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Die Sozialhilfe über den Röstigraben

Über den Röstigraben wird gesprochen, seit es die Schweiz gibt. Besonders tief wird er jeweils beschrieben, wenn ein Abstimmungsresultat die Schweizer Karte entlang der Sprachgrenze grün und rot einfärbt. Auch in der Sozialhilfe ist immer wieder von einem Röstigraben die Rede. Zweifellos gibt es Unterschiede zwischen der Suisse romande und der Deutschschweiz. So liegt die Kompetenz stärker bei den Gemeinden, je weiter östlich man fährt, die Sozialhilfequote steigt tendenziell mit der Reise in den Westen. Einige Kantone der Suisse romande kennen – wie natürlich auch das Tessin – die Familienergänzungsleistungen als Alternative zur Sozialhilfe. Die Aufgaben und Herausforderungen der Sozialhilfe sind aber auf beiden Seiten der Saane die gleichen, und auch die SKOS-Richtlinien gelten als Grundlage für die kantonalen Gesetzgebungen über die Sozialhilfe. Das neue Richtlinien-Monitoring 2024 zeigt, dass die Harmonisierung in der Sozialhilfe grundsätzlich funktioniert – in allen Landesteilen. Unterschiede lassen sich kaum an den Sprachgrenzen festmachen. Der Austausch und Dialog zwischen den verschiedenen Landesteilen ist für die SKOS wie für jeden nationalen Verband eine zentrale Aufgabe und eine ständige Herausforderung. Bereits in der ersten Ausgabe dieser Zeitschrift vor über 120 Jahren wurde dieser Austausch thematisiert und seine wichtige Bedeutung betont. Mit der Gründung der ARTIAS , der «Association romande et tessinoise des institutions d’action sociale», vor 30 Jahren verfügt die französische Schweiz über eine Schwesterorganisation zur SKOS. 2025 feiern SKOS und ARTIAS ihre Jubiläen: Die SKOS 120 Jahre am 12. Juni in Stans, die ARTIAS 30 Jahre am 27. November in Lausanne. Auch wenn ihre Aufträge nicht identisch sind, ARTIAS und SKOS arbeiten eng zusammen, sie ergänzen sich und teilen sich Aufgaben auf, wo es sinnvoll ist. Ein Zeichen der Wichtigkeit, die die SKOS der Zusammenarbeit unter den Landesteilen beimisst, ist nun die Herausausgabe einer vollständigen Version der Zeitschrift ZESO in beiden Sprachen. Sie halten die Nummer 1 dieses Bekenntnisses in den Händen. Ich freue mich über den somit intensivierten fachlichen Austausch und wünsche der Zeitschrift mit dem neuen Namen «DIE SOZIALHILFE – Das Fachmagazin der SKOS» und «L’AIDE SOCIALE – La revue spécialisée de la CSIAS» viel Erfolg und seinen Leserinnen und Lesern auf beiden Seiten der Saane eine möglichst informative Lektüre. Markus Kaufmann

