Menü
Logo Logo
  • DE
  • FR
  • Schwerpunkt 44
  • Claudia Hänzi 2
  • Ingrid Hess 2
  • Salomon Bennour 2
  • Yasmine Praz Dessimoz und Nadège Dergalenko 1
  • Alexander Suter 1
  • Aline Fleury, Frédéric Panza 1
  • Andrea Beeler 1
  • Andreas Dvorak 1
  • Anja Buis, Elisabeth Eze 1
  • Anouk Friedmann 1
  • Audrey Hauri 1
  • Bernhard Heeb und Andrea Nobs 1
  • Béatrice Métraux 1
  • Camille Jacot 1
  • Camille Jacquet 1
  • Caroline Henchoz, Tristan Coste, Anna Suppa 1
  • Corinne Hutmacher-Perret 1
  • Daniel Bachmann 1
  • Daniela Jacot 1
  • Doris Sfar 1
  • Dr. Rahel Strohmeier Navarro Smith, Prof. Dr. Miryam Eser Davolio, Sarah Maria Lohr, Michael Alexander Koller 1
  • Elena Schneider  1
  • Erich Roth 1
  • Esther Güdel 1
  • Fabrice Ghelfi 1
  • Henri Della Casa 1
  • Judith Bovay, Elizabeth Galleguillos 1
  • Judith Notter 1
  • Lilian Blurtschi 1
  • Magali Gani 1
  • Markus Bieri 1
  • Melody Cebey Vazquez, Leïla Badiss 1
  • Michael Noack 1
  • Michelle Beyeler 1
  • Nicolas Gachet, Hospice général, Genève 1
  • Oliver Hümbelin und Prof. Robert Fluder 1
  • Oliver Hümbelin und Robert Fluder 1
  • Prof. Anne Parpan-Blaser, Christoph Imhof, Paloma López Grüninger 1
  • Prof. Jörg Dittmann, Simone Dietrich, Dr. Holger Stroezel, Prof. Matthias Drilling 1
  • Prof. Maël Dif-Pradalier und Michaela Villani 1
  • Prof. Maël Dif-Pradalier und Michela Villani 1
  • Prof. Oliver Hümbelin und Prof. Robert Fluder 1
  • Prof. Oliver Hümbelin, Prof. Robert Fluder 1
  • Roland Bourdin und Roland Favre 1
  • Sonja Imoberdorf 1
  • Tristan Coste, Caroline Henchoz, Anna Suppa 1
  • Vanesa Alonso 1
  • Yves de Mestral 1
  • 1/21 4
  • 4/21 4
  • 2/22 3
  • 3/23 3
  • 4/24 3
  • 1/24 2
  • 1/25 2
  • 2/21 2
  • 2/23 2
  • 2/25 2
  • 3/21 2
  • 3/22 2
  • 3/24 2
  • 3/26 2
  • 4/22 2
  • 4/23 2
  • 1/22 1
  • 1/23 1
  • 2/24 1
  • 3/25 1
  • 4/25 1
Aktive Filter: Kategorie: Schwerpunkt Alle Filter entfernen
Es wurden 44 Ergebnisse in 2 Millisekunden gefunden. Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 44.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • »
Ergebnisse pro Seite:

Koordinationsstelle Gesundheit und Soziales als Brücke

Die Aufgabe der Koordinationsstelle, in der heute auch Sozialarbeitende arbeiten, besteht darin, den Kontakt zwischen dem Hospice général und den Genfer Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sicherzustellen, um eine möglichst optimale medizinisch-psychosoziale Betreuung für durch die Sozialhilfe unterstützte Personen und Migrantinnen und Migranten zu gewährleisten. Die Arbeit der Koordinationsstelle begleitet die soziale Eingliederung und soll ein Hebel zur beruflichen Eingliederung sein oder, wenn die Situation dies nicht zulässt, andere Wege aufzeigen, die auf die gesundheitlichen Probleme der unterstützten Personen abgestimmt sind. Zur Erfüllung dieses Auftrags wurden vier Schwerpunkte definiert: Direkte Unterstützung und Hilfestellung für die Mitarbeitenden vor Ort angesichts festgefahrener Situationen im Zusammenhang mit einer Gesundheitsproblematik bei unterstützten Personen Koordination mit dem Vereinsnetz und dem psychosozialen institutionellen Netz, um die Aktivierung unterstützten Personen zu erleichtern Gestaltung von Partnerschaften, um den unterstützten Personen geeignete Massnahmen zur sozialen Integration vorzuschlagen Projekte und Entwicklungen der Koordinationsstelle Der erste Schwerpunkt bietet Sozialarbeitenden die Möglichkeit, Fälle zu melden, bei denen sie nur schwer vorankommen und bei denen die Barrieren auf psychosoziale und/oder medizinische Probleme der Unterstützten zurückzuführen sind. Die Sozialarbeitenden können der Koordinationsstelle per Telefon, E-Mail oder mittels Sprechstunden in den Sozialzentren ihre Fälle schildern. Die Mitarbeitenden der Koordinationsstelle versuchen dann, ihr Fachwissen und ihre spezifischen Kenntnisse in diesen Austausch einzubringen, um die Fachleute bei ihren komplexen Betreuungen zu unterstützen. Gelegentlich organisiert die Koordinationsstelle auch Workshops und Schulungen in den Sozialzentren mit Partnern, die auf Gesundheitsthemen spezialisiert sind, zum Beispiel mit dem Verein Trajectoires. In diesen Sitzungen werden vielfältige Themen wie Verleugnung, Sucht, eigene Ansichten über psychische Erkrankungen oder auch kulturelle Aspekte behandelt, die manchmal mit einer sozialmedizinischen Betreuung zusammentreffen. Der zweite Schwerpunkt sieht vor, dass die Abteilung nicht nur Brücken zum Genfer Gesundheits- und Sozialnetz baut, sondern auch in der Lage ist, diese Verbindungen regelmässig zu pflegen. Um die Arbeit mit komplexen Gesundheitssituationen optimal auszuführen, ist beispielsweise die Zusammenarbeit mit medizinischem Fachpersonal unerlässlich. Um diese gegenseitige Nutzung von Kompetenzen zu konkretisieren, hat die Koordinationsstelle der Ärztevereinigung des Kantons Genf vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich regelmässig über fächerübergreifende Themen austauscht. Daraus entstand ein Kompetenznachweis, ein Dokument, das heute innerhalb des Hospice général in der Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten der Leistungsempfänger verwendet wird. Netzwerkaktivitäten, die Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen und an Arbeitsgruppen auf kantonaler Ebene vervollständigen diesen zweiten Schwerpunkt. Auf diese Weise können die Massnahmen zugunsten der Nutzerinnen und Nutzer maximiert werden. Der dritte Schwerpunkt konzentriert sich auf die soziale Eingliederung und darauf, wie entsprechende Angebote mit Partnerschaften erlangt werden können. Den unterstützten Personen ein Sprungbrett zu einer beruflichen Laufbahn zu bieten oder sie zu ermutigen, einen Moment über sich selbst nachzudenken, scheint manchmal notwendig zu sein, um wieder in eine engagiertere Zukunft zu starten. So können sie zum Beispiel an künstlerisch inspirierten Workshops wie Kunsttherapie teilnehmen oder eine Geschichte über ihr Leben schreiben, die als Theaterstück aufgeführt wird. Es werden auch angepasste Aktivitäten angeboten, die den Körper und die Beweglichkeit stärken. Diese Mobilisierung ist besonders für Alleinstehende und Menschen, die oft sitzen, sehr willkommen, denn sie haben häufig im Laufe ihres Lebens ihren Körper vernachlässigt und ihn zu wenig bewegt, als dass sie einer gewissen körperlichen Belastung standhalten könnten. Eine noch spezifischere Massnahme wurde in Zusammenarbeit mit dem Universitätsspital Genf ins Leben gerufen und mit der Stiftung «Genève roule» entwickelt. Sie richtet sich an Personen, die unter den Folgen ihres Suchtverhaltens leiden. Diese Zielgruppe kann eine besondere Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es darum geht, sie bei einem sozioprofessionellen Projekt zu begleiten. Für sie ist es eine besondere Herausforderung, eine regelmässige medizinische Betreuung zu akzeptieren oder in Anspruch zu nehmen, und wenn es eine solche gibt, reicht sie manchmal nicht aus, um eine echte Verhaltensänderung zu bewirken. In Zusammenarbeit mit den beiden oben genannten Partnern schlug die Koordinationsstelle vor, dass diese Personen eine Wiedereingliederungsmassnahme (in Bereichen wie Verwaltung, Empfang, Mechanik oder Reinigung) absolvieren und gleichzeitig von einem Job-Coaching profitieren, das von in Suchtfragen ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt wird. Die Kombination von sozialen und pflegerischen Massnahmen, die direkt in der Stadt – am Ort der Aktivität – angesiedelt sind, soll diesen unterstützten Personen eine weitere Möglichkeit bieten, ihren Platz in der sozioprofessionellen Welt schrittweise (wieder) einzunehmen. Der letzte Schwerpunkt der Koordinationsstelle konzentriert sich schliesslich auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der Aktivitäten der Koordinationsstelle. Das geschieht durch die regelmässige Suche nach aktuellen wissenschaftlichen und erfahrungsbasierten Informationen aus dem Gesundheits- und Sozialnetzwerk, um bewährte Praktiken innerhalb der Koordinationsstelle zu implementieren. Die ständige Verbindung mit dem Hospice général und seinem Netzwerk ist eine unabdingbare Voraussetzung, um den von der Sozialhilfe unterstützten Personen wirksame Massnahmen vorzuschlagen. Der Austausch mit Betroffenen – den eigentlichen Leistungsempfängern – über die ihnen angebotenen Leistungen ist ein wichtiger Aspekt, der die Aktivitäten der Koordinationsstelle unterstützt. Die vier oben beschriebenen Schwerpunkte sind zweifellos miteinander verflochten, und der eine kann sich ohne den anderen nur schwerlich entwickeln. Ebenso wenig wäre die Existenz der Koordinationsstelle ohne die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den verschiedenen Ressourcendiensten – insbesondere der Arbeitsintegration und dem Wohnungswesen – des Hospice général denkbar. Ein flexibler und innovationsfördernder institutioneller Arbeitsrahmen ermöglicht es der Koordinationsstelle, optimal zu funktionieren. Die Zukunft der Koordinationsstelle liegt in der Festigung ihrer bisherigen Leistungen, aber auch in einer gewissen beruflichen Entwicklung: Die Anwendung des ab 2025 geltenden Sozialhilfegesetzes und die Bekämpfung der Prekarität versprechen einen erweiterten Fokus für die zukünftige Entwicklung dieser Abteilung. Magali Gani

