einen Zweipersonenhaushalt ausbezahlt, der seit 1.1.2023 monatlich CHF 1577.– beträgt. Anfang April erhält [...] SKOS-RL C.3.1 unter anderem den Energieverbrauch. Dazu gehören die Stromkosten (SKOS-RL C.3.1 Erläuterungen
die Anpassung des Grundbedarfs an die Teuerung per 1.1.2023 in den meisten Kantonen ohne grösseren politischen
als Social Franchising zur Verfügung (siehe ZESO 1/18, S. 30). Der erste Partnerbetrieb wurde 2019 in
Gemäss Beschluss des Regierungsrates sind ab dem 1. Januar 2023 Rückerstattungsforderungen aus der gebundenen