Integration ist unverzichtbar

Bald sind es zehn Jahre her, dass eine sehr hohe Zahl von Menschen in kurzer Zeit nach Europa flüchtete und auch in der Schweiz ankam. Nach einer langen Periode mit wenig Asylanträgen war unser Land gefordert. Dies löste einerseits eine grosse Solidaritätswelle und andererseits eine Abwehrhaltung gegenüber diesen Menschen aus, die zum grössten Teil aus Ländern ausserhalb von Europa stammten. Im Juni 2016 stimmten zwei Drittel der Schweizer Stimmbevölkerung für die sogenannte Neustrukturierung des Asylwesens. Es regelt die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen mit schnelleren Verfahren, bei denen die Asylsuchenden ein Recht auf kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung erhalten, neu . Rasch wurde klar, dass es zusätzlich zur Beschleunigung der Verfahren auch mehr Integrationsmassnahmen für all jene braucht, die als Flüchtling anerkannt oder vorläufig aufgenommen wurden. Anfang 2017 lancierte die SKOS in ihrem Positionspapier «Arbeit statt Sozialhilfe» eine gesamtgesellschaftliche Integrationsoffensive, verbunden mit einer raschen Erhöhung der Integrationspauschale des Bundes, einem Ausbau der Sprachförderung und Arbeitsintegration sowie einer aktiven Beteiligung der Wirtschaft. 2019 einigten sich Bund und Kantone auf eine gemeinsame Integrationsagenda, die verbindliche Wirkungsziele und Prozesse definiert: Das möglichst rasche Erlernen der Sprache, das Erkennen von Potenzialen, die gezielte Begleitung und Unterstützung im Rahmen einer durchgehenden Fallführung, die Vorbereitung von Jugendlichen auf eine nachobligatorische Ausbildung, das konsequente Fördern und Fordern bei der Arbeitsintegration und das Sichvertrautmachen mit den Lebensgewohnheiten in der Schweiz – das sind die wichtigen Eckpfeiler dieser Agenda. Seit fünf Jahren arbeiten nun Fachleute und Behörden aus den Bereichen Integration, Sozialhilfe, Arbeitsmarktbehörden und Bildung von Bund, Kantonen und Gemeinden im Rahmen dieser Agenda zusammen. Nun zeigen sich spürbare Erfolge: Die Erwerbsquote steigt, mehr Jugendliche sind in einer Ausbildung, die Sprachkenntnisse werden besser. Es wird aber auch klar: Integration braucht Zeit, und der Weg in den ersten Arbeitsmarkt ist steinig. «Das Gras wächst nicht schneller, wenn ich daran ziehe», an dieses afrikanische Sprichwort erinnerte ein Kollege der Sozialen Dienste des Kantons Glarus dazu Anfang Jahr in der ZESO. Aktuell weht ein rauer Wind in der Migrationspolitik durch ganz Europa. Menschen auf der Flucht sollen abgehalten werden, auf unseren Kontinent zu kommen, und wenn sie da sind, sollen sie möglichst restriktive Lebensbedingungen vorfinden, um sie wieder zum Gehen zu bewegen. Integration soll nicht mehr durch Förderung, Begleitung und Unterstützung erfolgen, sondern mit Sanktionen erzwungen werden. Die drastische Kürzung der Bundesmittel, die an die Kantone fliessen, soll nun einen schnellen Eintritt in den Arbeitsmarkt bewirken, so hält es die Expertengruppe Gaillard in ihrem Bericht fest. Die SKOS ist sehr besorgt über diese mögliche Abkehr vom Weg, den Bund und Kantone mit der Integrationsagenda eingeschlagen haben. Mit ihrem grossen Engagement haben Sozialarbeitende und Integrationsfachleute im ganzen Land dafür gesorgt, dass die Schweiz die Herausforderungen im Vergleich zu anderen Ländern gut meistert. Investitionen in die Integration lohnen sich schon heute und werden sich in Zukunft noch mehr auszahlen. Deshalb: Bleiben wir auf diesem Weg, denn Integration ist unverzichtbar. Markus Kaufmann

Die Wohnungsfrage rückt wieder ins Zentrum

Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis der Menschen. Für Armutsbetroffene und Sozialhilfebeziehende war es schon immer eine grosse Herausforderung, eine angemessene Wohnung zu finden und zu halten. Mit der sich verschärfenden Situation auf dem Wohnungsmarkt wird dies noch schwieriger. Laut dem Unternehmen Wüest Partner fehlen in drei Jahren über 50 000 Wohnungen. Die SKOS hat 2020 im Grundlagenpapier «Wohnen – Herausforderungen und Handlungsansätze aus Sicht der Sozialhilfe» drei zentrale Punkte hervorgehoben. Erstens die hohen Wohnkosten: Sie führen regelmässig dazu, dass die realen Mietzinsen über den von den Sozialdiensten festgelegten Limiten liegen. Gemäss einer Studie des Kantons Bern aus dem Jahr 2020 zahlen 18 Prozent der unterstützten Haushalte einen Teil der Miete aus dem Grundbedarf. Zweitens die Wohnqualität: Armutsbetroffene leben oft in prekären Wohnsituationen. Damit verbunden sind eine Überbelegung der Wohnung, Lärmbelastung, ein schlechter Zustand der Wohnung (z.B. Undichtheit, Kälte, Schimmel) und eine höhere Unzufriedenheit mit der Wohnsituation im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Drittens die Wohnsicherheit: Schulden und Stigmatisierung als Armutsbetroffene erschweren die Wohnungssuche. Im Extremfall droht den Menschen Obdachlosigkeit. Wenn das Angebot an Wohnungen knapper wird, werden diese Herausforderungen noch grösser. Gefordert sind die Gesellschaft und der Staat gemeinsam. Es gilt, bestehenden erschwinglichen Wohnraum für Armutsbetroffene zu sichern und zusätzlichen zu schaffen. Dies kann durch Objektfinanzierung (z.B. Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus) oder über Subjektfinanzierung (z.B. Wohnbeihilfen wie die Familienmietzinsbeiträge des Kantons Basel-Stadt) erfolgen. In Phasen akuter Wohnungsnot ist die Politik gefordert, auch kurzfristige Massnahmen ins Auge zu fassen, um zu verhindern, dass mehr Menschen in die Armut abrutschen und zahlungsunfähige Mieterinnen und Mieter plötzlich in grosser Anzahl auf der Strasse stehen. In der Sozialhilfe gilt es, bei steigenden Mietzinsen die Mietzinslimiten zu überprüfen. Im Juni wird die Erhöhung des Referenzzinssatzes erwartet, zum ersten Mal seit dessen Einführung vor 15 Jahren. Ein Viertelprozent beim Referenzzinssatz entspricht drei Prozent Mietzinserhöhung. Zumindest diese Anpassung bei den Limiten ist folgerichtig. Die Verpflichtung zum Wechsel in eine kostengünstigere Wohnung nach einer Mietzinserhöhung oder eine Finanzierung der Mieterhöhung durch den Grundbedarf sind keine nachhaltigen Alternativen. In den letzten fünf Jahren sind die Kosten für die Sozialhilfe kontinuierlich gesunken, parallel zum Rückgang der Anzahl unterstützter Personen. Schweizweit lagen sie im Jahr 2021 noch bei 316 Franken pro Einwohnerin oder Einwohner, sechs Prozent tiefer als 2017. Mit der sich zuspitzenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, den höheren Krankenkassenprämien und der allgemeinen Teuerung ist ab 2023 wieder mit einer Zunahme zu rechnen. Vergessen wir dabei nicht: Langfristig lohnen sich diese Investitionen in die soziale Sicherheit und die Armutsprävention. Markus Kaufmann