Prävention durch Eliminierung der strukturellen Schuldentreiber

Im Gegensatz zum umliegenden Ausland kennt man in der Schweiz weder einen direkten Abzug von Steuern vom Lohn noch einen solchen für Krankenversicherungsbeiträge. Im Kanton Zürich machten diese Kategorien im Jahr 2024 17,3 resp. 21,1 Prozent aller eingeleiteten Betreibungen aus. Ein weiterer Schuldentreiber ist, dass im Zwangsvollstreckungsverfahren die Steuern nicht ins betreibungsrechtliche Existenzminimum eingerechnet werden. Die Schuldnerin wird somit am Ende des Pfändungsjahres zwangsläufig mit einer unbezahlten Steuerrechnung zurückgelassen. Was die Situation hierzulande zusätzlich noch erschwert, ist die lange Verjährungsdauer eines Verlustscheins von 20 Jahren (bis Ende 1996 war dieser sogar unverjährbar). Ein Verlustschein kann aber unbegrenzt neu betrieben werden (mit der Konsequenz der Verjährungsunterbrechung), womit er de facto nach wie vor unverjährbar wird. Dies kann eine fortgesetzte und konsequente Bewirtschaftung lukrativ machen. Schliesslich ist neben diesen intensiv schuldentreibenden Faktoren festzustellen, dass im Vergleich zu zahlreichen westeuropäischen Staaten (sowie den USA) in der Schweiz bislang kein Restschuldbefreiungsverfahren existiert. Einrechnung der Steuern ins betreibungsrechtliche Existenzminimum (BEX) Seit den 90er-Jahren des 19. Jahrhunderts stellte man sich auf den Standpunkt, die Berücksichtigung der Steuern sei für den Schuldner und seine Familie «nicht unbedingt» (Art. 93 SchKG) notwendig. Denn was als «notwendig» zu bezeichnen ist, ist selbstverständlich eine sozialpolitische Wertungsfrage. Unbestritten ist dabei aber, dass seinerzeit eine Pfändung zumeist mit der Verwertung eines Sachwertes (bspw. Möbelstück etc.) gedeckt werden konnte – die Lohnpfändung ihrerseits war statistisch eher die Ausnahme. Mit dem Verlust des Sachwertes von Gegenständen hat sich diese Situation reziprok verändert, was häufig zu seriellen Lohnpfändungen über Jahre hinweg führt. Die Forderung nach Einrechnung der Steuern ins betreibungsrechtliche Existenzminimum fand vor Jahresfrist sowohl im National- als auch im Ständerat breite Unterstützung. Die Umsetzung ist hingegen knifflig: Welcher Betrag konkret soll denn nun ins BEX einberechnet werden (die Steuerlast wird erst im Jahr darauf festgestellt, die Pfändungsurkunde ist aber abgerechnet). Die Problematik ist wohl in analoger Form wie ein Quellensteuerabzug für Personen mit Aufenthaltsbewilligung abzuhandeln. Einer Nachverteilung (eines allfälligen verbleibenden Überschusses) zugunsten einer vorgehenden Gläubigerin steht die rasche und niederschwellige Abwicklung eines Betreibungsverfahrens entgegen. Restschuldbefreiungsverfahren Die Rechtskommission des Nationalrats berät gegenwärtig den bundesrätlichen Antrag : die Einführung eines Restschuldbefreiungsverfahrens für Privatpersonen. Wie angesprochen kennt die Schweiz kein solches Verfahren – dies obwohl es ja gerade in der Schweiz besonders wichtig wäre. Geplant ist, neben Anpassungen im vereinfachten Nachlassverfahren (Art. 331a–331g SchKG), insbesondere die Neuerung, dass eine Nichtäusserung eines Gläubigers zu einem ausgearbeiteten Nachlassverfahren als Zustimmung zu werten ist (Art. 331g lit. A), was als kleine, aber zielführende Änderung zu werten ist. Als grosse Anpassung schlägt der Bundesrat sodann ein neu geschaffenes Sanierungskonkursverfahren für natürliche Personen vor: Nach gerichtlicher Eröffnung einer dreijährigen Lohnpfändungsperiode sollen einer schuldnerischen Person die bis zum Abschluss des Verfahrens noch offenen Forderungen zivilrechtlich verbindlich erlassen werden (womit offene Verlustscheine als nicht vollstreckbar erklärt werden). Dies, sofern die betroffene Person keine neuen offenen Verbindlichkeiten eingegangen ist. Diese richterliche Schuldenbefreiung ist aber an verschiedene Voraussetzungen geknüpft: die Auskunfts-, Herausgabe-, Mitwirkungs- und Berichterstattungspflicht der schuldnerischen Person sowie die Auflage, dass die von ihr geleisteten Bemühungen zur Erzielung von Erträgen und Einkünften nicht offensichtlich ungenügend gewesen waren. Grund für die Verweigerung eines Restschuldbefreiungsverfahrens wären eine Verurteilung für Konkurs- oder Betreibungsverbrechen oder -vergehen bis zu zehn Jahre vor dem Verfahren. Sodann sind im Entwurf klar definierte Ausnahmen statuiert: So ist eine Entschuldung von familienrechtlichen Unterhaltsbeiträgen von vornherein ausgeschlossen – sofern für diese nicht das Gemeinwesen aufgekommen ist. Ebenso wenig ist ein Schuldenerlass für Bussen, Geldstrafen, Genugtuungsforderungen oder Rückerstattungs-forderungen für unrechtmässig bezogene Sozialhilfeleistungen möglich. Überdies würde ein nachträglicher Vermögensanfall (Erbschaft, Schenkung etc.) während fünf Jahren nachträglich zur Konkursmasse gezogen. Der Bundesrat ist zu Recht der Ansicht, dass hier ein austarierter und ausgewogener Kompromissvorschlag ausgearbeitet worden ist. Regulierung von Verzugsschadenforderungen Schliesslich ist auf einen weiteren Schuldentreiber zu verweisen: Nicht nur, aber insbesondere von Inkassounternehmen werden bei Zahlungsverzug einer schuldnerischen Person ergänzend zur Grundforderung teils happige Verzugsschäden geltend gemacht. Wenn eine schuldnerische Person nach Bezahlung der Grundforderung den Gläubiger um eine Löschung/Abstellung der Betreibung ersucht, wird sie feststellen müssen, dass der Gläubiger auf die Bezahlung von Verzugsschäden beharrt. Die Motion von Vincent Maître «Regelung und Deckelung der Gebühren von Inkassounternehmen» soll nun Abhilfe schaffen. Der Nationalrat hat sich unlängst für diesen Gesetzesauftrag ausgesprochen. Dieser ist nun in der Rechtskommission des Ständerates hängig. Die Motion ist jedoch strittig. Gegner der Motion halten die Verzugsschäden für nicht rechtmässig und lehnen die Motion deshalb ab. Faktisch leisten sie jedoch somit Schützenhilfe für die Inkassounternehmen und verhindern die dringende Lösung des Problems. Monströse Forderungsbewirtschaftung Sorgen bereitet mittlerweile ein neues und zunehmend verbreitetes Phänomen im Onlineshopping: Unter den angebotenen Zahlungsmodifikationen figuriert seit einiger Zeit ein Finanzinstitut (de facto eine Bank), das unmittelbar mit dem Onlinekauf Gläubiger der offenen Forderung wird, wodurch nicht mehr der Onlinehändler Gläubiger ist. Die Onlineshopper, meist junge Erwachsene, werden mit überaus geschmeidigen Slogans («Wir sind Problemlöser») und viel Werbung in den sozialen Medien zur Nutzung dieses Bezahlmodus verleitet. Bei Analyse der eingereichten Betreibungsbegehren ist von geschmeidiger Problemlösung dann aber wenig zu spüren: Die geltend gemachten Verzugsschäden sind in den allermeisten Fällen monströs! Hierbei wird klar, dass der Forderungskauf einzig und allein mit der Absicht erfolgt, ausstehende Forderungen gnadenlos zu bewirtschaften. Staatliche Verlustscheinbewirtschaftung! Genau weil Inkassounternehmen resp. internationale Finanzinstitute aus Sicht von schuldnerischen Personen in erster Linie Probleme eher bewirtschaften als lösen, gehören Verlustscheine von Krankenversicherern (aber auch von Steuerämtern) denn auch nicht in die Hände von privaten Inkassounternehmen. Die private Verlustscheinbewirtschaftung ist ein klarer Treiber der Verschuldung. Die gegenwärtig zur Diskussion stehenden Gesetzgebungsprojekte sind ein Versuch, die einleitend genannten strukturellen Rahmenbedingungen der Verschuldung zu dämpfen. Aus Sicht der Praxis lohnt es sich, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen und inhaltlich überzeugende, nachhaltige und einfach umsetzbare Lösungen zu finden. Yves de Mestral

