialhilfebeziehende bis zu einem Abschluss auf Stufe Sek II unterstützt werden. Die SKOS schlägt dafür ein intensiviertes Zusammenspiel zwischen der Sozialhilfe und dem Stipendienwesen vor nach dem Grundsatz «Stipendien statt Sozialhilfe». Hierbei ist die Harmonisierung der Bemessung der Lebenshaltungskosten zwischen dem Stipendienwesen und der Sozialhilfe grundlegend. Für die 25-jährige Bevölkerung gibt es das bildungspolitische Ziel, dass 95 Prozent der 25-Jährigen mindestens einen Abschluss auf Sekundarstufe II haben sollen. Für die über 25-Jährigen fehlt bis heute ein entsprechendes Ziel. Um die bestehenden Finanzierungslücken zu schliessen, bräuchte es einen politischen Konsens, dass auch für über 25-Jährige mindestens ein Berufsabschluss angestrebt werden soll. Bisher haben die Sozialversicherungen ALV und IV keinen generellen Auftrag zur Nachholbildung. In der Sozialhilfe ist das Paradigma «Arbeit dank Bildung» erst in den letzten Jahren aufgekommen. Die SKOS spricht sich für einen Paradigmenwechsel aus, der auf eine breite Förderung der beruflichen Nachholbildung bei Erwachsenen abzielt und von den involvierten Akteuren gemeinsam getragen wird. Nur in Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kantonen, den Sozialversicherungen und der Wirtschaft können Fördermassnahmen umgesetzt werden. Im Rahmen der heutigen gesetzlichen Bestimmungen ist bereits vieles möglich. Diesen Handlungsspielraum gilt es zu nutzen. Darüber hinaus sind aber auch gesetzliche Anpassungen sinnvoll. Die Studie: Direkte und indirekte Kosten der beruflichen Grundbildung für Erwachsene: Schweizweite Bestandesaufnahme zu Finanzierungsmöglichkeiten und -lücken. Link Positionspapier SKOS: Link Andrea Beeler

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