«Der Ukrainekrieg zeigt Grenzen der Asylsozialhilfe»

Am vergangenen 31. März endete die besondere Lage. Damit ist die Coronakrise zumindest gemäss Epidemiengesetz vorbei. Die erste Evaluation des Bundes stellt der Schweiz ein gutes Zeugnis aus. Bund und Kantone hätten die Pandemie grundsätzlich gut bewältigt und meist angemessen auf die Bedrohung reagiert. Nun kann man einwenden, dass dieses Fazit etwas zu positiv ausfällt und die Krise noch nicht definitiv ausgestanden ist. Unbestritten ist aber, dass die Regelsysteme der sozialen Sicherheit funktioniert haben. Die grösste Wirkung erzielte die Arbeitslosenversicherung mit der ausgebauten Kurzarbeit und zusätzlichen Taggeldern. Die Erwerbsersatzordnung konnte innert Tagen um Leistungen für Selbstständigerwerbende erweitert werden. In der Sozialhilfe blieb der erwartete Anstieg aus. Bis heute liegen die Fallzahlen leicht unter dem Durchschnitt von 2019. Nicht vergessen dürfen wir aber die Tatsache, dass es insbesondere in der Anfangsphase eine starke Nachfrage an den Lebensmittelabgabestellen gab. Wir erinnern uns gut an die Bilder aus Genf. Hier zeigte sich, dass ein zu stark eingeschränkter Zugang zum Regelsystem der Sozialhilfe in Krisen sehr schnell zu Versorgungsengpässen und prekärer Not führen kann. Nahtlos auf Corona folgte der Ukrainekrieg. Bis Mitte Mai sind rund 50 000 Geflüchtete aus der Ukraine in der Schweiz angekommen. Zusammen mit Asylsuchenden aus anderen Ländern wird dieses Jahr mit 100 000 Personen oder sogar mehr gerechnet, das würde eine Verdoppelung der Zahl von Unterstützten im Asyl- und Flüchtlingsbereich bedeuten. Der Ukrainekrieg bringt damit die Regelsysteme noch mehr als die Coronakrise an ihre Grenzen. Die grosse Solidarität in der Bevölkerung ermöglicht eine Unterbringung in Privatunterkünften in einer ersten Phase. Viele Sozialdienste sind dabei aber doppelt gefordert. Sie müssen neben den Geflüchteten auch Gastfamilien betreuen, bei denen es zu Problemen kommt. Mittel- und langfristig wird aber die Unterbringung der Geflüchteten in eigenen Wohnungen zur Regel werden. Dann werden auch die aktuellen Sonderregelungen für Personen mit Status S wie kostenloses Reisen im Zug oder Gratishandyabos wegfallen. Spätestens dann wird zu klären sein, wie hoch der Grundbedarf für Personen in der Asylsozialhilfe sein soll. Mit dem von der SKOS empfohlenen Grundbedarf wird sichergestellt, dass Unterstützte ihren Lebensunterhalt auf sehr bescheidenem Niveau bestreiten können. Sie zahlen damit alles, was im Leben anfällt, vom Essen über das Busbillett bis zu den Serafe-Gebühren. Die kantonalen Ansätze in der Asylsozialhilfe liegen aktuell zum Teil unter der Hälfte des SKOS-Grundbedarfs. Sie sind auf ein Leben in einer Kollektivunterkunft und eine kurze Aufenthaltsdauer in der Schweiz ausgerichtet. Wenn wir den Geflüchteten, die länger in der Schweiz bleiben, eine würdige Existenz sichern und ihre Integration in den Arbeitsmarkt fördern wollen, werden wir nicht umhinkommen, uns auch bei diesen Gruppen an der Regelsozialhilfe zu orientieren. Das Anstehen bei Gratislebensmittelabgaben als Ergänzung für zu knappe Sozialhilfeleistungen stellt dazu keine vernünftige Alternative dar. Markus Kaufmann

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