Massgeschneiderte Begleitung für eine dauerhafte Wohnung

Der Kanton Genf ist seit den 1990er-Jahren mit einer chronischen Wohnungsnot konfrontiert (0,46 Prozent Leerstandsquote im Jahr 2024). Sie bedroht insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen und erhöht das Risiko, in prekäre Verhältnisse abzurutschen. Diese Problematik hat starke Auswirkungen auf die prekärsten Bevölkerungsschichten. Im Jahr 2023 hatten mehr als 23 Prozent der von der Sozialhilfe unterstützten Personen ein Wohnungsproblem, und fast 6 Prozent hatten gar keine Wohnung. Seit 2010 verfügt das Hospice général deshalb über ein Team, das sich dieser Problematik annimmt: der Wohnbegleitungsdienst. Im Laufe der Zeit wurde der Zugang zu Wohnraum, zu einem Zuhause sowohl intern als auch auf politischer Ebene als Grundbedürfnis und entscheidendes Element für einen erfolgreichen Prozess der sozialen und beruflichen Integration anerkannt. Zu den Aufgaben der Wohnbegleitung gehört es, neue Lösungen für eine vorübergehende Unterbringung oder Notunterkünfte zu suchen und sich mit den lokalen Akteuren im Bereich der Unterbringung und des Wohnens zu vernetzen. Dies mit dem Ziel, eine Begleitung aufzubauen, die auf die Rückkehr oder den Zugang zu einer Wohnung ausgerichtet ist. Das Angebot richtet sich an die ganze Genfer Bevölkerung. Die Abteilung ist in drei Einheiten organisiert: Mieterunterstützung, Unterkunftsvermittlung und vorübergehende Unterbringung. Die Abteilung für Mieterunterstützung hilft allen Personen, die Probleme mit ihrem Wohnraum haben. Dabei bietet sie Unterstützung in verschiedenen Phasen des Mietverhältnisses: Bei einer Mahnung wegen Mietrückständen ermöglicht das Programm «Domos» unter bestimmten Bedingungen die Übernahme offener Zahlungen. Das Sozialteam trifft sich mit den Mietern, um ihre Situation zu analysieren und die Mietrückstände auszugleichen. Dadurch kann der Wohnraum gesichert werden, während gleichzeitig Beratung und Orientierung angeboten werden, um künftige prekäre Situationen zu vermeiden. Dieses interinstitutionelle System wurde nach der Covid-19-Krise entwickelt, um Haushalte mit vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen, die andernfalls den Verlust ihrer Wohnung riskiert hätten. «Domos» trägt auch dazu bei, die oft langwierigen und kostspieligen Räumungsverfahren zu vermeiden und ein Vertrauensverhältnis zwischen Mietenden und Vermietenden sowie Hausverwaltungen zu schaffen. Aufgrund seiner positiven Bilanz wurde das Pilotprojekt, das während der zweijährigen Testphase mehr als 240 Haushalten geholfen hat, 2024 fortgesetzt. «Domos» hat sich auch als wirksames Instrument zur Bekämpfung des Nichtbezugs erwiesen: 2024 konnten fast 32 Prozent der Personen, die sich an «Domos» gewandt hatten, nach einem Gespräch mit dem Sozialteam Sozialhilfeansprüche geltend machen. Die Abteilung für die Mieterunterstützung wird auch bei Zwangsräumungsverfahren tätig, indem sie beim Mietgericht anwesend ist oder Personen begleitet, die von einem rechtskräftigen Räumungsurteil betroffen sind. Ziel ist es, ihnen zu helfen, einen Antrag auf eine Notwohnung für gerichtlich geräumte Personen dem kantonalen Amt für Wohnungswesen und Bodenplanung zu stellen. Die Fachabteilung Unterbringung ist intern und extern Hauptansprechpartner für alle Probleme im Zusammenhang mit der Unterbringung oder dem Wohnen. Sie unterstützt das Personal der Einrichtung und beantwortet die Anfragen des Beherbergungsnetzes (Genfer Vereinsnetz) oder der Hoteliers für Vorschläge, Projekte oder Partnerschaften. Sie unterstützt die Mitarbeitenden in verschiedenen Aspekten bei Problemen im Zusammenhang mit der Unterbringung von unterstützten Personen. Von der Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft bis zur Mobilisierung verschiedener Arten von Not- oder temporären Unterkünften werden verschiedene Lösungen angeboten, die an die jeweilige Situation angepasst sind, wie Hotelzimmer, reservierte Plätze in den Partnerstrukturen der Vereine oder freie Plätze in den Unterkünften des Hospice général. Die Fachleute der Abteilung bringen ihr Fachwissen auch in einen Workshop zur Wohnungssuche für unterstützte Personen ein, die sich in einer prekären Wohnsituation oder in einer Kollektivunterkunft befinden. Die Workshops vermitteln Schlüsselkompetenzen zur Wohnungssuche im spezifischen Genfer Kontext, und sie bieten Unterstützung bei allen administrativen Schritten, die mit der Wohnungssuche verbunden sind. Die Abteilung für zeitlich begrenzte Unterbringung hat die Aufgabe, eine individuelle, zeitlich begrenzte Notunterkunft in Verbindung mit einer aufsuchenden Betreuung bereitzustellen. Spezielle Unterbringungsmöglichkeiten bieten eine bessere Alternative zu Hotelzimmern, da diese keine stabile Umgebung bieten und eine teure und ungeeignete Lösung darstellen. Zudem fördern sie soziale Isolation und Marginalisierung der untergebrachten Personen. Die Einheit begleitet wohnungslose Menschen auf dem Weg zu einer dauerhaften Wiedereingliederung durch persönliche Betreuung und die Nutzung von Angeboten wie Sozialwohnungen und Apartments auf Zeit. Die Einheit verwaltet drei Sozialwohnungen sowie 33 Apartments auf Zeit, die sich im Stadtzentrum von Genf befinden. Die Einheit unterstützt ausserdem die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngemeinschaft Les Maraîchers mithilfe der ambulanten Psychiatrie. Diese verschiedenen Unterbringungskonzepte bieten eine persönliche Betreuung vor Ort, die auf die aktive Suche nach einer dauerhaften Wohnung ausgerichtet ist. Die Unterstützung, erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Sozialarbeiterin oder dem Sozialarbeiter. Sie basiert auf dem gemeinsamen Ziel mit der unterstützten Person, Hindernisse für den Zugang zu einer festen Wohnung zu beseitigen, einschliesslich Entschuldung, Erlernen von Verwaltungsverfahren und Wohnkompetenzen. Die Einheit arbeitet auch am sozialen Zusammenhalt durch gemeinsame Aktivitäten, um die Beziehungen zwischen Bewohnern und Nachbarschaft zu stärken. Seit 2014, als die ersten Apartments auf Zeit bereitgestellt wurden, hat sich dieser neue Betreuungsansatz bewährt: 2024 konnten alle 19 Haushalte, die diese Apartments verlassen haben, eine eigene Wohnung mit Mietvertrag beziehen. Die Sozialwohnungen waren das ganze Jahr über nahezu voll belegt, mit einer Auslastung von 95 Prozent und insgesamt 348 aufgenommenen Personen. Etwa 60 Prozent der Auszüge aus den Unterkünften führten zu einer dauerhaften Wohnlösung, sodass insgesamt 124 Personen nach ihrer Unterbringung in einer Unterkunft eine stabile Wohnung beziehen konnten. Melody Cebey Vazquez, Leïla Badiss

Von Armut betroffene Kinder in der Schweiz

1997 hat die Schweiz das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert. Die Konvention zielt darauf ab, Kindern ein sicheres und würdiges Leben zu ermöglichen, indem sie ihnen das Recht zusichert, gesund und sicher aufzuwachsen, angehört und gleiche Rechte zu haben. Es ist offensichtlich, dass das Leben und Aufwachsen in einer prekären Situation einige dieser Ziele gefährden kann. In der Schweiz sind heute 134 000 Kinder von Armut betroffen. Im Durchschnitt gibt es in jeder Schulklasse ein Kind aus einer in Armut lebenden Familie. Diese Realität wird oft ignoriert, obwohl fast ein Drittel der von der Sozialhilfe unterstützten Personen Kinder sind. 2022 war die Altersgruppe mit der höchsten Sozialhilfequote die der Minderjährigen mit 4,8 Prozent; in der Gesamtbevölkerung lag sie bei 2,9 Prozent. Doch gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. Der Kanton Neuenburg weist mit einem Durchschnitt von 9,6 Prozent die höchste Sozialhilfequote für Kinder auf. Einige Altersgruppen erreichen sogar noch höhere Quoten, beispielsweise 12 Prozent bei achtjährigen Kindern. Zwei weitere Kantone weisen ebenfalls hohe Sozialhilfequoten bei Kindern auf: Genf (8,9 Prozent) und Basel-Stadt (8,3 Prozent). Im Gegensatz dazu sind im Kanton Thurgau nur 1,8 Prozent der Kinder Sozialhilfeempfänger. Die Zahlen korrelieren mit der allgemeinen Höhe der Sozialhilfequoten in den jeweiligen Kantonen. In absoluten Zahlen lebt die Hälfte der von der Sozialhilfe unterstützten Kinder in den Kantonen Zürich, Bern, Waadt und Genf. Diese Zahlen sind in jedem Fall Durchschnittswerte und lassen keine Rückschlüsse auf die Risikofaktoren zu, die dazu führen, dass Kinder in prekären Verhältnissen leben. Bei den Eltern sind individuelle Faktoren, die das Einkommen beeinflussen, relevant. Vor allem die Ausbildung und der Beschäftigungsgrad. Natürlich erhöhen bestimmte Familiensituationen das Armutsrisiko, wie zum Beispiel Einelternfamilien, die nur 4,7 Prozent der Haushalte in der Schweiz ausmachen. In 26,2 Prozent der Fälle bestand für eine Einelternfamilie im Jahr 2022 das Risiko, in prekären Verhältnissen zu leben. In 20,6 Prozent der Fälle hatten kinderreiche Familien mit drei oder mehr Kindern ebenfalls ein erhöhtes Risiko, in prekären Verhältnissen zu leben. Das Alter der Kinder ist ebenfalls ein entscheidender Faktor. Vor allem Familien mit noch minderjährigen Kindern weisen ein hohes Armutsrisiko auf, insbesondere Familien mit Kleinkindern im Alter von null bis drei Jahren (19,9 Prozent). Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern haben mit 34,5 Prozent das höchste Risiko, in Armut zu leben. Das Alter der Eltern spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, wobei die Wahrscheinlichkeit, Sozialhilfe zu beziehen, höher ist, wenn die Eltern jünger sind. Welche konkreten Auswirkungen die Armut auf den Alltag der Kinder hat, beleuchtet die jüngste SILC-Studie des BFS. Im Jahr 2021 waren 5,5 Prozent der Kinder aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht in der Lage, regelmässig an kostenpflichtigen Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Dies beeinträchtigt die Chancen auf soziale Integration erheblich. 6,1 Prozent der Kinder konnten keine Ferien ausserhalb ihres Zuhauses verbringen. Dennoch ist anzumerken, dass die Quote der spezifischen Entbehrungen (3 Entbehrungen aus den 17 bewerteten spezifischen Bereichen wie ein paar neue Kleider oder altersgerechte Bücher zu haben) in der Schweiz 6,4 Prozent beträgt, was unter dem europäischen Durchschnitt von 13 Prozent liegt. In der Schweiz wie auch anderswo hat die soziale Herkunft einen sehr grossen Einfluss auf die Bildungslaufbahn von Kindern. In Armut aufzuwachsen, wirkt sich negativ auf die Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine höhere Bildung aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass Armut über Generationen weitergegeben wird, ist daher hoch. Laut einer 2018 veröffentlichten OECD-Studie braucht es in der Schweiz durchschnittlich fünf Generationen, bis die Nachkommen des ärmsten Dezils der Bevölkerung in die Mittelschicht aufsteigen. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig es ist, Familien und Kinder in prekären Verhältnissen zu unterstützen, um zu verhindern, dass diese Situation über Generationen hinweg anhält. Um dies zu erreichen, müssen politische Massnahmen eingeführt werden, die auf mehr Inklusion und Gerechtigkeit für Kinder aus Familien, die in prekären Verhältnissen leben, abzielen. Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) erinnert im Übrigen daran, dass sich Investitionen in individuelle Fördermassnahmen für Familien in prekären Verhältnissen sogar finanziell lohnen, wenn man diese Ausgaben in Relation zu den Kosten einer permanenten und langfristigen finanziellen Unterstützung setzt. So engagiert sich beispielsweise der gemeinnützige Verein a:primo in mehreren Schweizer Regionen und Städten täglich mit Angeboten zur Frühförderung von Kleinkindern. Mit seinem systematisierten Ansatz gehört das Projekt Gustaf (Guter Start ins Familienleben) zu den Pionierprojekten in der Schweiz. Das vom Kanton Nidwalden und seinem Sozialdienst eingeführte Modell unterstützt Familien mit multiplen Problemen durch eine stark verbesserte interprofessionelle Zusammenarbeit. Laut der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) ist die Entwicklung von Ergänzungsleistungen (EL) ein wichtiges Instrument, um die Familienarmut und den Rückgriff auf die Sozialhilfe zu bekämpfen. Vier Kantone haben Familien-EL eingeführt (Genf, Solothurn, Tessin und Waadt). Die Wirksamkeit der Familien-EL ist deutlich und führt zu einem Rückgang der Familienarmut und der Verbesserung der Situation von Familien. Es existieren also erprobte Mittel und Instrumente auf kantonaler Ebene, um Familien und Kinder in prekären Situationen zu unterstützen. Es ist daher Zeit, dass Kinderarmut umfassender und entschieden bekämpft wird, um den nächsten Generationen eine Zukunft ohne prekäre Lebensumstände zu sichern. Salomon Bennour

Kinderbetreuung während der Stellensuche  

Seit rund 20 Jahren setzt der Kanton Waadt auf die Entwicklung einer Integrationspolitik für Sozialhilfebezüger. Ziel ist es, dass die Betroffenen mithilfe von Integrationsmassnahmen in der Lage sind, ein Berufsprojekt zu realisieren, eine dauerhafte Stelle zu finden und so von der finanziellen Unterstützung der Sozialhilfe unabhängig zu werden. Die Massnahmen haben sich bewährt, die Vermittlungsquote lag im Jahr 2023 bei 57 Prozent. Die Teilnahme von Familien mit kleinen Kindern an den Massnahmen erwies sich hingegen dann als schwierig, wenn eine Betreuungslösung gefunden werden musste. Die Krippenplätze stehen in erster Linie erwerbstätigen Familien zur Verfügung und decken in mehreren Regionen des Kantons den Bedarf nicht. Aus dieser Erfahrung entstand 2016 das Projekt der Kindertagesstätte «Institution pour l’enfance de Marterey» (IPE) in Lausanne. Der Dienst für Kinderbetreuung der Stadt Lausanne und die Generaldirektion für sozialen Zusammenhalt des Kantons Waadt haben die Eröffnung einer neuen Kindertagesstätte zum Anlass genommen, ein Pilotprojekt zu lancieren, bei dem Plätze für Kinder von Sozialhilfeempfängern reserviert werden können. Das vorgeschlagene Partnerschaftsmodell ähnelt demjenigen, das bereits in anderen Krippen der Stadt mit Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen praktiziert wird. So werden die Plätze für die Einwohner der Stadt gemeinsam vom Kanton und von der Stadt Lausanne finanziert. Die Einrichtung nimmt auch Personen auf, die nicht in der Gemeinde Lausanne wohnen. In diesem Fall wird der Platz vollständig vom Kanton subventioniert. Derzeit sind 15 der 41 Plätze für Kinder von Sozialhilfeempfängern reserviert, die an einer Integrationsmassnahme teilnehmen. Die übrigen Plätze stehen Kindern aus dem Quartier sowie Kindern von Angestellten zweier nahe gelegener Unternehmen zur Verfügung. Der Aspekt der sozialen Durchmischung ist ein zentrales Element des Projekts. Die Aufnahme dieser Kinder erfordert Flexibilität und eine Anpassung der Struktur an die üblichen Abläufe. Die Aufnahme in die beruflichen Massnahmen kann kontinuierlich erfolgen. Es ist auch möglich, dass sich die Kinderzahl im Laufe der Monate ändert. Schliesslich geht es darum, eine rotierende Besetzung der Plätze zu gewährleisten, die den Sozialhilfeempfängern zur Verfügung gestellt werden: Wenn diese eine Lehrstelle oder einen Arbeitsplatz finden, erfüllen sie die Kriterien für einen konventionellen Betreuungsplatz. So unterstützt die Leiterin der IPE Marterey die betroffene Familie und mobilisiert das Netzwerk, um das Kind wieder in einer Krippe in der Nachbarschaft unterzubringen. Da das Kind und seine Familie bereits Erfahrungen mit dem Betrieb einer kollektiven Betreuungseinrichtung sammeln konnten, verläuft die Integration in eine neue Kita in der Regel reibungslos. Über die Ermöglichung der beruflichen Integration hinaus haben diese Betreuungsplätze auch Auswirkungen auf die Begünstigten und ihre Rolle als Eltern. Die Fachkräfte der IPE sind für die Schwierigkeiten dieser Familien sensibilisiert und haben Kompetenzen entwickelt, um sie im Alltag zu begleiten. In erster Linie findet die Begleitung im Moment der Trennung statt, wenn das Kind in die Betreuung wechselt. Dieser Moment erweist sich als sensibel, insbesondere für isolierte Familien ohne familiäres Umfeld oder soziales Netz in der Schweiz. Der Eintritt in die IPE stellt oft die erste Trennung zwischen dem Kind und den Eltern dar. Die Betreuung kann sich auch auf eine besondere Unterstützung der Elternschaft beziehen. Die Familien können an spezifische soziale oder therapeutische Ressourcen verwiesen werden. Die Integration in die Kindertagesstätte ermöglicht so den Aufbau von Ressourcen und eines Netzwerks rund um die Familie, von dem die Eltern dauerhaft profitieren können. Schliesslich können Eltern und Kinder über die Aktivitäten der Kindertagesstätte andere Familien kennenlernen, neue soziale Bindungen aufbauen und kulturelle Angebote entdecken. Die positiven Aspekte sind auch für die Kinder bemerkenswert. Sie entwickeln neue soziale Interaktionen und lernen Lebensregeln, die für ihre Integration in die Schule von entscheidender Bedeutung sind. Die pädagogischen Spiele ermöglichen die Sprachentwicklung und beschleunigen bei einigen das Erlernen der französischen Sprache. Schliesslich ermöglicht die Unterbringung dieser Kinder auch, einen Blick von aussen auf ihre Entwicklung zu werfen und gemeinsam präventive Massnahmen zu ergreifen, sei es in pädagogischer oder gesundheitlicher Hinsicht. Die Früherkennung von möglicherweise problematischen Situationen ermöglicht auch eine schnelle Vermittlung und kann in manchen Fällen eine Verschlechterung der Situation verhindern, zum Beispiel bei Entwicklungsverzögerungen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Projekt IPE Marterey ein doppeltes Ziel verfolgt: erstens die Erleichterung der sozialen und beruflichen Integration von Eltern, die Sozialhilfe beziehen, und zweitens die soziale Integration der Kinder und durch sie der Familien. Vor dem Hintergrund der Überlastung der Betreuungsplätze erweist sich die Integration als schwierig, obwohl der Arbeitsmarkt nach Arbeitskräften sucht und es zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Eine erste Bilanz für den Zeitraum von 2016 bis 2019 ergab, dass 50 Prozent der Familien, die von den Betreuungsplätzen profitierten, aus der Sozialhilfe entlassen wurden. Darüber hinaus konnten 60 Prozent der Kinder in andere Einrichtungen vermittelt werden. Der Kanton setzt seine Bemühungen fort, das IPE-Projekt in Marterey in anderen Tagesbetreuungsnetzen des Kantons zu replizieren. So wurde 2022 ein weiteres Projekt in Renens ins Leben gerufen, und 2024 wird ein weiteres Projekt in Payerne anlaufen. Einige Massnahmen zur sozialen Integration haben ebenfalls damit begonnen, eine Kindertagesstätte einzurichten, die es den Eltern ermöglicht, ihre Kinder am Ort der Integrationsmassnahme betreuen zu lassen. Diese verschiedenen Projekte sind noch weit davon entfernt, den Bedarf zu decken. Dennoch ist die Investition für die Familien, die davon profitieren konnten, sehr zufriedenstellend. Sie erhöht die Chancen auf einen dauerhaften Ausstieg aus der Sozialhilfe. Zudem können durch die Unterstützung, die rund um die Familie aufgebaut werden kann, mittel- oder langfristige Schwierigkeiten verhindert werden, was dem Staat den Einsatz umfangreicher Folgemassnahmen erspart. Im Juli 2021 erhielten wir die Anmeldung für Mila für einen MIS-Platz in Lausanne. Sie begann ihre Eingewöhnung in der IPE Marterey im darauffolgenden Monat. Die Mutter war 23 Jahre alt und nahm an einer Massnahme bei OSEO Vaud (Coaching +) teil. Sie drückte uns gegenüber ihr Bedürfnis aus, in ihrem Leben als junge Frau und in ihrer Positionierung gegenüber dem Vater des Kindes, der damals in Milas Leben kaum präsent war, begleitet zu werden. Im Alter von 21 Monaten wurde das Kind in der Lauflerngruppe untergebracht, wo es zweieinhalb Tage lang betreut wurde, was es der Mutter ermöglichte, an den Gesprächen teilzunehmen und mit den Massnahmen zur Integration des Kindes zu beginnen. Anschliessend besuchte Mila täglich die IPE Marterey. In den anderthalb Jahren, in denen Mila in der IPE war, konnte die Mutter eine Wohnung in dem Viertel finden, in dem sie aufgewachsen war, und fand eine Lehrstelle als Coiffeuse. Das Kind trat einer Kindertagesstätte in der Nachbarschaft bei und begann anschliessend mit der Schule. Im Juli 2021 erhielten wir die Anmeldung von Mila für einen MIS-Platz in Lausanne. Sie begann ihre Eingewöhnung in der IPE Marterey im darauffolgenden Monat. Zu diesem Zeitpunkt war ihre Mutter 23 Jahre alt und befand sich in einer Maßnahme bei OSEO Vaud (Coaching +). Sie drückte uns gegenüber ihr Bedürfnis aus, in ihrem Leben als junge Frau und in ihrer Positionierung gegenüber dem Vater des Kindes, der damals in Milas Leben kaum präsent war, begleitet zu werden. Im Alter von 21 Monaten wurde das Kind in der Lauflerngruppe untergebracht, wo es zweieinhalb Tage lang betreut wurde, was es der Mutter ermöglichte, an den Gesprächen teilzunehmen und mit den Maßnahmen zur Eingliederung des Kindes zu beginnen. Anschließend besuchte Mila jeden Tag die IPE Marterey. Mila war ein energiegeladenes Kind, das sehr neugierig und begeisterungsfähig war. Wir begleiteten diese Familie in schwierigeren Zeiten, indem wir die Verbindung zur Mutter aufrechterhielten und regelmäßig Gespräche führten, um die Bedürfnisse zu verstehen. Wir unterstützten die Mutter bei der Suche nach einem festen Kinderarzt, da das Kind im Krankenhaus betreut wurde. Durch die Beobachtung von Milas Verhalten liehen wir auch Kinderbücher aus der Bibliothek der IPE Marterey aus, die Themen wie Trennung, Emotionen oder Ernährung behandelten. Außerdem konnten wir in Zusammenarbeit mit der zuständigen Sozialarbeiterin an der Durchführung einer Mediation für die Eltern mitwirken. Am Ende der Zusammenarbeit mit dieser Familie war die Beziehung zwischen den beiden Elternteilen heikel, aber Mila sah ihren Papa regelmäßig. In den anderthalb Jahren, in denen Mila beim IPE war, konnte die Mutter eine Wohnung in dem Viertel finden, in dem sie aufgewachsen war, und fand eine Lehrstelle als Friseurin. Das Kind trat einer Kindertagesstätte in der Nachbarschaft bei und begann anschließend mit der Schule. Vanesa Alonso

Wohnungsnot – Folgen für prekäre Haushalte

Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis wie Nahrung, Zugang zu Wasser oder Bildung. Der Zugang dazu ist jedoch nicht immer einfach. In der Schweiz ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt äusserst angespannt. Verschiedene Faktoren üben Druck auf die Mieten und damit auf die Mieter aus. Erstens ist der verfügbare Wohnraum sehr knapp, und die Leerstandsquote sinkt von Jahr zu Jahr. Im Juni 2024 betrug die durchschnittliche Leerwohnungsziffer in der Schweiz 1,08 Prozent. Einzelne Kantone wie Genf (0,46 Prozent) oder Zug (0,39 Prozent) weisen sogar deutlich tiefere Quoten auf. Dabei ist zu beachten, dass ein ausgeglichener Wohnungsmarkt bei rund 1,5 Prozent liegt, die Schweiz also eindeutig unter Wohnungsmangel leidet. Nach der Logik von Angebot und Nachfrage wirkt sich diese Situation direkt auf die Höhe der Mieten und erst recht auf die preisgünstigen Wohnungen aus. Dabei spielt ein gesellschaftliches Element eine wichtige Rolle. Die Individualisierung der Gesellschaft führt zu einem starken Anstieg der Zahl der Haushalte und damit auch der Nachfrage nach Wohnraum. Ein weiterer Faktor, der die Preise unter Druck setzt, ist die Verdichtung in den Schweizer Städten. Diese Entwicklung führt häufig dazu, dass günstiger Wohnraum abgerissen wird, um höher, aber nicht unbedingt günstiger bauen zu können. Im Zuge des ökologischen Wandels werden auch vermehrt energetische Sanierungen durchgeführt. Die Optimierung von Wohnraum erfordert Investitionen, die sich auf das Mietniveau auswirken. Verdichtungsprozesse und energetische Sanierungen haben daher erhebliche Verdrängungseffekte für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zur Folge, die häufig gezwungen sind, in andere Stadtteile und damit weiter weg von den Stadtzentren zu ziehen. Es gibt weitere strukturelle Faktoren, die diese Situation auf dem Wohnungsmarkt erklären. So sind die Preise für Baumaterialien stark gestiegen, es mangelt an qualifizierten Arbeitskräften im Baugewerbe und an Bauland. Diese Faktoren führen dazu, dass die Bautätigkeit seit 2018 zurückgeht, was sich negativ auf das Angebot auf dem Wohnungsmarkt auswirkt. Diese Situation hat schwerwiegende Folgen für Menschen in prekären Situationen, da es immer schwieriger wird, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Dies ist umso besorgniserregender, als das Wohnen für Menschen mit niedrigem Einkommen der grösste Ausgabenposten ist. Mehr als ein Drittel des Budgets der einkommensschwächsten Haushalte (weniger als 4000 Franken brutto pro Monat) muss für die Miete aufgewendet werden. Bei den einkommensstärksten Haushalten beträgt dieser Anteil weniger als zehn Prozent. Es besteht kein Zweifel, dass vor allem Personen, die in prekären Verhältnissen leben, unter steigenden Mieten leiden. Darüber hinaus lässt häufig die Qualität der verfügbaren preiswerten Wohnungen zu wünschen übrig, z. B. in Bezug auf Lärmbelästigung, Feuchtigkeit oder Verkehrsanbindung. Diese Wohnungen können auch überbelegt sein, und es kann an Licht und Belüftung mangeln. Eine schlechte Wohnsituation hat konkrete negative Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen. Die Gesundheit der Mieterinnen und Mieter dieser Liegenschaften kann sowohl physisch als auch psychisch beeinträchtigt werden. Eine schlechte Wohnsituation wirkt sich direkt auf die Lebens- und Schlafqualität aus und kann auch zu sozialer Isolation und Stigmatisierung führen. Nicht vergessen darf man, dass es insbesondere Kinder trifft, denn sie finden in diesen Wohnungen in der Regel keine guten Bedingungen vor, um sich auf ihre Hausaufgaben zu konzentrieren und sich auszuruhen. Dies wirkt sich direkt auf die Chancen der Kinder und Jugendlichen aus, in der Schule zu bestehen. Die Sozialämter müssen Mietobergrenzen festlegen, die von den unterstützten Personen bei der Anmietung von Wohnraum nicht überschritten werden dürfen. In einer Reihe von Fällen empfehlen die SKOS-Richtlinien die Übernahme höherer Mieten. Die Realität kann jedoch ganz anders aussehen. So hat die Studie von Roulin und Hassler gezeigt, dass in einzelnen Sozialdiensten über 40 Prozent der unterstützten Personen einen Teil der Miete aus eigener Tasche bezahlen mussten, weil die Miete über der vom Sozialdienst festgelegten Grenze lag. Das Monitoring der SKOS-Richtlinien weist sogar Zahlen von bis zu 65 Prozent der unterstützten Personen aus, die einen Teil der Miete aus dem Grundbedarf bezahlen müssen. Es liegt somit auf der Hand, dass sich die steigenden Immobilienpreise direkt und negativ auf die Situation der unterstützten Personen auswirken und deren prekäre Lage verschärfen. Die SKOS hat beschlossen, dieses Thema in den Mittelpunkt der Bieler Tagung vom 27. März zu stellen und verschiedene Initiativen vorzustellen, mit denen versucht wird, die Auswirkungen der hohen Mieten auf die unterstützten Personen zu mildern. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt und ihre Auswirkungen auf Menschen in prekären Situationen werden erläutert. Eine Studie, die die Mietzinsrichtlinien der Sozialhilfe analysiert, wird ebenso vorgestellt wie auch Faktoren zur Festlegung der Richtlinien (siehe Seite 20). Es gibt eine Reihe von Initiativen und Projekten, die Menschen in prekären Situationen helfen sollen, eine Unterkunft zu finden. In Biel wird eine Reihe davon vorgestellt: eine Wohnbegleitung in der Region mit der niedrigsten Leerstandsquote der Schweiz, eine Wohnberatung, die versucht, Obdachlosigkeit zu verhindern, bestehenden Wohnraum zu erhalten, den Zugang zum freien Wohnungsmarkt zu ermöglichen und gleichzeitig die Kompetenzen der unterstützten Personen zu stärken, sowie die Freiburger Mietzinsgarantie und das Konzept von Renens zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit und prekären Wohnverhältnissen. Auch die privaten Hilfswerke haben mittlerweile Unterstützungsangebote ins Leben gerufen. Im Wallis unterstützt der Verein «Immo-Solidaire» Personen mit geringem Einkommen und/oder Schulden bei der Wohnungssuche (vgl. ZESO 2/24). Zu diesem Zweck bürgt er sowohl für die Mietzinszahlung als auch für die Kaution und schliesst in ihrem Namen den Mietvertrag ab. Darüber hinaus hat der Verein ein Wohnpraxiszertifikat für Mieter entwickelt, mit dem diese ihr Wohnverhalten gegenüber Immobilienmaklern nachweisen können. In Biel hilft der Verein Casanostra Obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen, indem er Sozialdienste, Immobilienverwaltungen und Partner aus dem Gesundheitsbereich vernetzt. Die Stiftung Domicil setzt sich seit 30 Jahren in Stadt und Kanton Zürich für die soziale Integration einkommensschwacher Menschen durch Integration in den Wohnungsmarkt ein. Angesichts der schwierigen Situation auf dem Wohnungsmarkt werden die Herausforderungen für Menschen mit niedrigem Einkommen gross bleiben und Antworten, wie sie mancherorts bereits gefunden und umgesetzt werden, sind in jedem Fall dringend. Salomon Bennour

Der begleitete Übergang von der Sozialhilfe in den Ruhestand

Gemäss Statistik wird bis 2040 jede fünfte Person im Kanton Waadt 65 Jahre oder älter sein, und die Zahl der über 80-Jährigen wird sich verdoppeln. Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat das Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) eine neue kantonale Alterspolitik ins Leben gerufen: «Vieillir 2030» (älter werden 2023). In diesem Zusammenhang ist auch das Pilotprojekt SH-Rente zu sehen, das darauf abzielt, die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe beim Übergang in den Ruhestand besser zu begleiten. Kurz vor der Pensionierung sehen sich unterstützte Personen einerseits den wirtschaftlichen und sozialen Unsicherheiten ausgesetzt und müssen gleichzeitig Herausforderungen begegnen, die mit dem Altern verbunden sind. Diese Personengruppe kumuliert Risikofaktoren, die eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands mit zunehmendem Alter begünstigen. Im Kanton Waadt vollziehen jährlich mehr als 300 Personen diesen Wechsel. Ganz konkret bedeutet dieser Übergang administrative und praktische Veränderungen, wie die Übernahme der Zahlung der Arztkosten und die Verwaltung der Rückerstattungen mit dem Versicherer. Die Erfahrung zeigt, dass dieser Übergang oft Stress und Unsicherheit mit sich bringt. Der Austritt aus dem Sozialdienst und generell der Übergang zwischen verschiedenen Sozialsystemen sind Wendepunkte, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Der Kanton Waadt verfügt seit 2011 über ein kantonales System der Überbrückungsrente. Es ermöglicht Personen, die ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ausgeschöpft haben, das AHV-Alter zu erreichen, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein oder ihre künftigen Renten erheblich kürzen zu müssen. Diese Regelung steht auch unterstützten Personen ab 61 Jahren offen und ermöglicht es, die Übergangszeit zwischen Sozialhilfe und AHV-Rentenanspruch finanziell zu überbrücken. Für die persönliche Hilfe (Wohnhilfe, Verwaltungsmanagement, Inanspruchnahme von Pflegeleistungen) gibt es jedoch keinen standardisierten Prozess. Eine unterstützte Person kann bei Bedarf die Unterstützung eines Sozialarbeiters beantragen. Beim Austritt aus der Sozialhilfe, insbesondere wenn eine Überbrückungsrente beantragt wird, gibt es jedoch weder eine systematische Bewertung des Bedarfs an persönlicher Unterstützung noch einen klaren Prozess für die Kontaktaufnahme mit geeigneten Anbietern, die die Unterstützung übernehmen könnten. Diese Lücke kann die Isolation und Verletzlichkeit dieser Personen verstärken. Die DGCS ist sich dieser Tatsache bewusst und hat daher 2022 das Pilotprojekt SH-Rente ins Leben gerufen. Dieses Projekt ist als agiles und partizipatives Projekt konzipiert. Um die Bedürfnisse möglichst genau abzudecken, setzte die DGCS bei diesem Projekt auf Partizipation, um die Erfahrungen der betroffenen Zielgruppe in die Gestaltung dieses neuen Begleitungsangebots einzubeziehen. 15 ehemalige, von der Sozialhilfe unterstützte Personen wurden eingeladen, ihre Erfahrungen beim Übergang in den Ruhestand zu schildern und mögliche Ansätze zur Lösung der aufgetretenen Probleme vorzuschlagen. Dieser partizipative Ansatz erwies sich als echter Mehrwert für das Projekt. Er machte es möglich, die konkreten Bedürfnisse der Betroffenen in das Projekt einfliessen zu lassen. Einer der Punkte, auf den die Gruppe der ehemaligen unterstützten Personen hinwies, ist der Mangel an Informationen über die Lebensbedingungen nach der Pensionierung. Daher wurde der Schwerpunkt auf den Zugang zu Informationen in verschiedenen Formen gelegt. Darüber hinaus brachte der Einbezug der Vertreterinnen und Vertreter der Zielgruppe zum Aufbau des Projekts viele nützliche Erkenntnisse über die Methodik der Partizipation. Die wichtigste Erkenntnis ist, dass die Umsetzung eines solchen Ansatzes im Vorfeld der Projektumsetzung Zeit und viel Fachwissen über das Thema erfordert. Diese Phase wurde von zwei Expertinnen für partizipative Methodik des nationalen Programms zur Bekämpfung der Armut begleitet und unterstützt. Das Projekt wurde nicht nur gemeinsam mit den betroffenen Personen entwickelt, sondern auch in Zusammenarbeit mit den Fachleuten vor Ort, die direkt mit diesen Personen arbeiten. Die Projekteinführung erfolgt in zwei Phasen: zunächst mittels einer Testphase in zwei Regionen des Kantons, um regelmässige Rückmeldungen der Fachkräfte zu gewinnen und die vorgeschlagenen Instrumente nach und nach anpassen zu können. In einer zweiten Phase soll eine allgemeine Einführung im gesamten Kanton in Betracht gezogen werden. Im Anschluss an diese Konzeptphase wurde der Prozess definiert, unter Einbezug von Betroffenen wie auch von Fachpersonen. Dieser wird derzeit in den Regionen Riviera (Vevey) und West (Nyon) in der Praxis getestet. Dieser Prozess beinhaltet zum einen eine bessere Antizipation und zum anderen die Bereitstellung von Informationen rund um die Rentensysteme. Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus dem Projekt ist, dass der Übergang zwischen zwei Systemen Zeit benötigt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, diesen Ausstieg gut vorzubereiten, indem die betroffenen Personen bereits sechs Monate vor dem Übergang von der Sozialhilfe in die Altersvorsorge identifiziert werden (im Vergleich zu bisher zwei Monaten) Diese frühere Antizipation ermöglicht zumindest die Planung eines systematischen Gesprächs mit einem Sozialarbeiter, um die Bedürfnisse der Person abzuholen. Wenn die Person ausreichend selbstständig ist und keine besonderen Schwierigkeiten hat, kann ein solches Gespräch ausreichen. Wenn die Person jedoch eine intensivere Betreuung benötigt, hat die Fachkraft die Zeit, die Person bei den verschiedenen Schritten zu unterstützen und gegebenenfalls entsprechende Übergänge zu organisieren. Um einen besseren Informationsfluss zu gewährleisten und den neuen Lebensabschnitt besser zu bewältigen, haben die unterstützten Personen die Möglichkeit, an Vorbereitungskursen für den Ruhestand teilzunehmen. Diese Kurse vermitteln Informationen zu finanziellen und administrativen Aspekten, aber auch zu psychosozialen Gesichtspunkten, die für alle Personen, die das Rentenalter erreichen, eine Herausforderung darstellen. Ausserdem wird den Personen eine regionale Broschüre der bestehenden Hilfen ausgehändigt, damit sie sich selbstständig in den sozialmedizinischen Einrichtungen nach ihren Bedürfnissen orientieren können. Nach fast neun Monaten Testphase besteht eine der grossen Herausforderungen nach wie vor darin, dass es schwierig ist, nach dem Austritt aus der Sozialhilfe eine Weitervermittlung zu organisieren. Einerseits suchen die unterstützten Personen kaum Unterstützung; sie äussern nur wenige Bedürfnisse und möchten vor allem nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig sein. Für jene die Unterstützung wünschen, ist es andererseits sehr herausfordernd, die richtigen Schritte einzuleiten, da die anbietenden Institutionen oft Zugangskriterien haben (Gesundheitsprobleme, Mindestalter, ...). Das macht es manchmal schwierig, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Durch den Einbezug der Betroffenen in die Projektentwicklung konnte der Mehrwert der partizipativen Methodik aufgezeigt werden. Darüber hinaus trägt er auch über das Projekt SH-Rente hinaus Früchte, da einige der Teilnehmenden anschliessend an anderen partizipativen Verfahren auf kantonaler und eidgenössischer Ebene beteiligt wurden. Konkret bedeutete die Einführung des Projekts SH-Rente, dass alle unterstützten Personen vor dem Verlassen der Sozialhilfe eine Sozialarbeiterin treffen konnten und dank der Überbrückungsrente besser über die Lebensbedingungen informiert wurden. Langfristiges Ziel ist es daher, diesen Ansatz auf den gesamten Kanton Waadt auszuweiten und bei Übergängen zu anderen Systemen wie der Invalidenversicherung oder den Ergänzungsleistungen für Familien auf diese Erfahrung zurückzugreifen. Schliesslich konzentrieren sich die Herausforderungen dieses Projekts vor allem auf die Organisation der Weitervermittlung nach dem Austritt aus der Sozialhilfe. Ausgehend von der Feststellung, dass nur wenige Bedürfnisse geäussert werden, ist es wesentlich, so viele Informationen wie möglich über das sozialmedizinische Netz zu vermitteln, damit sich die Person zum gegebenen Zeitpunkt selbst orientieren kann. Diese Feststellung regt auch dazu an, über innovative Vermittlungen wie die Einrichtung von Peer-Gruppen nachzudenken. Daniela Jacot, Camille Jacquet

Zugang zu Sozialdiensten: Der Erstkontakt ist entscheidend

Die Bewegung ATD Vierte Welt arbeitet mit Menschen, die Erfahrungen mit prekären Lebensumständen gemacht haben. Von 2019 bis 2023 führte sie eine partizipative Studie mit dem Titel «Armut – Identität – Gesellschaft» durch. Dadurch wurden das gute Funktionieren und die Probleme unserer Gesellschaft und unserer Institutionen aufgezeigt, die sich der Unterstützung der am stärksten gefährdeten und ausgegrenzten Mitglieder widmen. Dank der Beteiligung und der gemeinsamen Arbeit von Wissenschaftlern, Fachleuten und Menschen, die in prekären Situationen leben, konnten bestimmte Tatsachen und Mechanismen aufgezeigt werden. Insbesondere wurde deutlich, dass ein gegenseitiges Verständnis zwischen den Betroffenen und den Fachleuten in diesem Bereich entwickelt werden muss, wenn die geplante Hilfe tatsächlich den Bedürfnissen gerecht werden soll. Der Zugang zur Sozialhilfe bedeutet für die Betroffenen, dass sie sich mehreren Herausforderungen stellen müssen. Die erste ist sicherlich, zu wissen, dass es eine solche Unterstützung gibt und dass man Anspruch darauf hat. Viele Menschen kennen ihre Rechte nicht und wissen nicht, wo sie Unterstützung bekommen können. Die zweite Herausforderung besteht darin, den Schritt zu wagen und sich an die Sozialdienste zu wenden. Dieser Weg kann lang sein, und es liegt an der betroffenen Person, ihn zu gehen. Der Moment, in dem der Betroffene mit seiner ganzen Geschichte zum ersten Mal mit dem Dienst in Kontakt kommt, ist jedoch entscheidend. Ein Betroffener sagt: «Ein gut gemachter Empfang spart Zeit und Geld, und das ist der Punkt, an dem sich alles entscheiden kann.» Was aber versteht man unter einem guten Empfang? Der Empfang findet auf mehreren Ebenen statt: «Wenn du in die Räumlichkeiten kommst, bist du schon gestresst, du fragst dich, was du sagen wirst, du registrierst, wie man dich ansieht, wie man dich empfängt, ob man dir etwas zu trinken anbietet. Wo wirst du gebeten, dich zu setzen? Die Begrüssung beginnt hier. Und das bestimmt den Ton für die gesamte folgende Zusammenarbeit.» Die Person, die sich an den Sozialdienst wendet, unternimmt einen für ihr Selbstwertgefühl sehr kostspieligen Schritt. Sie muss die Scham überwinden, um Hilfe bitten zu müssen und damit anzuerkennen, dass sie es allein nicht schafft. Eine Fachkraft, die die Gelegenheit hatte, diese Gefühle mit Rat suchenden Menschen zu erleben, beschreibt, wie sie seither diesen wichtigen Aspekt des ersten Kontakts und die ersten Momente pflegt: «Ich achte auf den anderen, damit er oder sie sich von Anfang an wohlfühlt und nicht unnötigen zusätzlichen Stress erlebt, weil es etwa zu heiss ist und man im Raum die Fenster nicht öffnen kann.» Auch die Art und Weise, wie die Person zum Erstgespräch eingeladen wird, legt den Grundstein für die Zusammenarbeit. Wenn der erste Termin gemeinsam mit der betroffenen Person festgelegt werden kann und man dabei darauf achtet, dass es für die Person ein guter Zeitpunkt ist, sie die materiellen Mittel hat, um dorthin zu kommen, sie allenfalls eine Kinderbetreuung hat usw., wird sie unter besseren Bedingungen eintreffen. Eine andere Fachkraft teilt die Erkenntnis ihres Teams, dass es wichtig ist, eine leichter zugängliche Dokumentation in vereinfachter Sprache zu erstellen. Damit wird vermieden, dass die Person von Anfang an Schwierigkeiten hat und in eine Abhängigkeit gerät. Diese organisatorischen und materiellen Details bestimmen die Aufnahmepolitik schon vor der ersten Begegnung: Die Aufmerksamkeit wird auf die betroffene Person gerichtet, was zeigt, dass sie ernst genommen wird, dass man sich um ihre individuellen Bedürfnisse kümmert. Eine Person, die diese Dienste in Anspruch genommen hat, teilt uns ihr Grundbedürfnis mit: «Was ich gerne hätte, ist das Gefühl, dass ich keine Akte bin, sondern ein Mensch. Und dass ich sehe, dass diese Person mir helfen will, weil ich wichtig bin.» Unabhängig vom guten Willen des einen oder anderen bringt dieser erste Kontakt zwei Menschen mit sehr unterschiedlichen Hintergründen und Lebensumständen zusammen: Auf der einen Seite eine Fachperson, die für die Einhaltung des Gesetzes garantieren muss, und auf der anderen Seite eine Person in Schwierigkeiten, die mit ihrer Geschichte in diese Begegnung eintritt – und ihre Würde aufs Spiel setzt. Die von der Sozialarbeitenden gestellten Fragen dringen in die Intimsphäre der Menschen ein: «Dein Privatleben, deine Psyche werden durchforstet. Du bist derjenige, der zum Sozialdienst geht, aber du hast das Gefühl, dass du deine ganze Familie mit hineinziehen wirst», berichtet eine Betroffene. «Diese Fragen rütteln an deiner Geschichte.» Manche Betroffene haben das Gefühl, ihre Familie zu verraten, was sie nicht wollen. Man sollte schrittweise vorgehen und sich genügend Zeit nehmen, damit die betroffene und die sozialarbeitende Person ein Vertrauensverhältnis aufbauen können. «Und wenn der Funke nicht überspringt, sollte man die Ehrlichkeit und die Freiheit haben, auf beiden Seiten zu sagen, dass eine andere Person besser wäre. Die Aufnahme sollte eine Schleuse sein, in der beide Personen sich beschnuppern und sagen können: Ja, wir können ein Stück des Weges gemeinsam gehen.» Im Anschluss an die Forschungsarbeit «Armut - Identität - Gesellschaft» führte ATD Vierte Welt mit Partnern ein Projekt durch: Mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines regionalen Sozialdienstes und Personen mit Erfahrung in Sozialdiensten, die in prekären Situationen leben, wurde ein Raum für gemeinsame Reflexionen geschaffen. Die Fachkräfte hatten den Eindruck, «dass wir uns in zwei verschiedenen Welten befanden, mit vielen Schwierigkeiten, miteinander zu sprechen und einander zu verstehen». Dadurch wurde ihnen bewusst, wie sehr ihre eigene berufliche Realität von jener der Betroffenen abweicht und dass die Betroffenen möglicherweise noch hilfloser sind, als sie dachten: «Manche Menschen erzählen uns vielleicht nur einen Teil ihrer Notlage, aus Scham oder Demut.» Ein weiterer Aspekt, der aus diesen Treffen hervorging, war das Gefühl der Hilfesuchenden, «sich entblössen und alle Macht abgeben zu müssen». Wenn sie bei einem ersten Gespräch mehr als ein Dutzend Dokumente vorlegen und eine Vollmacht unterschreiben müssen, die den Sozialdienst ermächtigt, alle Informationen im Zusammenhang mit ihrer persönlichen und finanziellen Situation einzuholen, fühlen sich die Betroffenen ihrer Handlungsfähigkeit beraubt. Den Fachkräften, die an diesem Projekt teilnahmen, war dieses Gefühl der Entmündigung nicht bewusst – oder es schien ihnen «das Mindeste zu sein [solche Informationen bereitzustellen], wenn man Hilfe vom Staat haben will». Dies ist ein gutes Beispiel für die Diskrepanz und die Überlegenheit der einen Welt über die andere: «Wenn ich schon nach dem ersten Treffen erfahre – denn ich kann überall Informationen einholen –, dass die Person nicht alles gesagt oder gelogen hat, kann ich ihr später nicht mehr vertrauen.» Natürlich werden bestimmte Informationen im Rahmen eines Sozialhilfeantrags rechtmässig verlangt. Aber die Tatsache, dass man bereits beim ersten Termin und in einem Klima des Verdachts sehr persönliche Informationen liefern muss, «bricht» die Person und wirkt sich auf sie und ihr Umfeld aus. Betroffene berichten, dass sie unter Druck stehen, all diesen Anfragen nachkommen zu müssen, ohne dass sie den Grund dafür sehen und ohne jegliche Kontrolle darüber, was mit diesen Informationen geschieht. Sie berichten oft, dass sie sich nicht verstanden fühlen, keine gemeinsame Basis finden und von vornherein verurteilt werden, was sie manchmal dazu veranlasst, auf ihre Rechte zu verzichten. Dies zeigt, wie wichtig es ist, die Betroffenen einzubeziehen, um nach bewährten Praktiken zu suchen und sinnvolle Veränderungen mitzugestalten. «Wahres Gold schlummert in unseren Diensten: das Wissen, die Ideen und die Vorschläge jener Menschen, die Hilfe in Anspruch nehmen.» Camille Jacot

Genf setzt auf Vertrauen, Verantwortung und Autonomie 

Die Aufgabe des Hospice général besteht darin, unterstützte Personen auf dem Weg in eine dauerhafte Selbstständigkeit zu begleiten. Das 2012 in Kraft getretene Gesetz über die Eingliederung und individuelle Sozialhilfe (LIASI) war hauptsächlich auf die Rückkehr in den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Es hat aber weder die gewünschten Zielsetzungen erreicht, noch konnte es die Zunahme der Prekarität aufhalten. Zwischen 2012 und 2023 hat sich die durchschnittliche Betreuungsdauer von Personen in der Sozialhilfe von 38 auf 59 Monate verlängert. Am 1. Januar 2025 wird das Gesetz über die Sozialhilfe und die Bekämpfung der Prekarität (Loi sur l’aide sociale et la lutte contre la précarité, LASLP) in Kraft treten. Dieses Gesetz berücksichtigt auch weiterhin den Stellenwert der Arbeit, wertet aber zusätzlich die Bedeutung der sozialen Begleitung auf, um dauerhafte Wiedereingliederungen zu fördern. Das LASLP bietet dem Hospice général eine grosse Chance, bisherige Praktiken zu überarbeiten und den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen und zu reduzieren. Folglich können sich unterstützte Personen und die Sozialarbeitenden besser auf Projekte zur dauerhaften Selbstständigkeit konzentrieren. Grundprinzip des neuen Gesetzes ist die Vereinfachung des Verwaltungsaufwande. Sie soll die Begleitung der unterstützten Personen in den Mittelpunkt der Tätigkeit der Teams vor Ort stellen. Noch immer wird zu viel Zeit und Energie für die Administration von Dokumenten und andere Verwaltungsaufgaben aufgewendet, die losgelöst sind von der sozialen Betreuung. Da die Mitarbeitenden mit der Beschaffung und Bearbeitung von Dokumenten beschäftigt sind, haben sie der Administration oftmals Priorität eingeräumt. Dies hat verhindert, dass sie ein notwendiges Verständnis für die Situation der Personen entwickeln, um mit ihnen einen spezifischen Plan zur sozialen Begleitung und beruflichen Eingliederung aufzubauen. Damit wird das derzeitige System infrage gestellt: von der Kontrolllogik zu einer Logik der Begleitung, des Verantwortungsbewusstseins und des Vertrauens; von einem standardisierten Ansatz zu einem Ansatz, der spezifisch auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen zugeschnitten ist. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der unterstützten Personen zu entwickeln, ihnen Autonomie und Vertrauen zurückzugeben und sie zu Akteuren ihres Weges zu machen. Auf diese Weise soll auch der soziale Zusammenhalt gestärkt werden. Das Hospice général will sich wieder auf die individuelle Begleitung konzentrieren, um den Bedürfnissen der unterstützten Personen möglichst gerecht zu werden, die berufliche und soziale Eingliederung zu stärken und die dauerhafte Eingliederung durch Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen zu fördern. Die Institution zielt darauf ab, die Mechanismen zu reduzieren, die Menschen in der Sozialhilfe festhalten. Das Hospice général hat sich diesem Paradigmenwechsel verschrieben und strebt auch an, den Zugang zu Sozialhilfeleistungen zu erleichtern und die Nichtinanspruchnahme zu bekämpfen. Sozialhilfe ist ein Recht. Ab Januar 2024 haben alle Sozialhilfezentren (CAS) ihre Öffnungs- und Telefonzeiten für den gesamten Kanton erweitert. Die Teams haben sich neu organisiert, um allen Personen, die sich in einer finanziellen oder sozialen Notlage befinden, einen raschen und bedingungslosen Empfang zu bieten. Sie organisieren Sprechstunden ohne Voranmeldung, in denen die Personen sofort oder spätestens innerhalb von 24 Stunden empfangen werden können, um ein erstes Gespräch zu führen, Informationen und gegebenenfalls eine finanzielle Leistung zu erhalten. Seit diesem Jahr ist es einfacher, Leistungen zu beantragen. Das ursprünglich zehnseitige Formular wurde auf ein absolutes Minimum reduziert, an die besondere Situation jedes Einzelnen angepasst und wird nun in Anwesenheit des Sozialarbeitenden ausgefüllt. Die Auskünfte erfolgen aufgrund von Erklärungen, ohne dass Belege erforderlich sind. Das Wort des Antragstellenden ist verbindlich, und die Fachkraft hilft aktiv bei der Suche nach entsprechenden Informationen. Die Auszahlung von finanziellen Leistungen kann daher rasch erfolgen und wird nicht mehr aufgrund fehlender Dokumente blockiert. Unterstützte Personen sind für die Übermittlung der für die Beurteilung ihrer Situation erforderlichen Informationen verantwortlich. Für weniger selbstständige Leistungsempfangende dient das Dokument als pädagogisches Hilfsmittel zur Stärkung ihrer Selbstständigkeit. Eine schnellere und gründlichere soziale Bewertung präzisiert den Grad der Autonomie jeder unterstützten Person und hilft, die Modalitäten der Begleitung festzulegen. Die Schaffung von Vertrauen und die Aufwertung des erklärenden Teils bedeutet nicht, dass auf die Einsichtnahme in bestimmte Dokumente verzichtet werden soll. Es soll jedoch betont werden, dass das Formular und die darin enthaltenen Informationen wichtig sind und dass die Administration konstruktiv in den Betreuungsprozess eingebunden ist. Das neue Gesetz wird auch Pauschalleistungen einführen, die ohne systematische Kontrolle an die Empfängerinnen und Empfänger ausgezahlt werden, um sie bei der Verwaltung ihres Budgets zu befähigen. Sie werden dabei von den Sozialarbeitenden angeleitet. Es handelt sich um eine veränderte Sichtweise auf unterstützte Personen, die nicht mehr als potenzielle Betrügerinnen und Betrüger betrachtet werden, die kontrolliert werden müssen, sondern als Personen, die zur Selbstständigkeit geführt werden. Die Kontrollen erfolgen nun im Nachhinein, stichprobenartig und werden zentral von der Institution durchgeführt. Mitarbeitende vor Ort haben nicht die Aufgabe zu kontrollieren, sondern zu begleiten. Ziel ist es, einen schnellen Zugang zu finanziellen Leistungen zu ermöglichen, damit sich die betroffenen Personen auf die wesentlichen Aspekte ihrer Situation konzentrieren können. Dazu zählen insbesondere jene Elemente, die die Integration, den Alltag und das Berufsleben beeinflussen, um eine schnelle Wiedereingliederung zu fördern. Die grösste Herausforderung besteht darin, die Arbeit der Mitarbeitenden zu vereinfachen, indem alle internen Dokumente und Formulare überarbeitet und auf das Wesentliche reduziert werden. Die Verfahren werden nach und nach durch Grundsätze ersetzt, die mit der sozialen Betreuung in Verbindung stehen und eine gemeinsame Grundlage definieren. Diese Entwicklung zielt darauf ab, die Beziehung der Klientinnen und Klienten zur Institution zu vereinfachen und den Sozialarbeitenden die Möglichkeit zu geben, sich wieder auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren. Diese Änderung der Philosophie erfordert den Übergang von einer dokumentenorientierten zu einer informationsorientierten Verwaltung. Der Austausch mit den Klienten wird verstärkt, und es wird Vertrauen in ihre Fähigkeit aufgebaut, sich an der Lösung ihrer Probleme zu beteiligen. Vertrauen, Zusammenarbeit und Kommunikation sind die Schlüsselbegriffe für den Erfolg. Yasmine Praz Dessimoz und Nadège Dergalenko

Einsamkeit als Thema der Sozialhilfe

Wir alle kennen Momente, in denen wir uns einsam fühlen – etwa wenn uns Kolleg:innen nicht mit zum Mittagessen nehmen oder eine lang erwartete Verabredung abgesagt wird. Solche kurzen Phasen, sogenannte episodische Einsamkeit, gehören zum menschlichen Alltag. Sie sind ein Signal unseres Körpers, dass wir soziale Beziehungen (re)aktivieren sollten. Wird Einsamkeit unfreiwillig und dauerhaft erlebt, kann sie zu körperlichen und psychischen Problemen führen – und langfristig auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen. Zentrale Aspekte des Einsamkeitserlebens aus sozialarbeiterischer Sicht lassen sich anhand von Ursachen und Folgen darstellen. Daraus ergeben sich Ansätze für die Prävention und die Intervention im Kontext der Sozialhilfe. Einsamkeit entsteht, wenn Beziehungen nicht so erfüllend sind, wie Menschen es sich wünschen – sei es in ihrer Zahl oder in ihrer Qualität. Damit unterscheidet sie sich von sozialer Isolation, die objektiv beschreibbar ist. Wer in einem Singlehaushalt lebt, gilt als sozial isoliert. Wer allein lebt, muss sich allerdings nicht zwangsläufig einsam fühlen; umgekehrt können sich Menschen mitten im Alltag oder in Partnerschaften einsam erleben, wenn Nähe und Verständnis fehlen. Hilfreich ist die Unterscheidung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Einsamkeit. Freiwillige Einsamkeit kann ein bewusster Rückzug sein, um Kraft zu schöpfen. Unfreiwillige Einsamkeit entsteht, wenn soziale Bindungsbedürfnisse dauerhaft nicht erfüllt werden. Diese Form kann psychisch und körperlich belasten. Einsamkeit lässt sich als Kontinuum verstehen: Auf der einen Seite stehen soziale Einbindung sowie freiwillige Einsamkeit, auf der anderen chronische, unfreiwillige Einsamkeit. Dazwischen liegen vielfältige Einbindungssituationen – Menschen können sich in ihrer Ehe eingebunden fühlen, sich aber im Freundeskreis einsam fühlen und in ihrer Nachbarschaft nicht eingebunden sein. Unterschieden werden daher verschiedene Formen von Einsamkeit: emotionale Einsamkeit, wenn eine enge, intime, vertrauensvolle Beziehung fehlt; soziale Einsamkeit, wenn ein stabiles Netzwerk von Freundschaften oder Kolleg:innen fehlt; emotionale Einsamkeit, wenn eine enge, intime, vertrauensvolle Beziehung fehlt; soziale Einsamkeit, wenn ein stabiles Netzwerk von Freundschaften oder Kolleg:innen fehlt; kollektive Einsamkeit, wenn Zugehörigkeit zu Gemeinschaft oder Gesellschaft fehlt; kulturelle Einsamkeit, wenn sich Menschen im eigenen Umfeld fremd fühlen, etwa nach Migration oder Wertewandel; physische Einsamkeit, wenn körperliche Nähe oder Berührung fehlen. Die Unterscheidung dieser Einsamkeitsformen ist wichtig, weil Fachkräfte im Beratungsgespräch lösungsorientiert mit Betroffenen erarbeiten können, welche Faktoren oder Verhaltensweisen in einem Lebensbereich soziale Einbindung fördern – um daraus Impulse für andere Lebensbereiche abzuleiten, in denen Einsamkeit erlebt wird. Einsamkeit entsteht selten aus einem einzigen Grund. Häufig wirken biografische Umbrüche und Risikofaktoren zusammen. Der Übergang in den Ruhestand oder die Geburt eines Kindes verändert soziale Netzwerke und Rollen. Freundschaften verschieben sich, Routinen brechen weg – neue Formen der Einbindung müssen erst gefunden werden. Auch Diskriminierung, gesundheitliche Einschränkungen oder ein niedriger sozialer Status können Einsamkeit begünstigen. Wer in Gegenden mit wenigen Begegnungsorten lebt oder sich Kultur- und Freizeitangebote nicht leisten kann, hat geringere Chancen auf soziale Teilhabe im Wohnquartier. Unfreiwillige, anhaltende Einsamkeit hat individuelle und gesellschaftliche Folgen. Sie kann zu depressiven Symptomen, Rückzug und Vertrauensverlust führen – auch gegenüber sozialen und öffentlichen Institutionen. Wenn sich Menschen dauerhaft ausgeschlossen fühlen, steigt das Risiko, dass sie sich Gruppen zuwenden, die Zugehörigkeit über Abgrenzung anbieten. Damit wird chronische Einsamkeit zu einem sozialen Problem, das den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden kann. Wer Einsamkeit vorbeugen oder ihr begegnen will, muss zwei Herausforderungen beachten: Einsamkeitsscham und Informationsbarrieren. Viele Betroffene schämen sich für ihre Einsamkeit, obwohl sie von aussen kaum sichtbar ist. Sie empfinden sie als persönliches Versagen und vermeiden es, darüber zu sprechen. Fachkräfte sollten daher im Beratungskontext auf direkte und indirekte Anzeichen achten. Direkte Hinweise können ein Alleinleben oder eine prekäre Lebenslage sein, die gesellschaftliche Teilhabe erschwert. Indirekte Hinweise zeigen sich etwa in Aussagen über fehlende Kontakte, in Klagen über Langeweile oder in einem auffällig zurückgezogenen Verhalten. Ein empathischer und wertschätzender Umgang im Sinne einer personenzentrierten Gesprächsführung kann helfen, Scham zu verringern und Vertrauen aufzubauen. Wenn ein vertrauensvolles Arbeitsbündnis entstanden ist und Betroffene ihre Einsamkeit offen ansprechen, kann eine lösungsorientierte Beratung dabei unterstützen, Wege zu einer von ihnen gewünschten sozialen Einbindung zu entwickeln. Hilfreich sind dabei sogenannte Ausnahmefragen: Sie lenken den Blick von der belastenden Einsamkeit auf Situationen, in denen sich Menschen weniger einsam fühlen. Zum Beispiel: «Gibt es Momente, in denen Sie sich verbunden oder weniger allein erleben?» Nicht bei allen Menschen lassen sich solche Ausnahmen finden. In diesen Fällen ist es wichtig, passende Unterstützungs- und Begegnungsangebote zu vermitteln. Damit ist die zweite Herausforderung angesprochen: Informationsbarrieren. Viele Menschen wissen nicht, welche Einbindungsangebote es gibt oder wie sie sie erreichen können. Besonders ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Personen haben selten Zugang zu digitalen Informationen oder Treffpunkten. Hier kann die Sozialhilfe ansetzen, indem Fachkräfte Wissen über Unterstützungs-, Begegnungs- und Freizeitangebote in ihrem Zuständigkeitsgebiet aufbauen und pflegen. Dieses Wissen sollte personenunabhängig vorhanden sein, damit es im Beratungsgespräch gezielt genutzt werden kann, sobald sich ein entsprechender Bedarf zeigt. Dafür ist es hilfreich, regelmässig den Kontakt zu Quartierzentren, Vereinen, Kirchengemeinden, Seniorentreffs oder soziokulturellen Einrichtungen zu suchen. Prävention bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem, Einsamkeit zu erkennen und auf Einbindungsangebote verweisen zu können, die für Menschen leicht zugänglich sind. Ziel ist es, soziale Teilhabe zu fördern, ohne Betroffene zu stigmatisieren – um einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zu leisten. Michael Noack

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • »
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookies
© SKOS
  • Suche
  • SKOS-Shop
  • Archiv
  • Kontakt
  • Impressum
Schliessen